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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente UND gleichzeitig Arbeitssuche - geht das gut? was ist zu beachten?

von fischer2111.11.2025 | 11:41
239 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit der Coronaimpfung (Anfang 2022) körperlich schwach und ermüde sehr schnell. Bewerbungen schreibe ich trotzdem, seit 2 Jahren, ca 2-3h / Tag, mehr schaffe ich nicht. Ich dachte immer, wenn ich Geduld habe und trainiere, wird meine Leistungsfähigkeit wieder besser. Das funktioniert nicht. FRAGE kann ich weiterhin Arbeit suchen, arbeiten gehen wenn ich eine Stelle finde, um zu sehen ob / wie lange ich tatsächlich arbeiten kann? UND gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen? FRAGE 2 Darf ich das so in den Antrag schreiben? / Wie muß ich das im Antrag formulieren? (Formular R210, Seite 4, Begründung des Rentenantrages) zu Frage 2: Ich suche schon lange vergeblich nach Arbeit, wollte erst Arbeitsfähigkeit testen, dann Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen. Das war der ursprüngliche Plan, hat nicht geklappt. Es wäre für mich finanziell vorteilhaft, ich würde mehr Netto bekommen und vorerst weiter in die Rentenkasse einzahlen. Aktuelle Rente wäre ~1.050€ Netto, ich fürchte aber, die Rentenkasse wird ablehnen mit dem Hinweis daß sie nicht zuständig ist für Arbeitlosigkeit? MfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 12:16

Hallo Fischer, 

 

eine Arbeitsstelle und Erwerbsminderungsrente müssen sich nicht zwangsläufig ausschließen. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig sind. Im Umkehrschluss ist eine Beschäftigung von unter 3 Stunden am Tag unschädlich bei einer Erwerbsminderungsrente. 

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente verhält es sich ähnlich, auch wenn hier die Grenze bei unter 6 Stunden am Tag liegt. 

 

Sollte eine Erwerbsminderungsrente anerkannt werden, ist mittlerweile auch eine Arbeitserprobung möglich. D.h. es ist zulässig bis zu 6 Monaten auch oberhalb der o.g. Grenzen zu arbeiten. Danach wird je nach Ausgang die Rente unverändert weitergezahlt (Arbeitserprobung schlägt fehl) oder zurückgestuft/gestrichen (Arbeitserprobung hat Erfolg). 

 

Eine Meldung als Arbeitssuchender im Antragsverfahren ist unschädlich. 

 

In der Begründung des Rentenantrags (Seite 4, R0210) sollen Ihre lfd. Diagnosen und Erkrankungen aufgeführt werden. Dass Ihr mittel- bis langfristiges Ziel ist, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen ist ein Punkt, der in dem Selbsteinschätzungsbogen R0215 (Optional) vermerkt werden kann. 

 

Sollte die Erwerbsminderungsrente nach einer Weile wieder wegfallen (weil wieder eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden kann) wirkt sie sich nicht negativ auf Ihre Altersrente aus. Bei der Berechnung Ihrer Altersrente wird dann - vereinfacht gesagt - so getan, als ob Sie während Rentenbezug Ihren Lebensdurchschnittsverdienst hatten. 

Sollte die Erwerbsminderungsrente wider Erwarten bis zur Altersrente andauern, darf die nachfolgende Altersrente in keinem Fall niedriger werden, als die Erwerbsminderungsrente (Besitzschutzregelung). 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

2 Antworten

KSCam 11.11.2025 | 12:56
Ich würde erst das Rentenverfahren durchziehen und dann je nach Ergebnis eine passende Arbeitsuchen. Denn welcher Arbeitgeber stellt Sie ein wenn er weiß dass Sie gerade EM Rente wollen, weil Sie nicht mehr arbeiten können? Aber als freier Mensch dürfen Sie nach Belieben handeln.
Maximiliane am 11.11.2025 | 16:24
Versuchen Sie es mit arbeiten gehen. Möglicherweise sind Sie geistig so ermüdet weil Ihnen die Arbeit fehlt bzw. eine Aufgabe. Versuchen Sie es. EMR können Sie dann immer noch beantragen
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