Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente von 2018

von Pauline13.07.2019 | 13:04
94 Ansichten
10 Antworten
Liebe Experten, ich beziehe seit 2014 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und bin nun seitüber 2 Jahren krankgeschrieben. Ein Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente wurde im März 2018 gestellt und bis heute nicht entschieden. Nach Ablauf des Krankengeldanspruches habe ich ALGI nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gestellt. Dieser Anspruch endet nun im Februar 2020. Auf meinen Antrag hat sich bis jetzt nichts bewegt, heute habe ich eine Einladung für eine ärtzliche gutachterliche Stellungnahme bekommen. Ich gehe davon aus, daß die DRV im Falle einer Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung März 2018, also nach altem Recht bewilligt. Meine Frage ist nun: Kann ich den Zeitraum, ab wann die Rente zu bewilligen ist bestimmen und die DRV bitten, die volle Rente für die Zukunft, bzw. ab Erstellung des Gutachtens zu bewilligen. In diesem Fall könnte ich von der wesentlich besseren Berechnung nach dem neuen Recht profitieren. Ich bedanke mich im voraus für Ihre Tipps.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2019 | 09:20

Hallo User Pauline,

wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, können Sie nicht entscheiden, ob das Recht vor 2019 oder das Recht ab 2019 angewandt wird. Da Sie bereits im Jahr 2018 Ihren Antrag gestellt haben, wird auf jeden Fall das Recht vor der Änderung zum 01.01.2019 angewandt werden

9 Antworten

Doppelomaam 13.07.2019 | 13:58
Nein, natürlich nicht! Die Entscheidung trifft die RV alleine.
Schorscham 13.07.2019 | 14:05
Warum sollte die DRV wohl freiwillig eine höhere Rente bewilligen als sie muss? Bestimmt nicht deswegen, weil Sie das so möchten... MfG
Realistam 13.07.2019 | 18:31
Ein eindeutiges Nein. Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Eintritt des Leistungsfalls (der dürfte in der Vergangenheit, vor dem Antrag liegen), dann ob eine Zeitrente oder Dauerrente bewilligt wird und dem Antragsdatum. Alles liegt weit vor 2019, damit wird, wenn Sie denn voll erwerbsgemindert sind, der Rentenbeginn vor 2019 liegen und nur das vor 2019 geltende Recht angewandt werden. Die Chancen auf einen Rentenbeginn in 2019 sind daher mehr als gering. Letztendlich werden Sie den Bescheid abwarten müssen.
Modi1969am 15.07.2019 | 16:55
Hallo, ein Rentenbeginn 2019 wäre nur denkbar, wenn die medizinische Sachaufklärung einen Leistungsfall 2019 zum Ergebnis hätte. Da die Ärzte gerne auf das Datum der Au datieren, die bei Ihnen seit mehr als 2 Jahren besteht, ist die Chance, das 2019er Recht (Zurechnungszeit 65+) zu bekommen, verschwindend gering. Endgültige Klarheit kann nur der Rentenbescheid bringen...
Valzuun am 16.07.2019 | 10:49
Falls Ihr Dispositionsrecht nicht durch die KK / AA eingeschränkt ist, können Die folgendes tun: 1. Antrag zurückziehen. 2. Sofort neuen Antrag stellen. Das kann natürlich weitreichende Konsequenzen haben, also (meiner Meinung nach) unbedingt vorher individuell beraten lassen.
Doppelomaam 16.07.2019 | 10:59
Valzuun schrieb

Falls Ihr Dispositionsrecht nicht durch die KK / AA eingeschränkt ist, können Die folgendes tun:

1. Antrag zurückziehen.

2. Sofort neuen Antrag stellen.

Das kann natürlich weitreichende Konsequenzen haben, also (meiner Meinung nach) unbedingt vorher individuell beraten lassen.

Nach dem folgenden könnte man davon ausgehen das der §145 SGB III eingetreten ist, also die AfA mit im Boot ist. Da fehlen aber noch Informationen Das halte ich für eventuelle 10, 20, 30 Euro im Monat für ein gewagtes Spiel mit dem Feuer.
Paulineam 16.07.2019 | 12:25
Vielen Dank für die vielen Antworten. Es geht leider nicht nur um 30 EUR, sondern um ca. 100 EUR monatlich, die ich nach der alten Gesetzgebung weniger bekomme. Es sind Krankenkasse und AfA im Boot, ich kann also den Antrag nicht so einfach zurücknehmen. Es stellt sich für mich noch eine Frage. Wie soll ich mich verhalten, falls der Antrag abgelehnt wird, also weiterhin nur die Teilerwerbsminderungsrente bezahlt wird. Kann mich die Krankenkasse oder die AfA zwingen, einen Widerspruch einzulegen? Wenn nein, könnte ich doch einen neuen Antrag stellen?
Berateram 16.07.2019 | 13:21
Pauline schrieb

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Es geht leider nicht nur um 30 EUR, sondern um ca. 100 EUR monatlich, die ich nach der alten Gesetzgebung weniger bekomme.

Es sind Krankenkasse und AfA im Boot, ich kann also den Antrag nicht so einfach zurücknehmen.

Es stellt sich für mich noch eine Frage. Wie soll ich mich verhalten, falls der Antrag abgelehnt wird, also weiterhin nur die Teilerwerbsminderungsrente bezahlt wird. Kann mich die Krankenkasse oder die AfA zwingen, einen Widerspruch einzulegen? Wenn nein, könnte ich doch einen neuen Antrag stellen?

Ob die KK oder AfA Sie zu einem Widerspruch zwingen kann, wage ich stark zu bezweifeln. Letztendlich handelt es sich bei der Frage auch nicht um Rentenrecht. Aber was erwarten Sie von einem neuen Antrag, den Sie natürlich stellen können?. Warum sollte dann eine andere Entscheidung getroffen werden? Aus meiner Sicht ist da ein wenig Naivität im Spiel.
Valzuun am 16.07.2019 | 15:30
Zu 1) Ganz klares nein. Die Entscheidung der DRV bindet die andren Träger. Egal ob es denen passt. Die können Sie auf Knien anflehen einen Widerspruch einzulegen, mehr aber auch nicht. Und natürlich können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen falls Sie sich falsch beurteilt fühlen oder eine Verschlechterung eingetreten ist. Im letzteren Fall kein Problem. Im ersten Fall könnte es ein Problem wenn DRV im Rahmen des (neuen) Antrages festgestellt, dass der alte Bescheid falsch war. Dann müsste dieser nämlich eventuell (auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist) korrigiert werden. Aber Sie sehen, es wird langsam reichlich spekulativ.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026