Hallo, Anne,
alleine Ihr eigenes subjektives Empfinden, dass Sie sich erwerbsgemindert fühlen, ist ausreichend, um einen Antrag zu stellen. Ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, wird im Antragsverfahren geprüft. Zu welchem Zeitpunkt genau Sie den Antrag stellen ist Ihre Entscheidung.
Wurden Sie nach der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme von der Krankenkasse aufgefordert einen solchen Antrag zu stellen, kann es, wie Sie bereits erwähnt haben, aufgrund von Umdeutungsverfahren Einschränkungen geben.
Folglich ist eine Rentenantragstellung auch schon vor der Aussteuerung von Krankengeld üblich.
Das ist kein „Trollbeitrag“.
Sondern so passiert und zwar häufiger
Die Krankenkasse hat sehr wohl das Recht, nach einer gescheiterten Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu verlangen, sofern sie sich das Dispositionsrecht gesichert hat.
Und ein Schreiben, das der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, da noch nicht alle Kassenleistungen zuende sind, wird auch nicht so selten verwendet.
Das ist kein „Trollbeitrag“.
Sondern so passiert und zwar häufiger
Die Krankenkasse hat sehr wohl das Recht, nach einer gescheiterten Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu verlangen, sofern sie sich das Dispositionsrecht gesichert hat.
Und ein Schreiben, das der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, da noch nicht alle Kassenleistungen zuende sind, wird auch nicht so selten verwendet.
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