Hallo Eva Liesenfeld!
Ja, Sie können die Erwerbsminderungsrente ablehnen. Nur in Fällen, in denen die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit zur Stellung eines Reha-Antrages aufgefordert hat, besteht ein sogenanntes "eingeschränktes Dispositionsrecht". Man kann sich dann nur mit Zustimmung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit gegen die Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag wenden. Vor einer endgültigen Entscheidung empfehlen wir Ihnen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Dort kann man das Für und Wider einzelfallbezogen mit Ihnen erörtern.