Hallo Unwissender,
Sie können die Mitteilung Ihrer privaten Versicherung zum Verfahren beim Rentenversicherungsträger einreichen.
Letztendlich entscheidet aber Ihr Rentenversicherungsträger allein über das Vorliegen von Erwerbsminderung nach den Vorschriften, die für die gesetzliche Rentenversicherung gelten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung