Hallo MM,
um einen nahtlosen Übergang von Krankengeld in Arbeitslosengeld zu gewährleisten, sollten Sie dieses rechtzeitig beantragen. Hinsichtlich der Antragsfristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung