Hallo User Pauline,
wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, können Sie nicht entscheiden, ob das Recht vor 2019 oder das Recht ab 2019 angewandt wird. Da Sie bereits im Jahr 2018 Ihren Antrag gestellt haben, wird auf jeden Fall das Recht vor der Änderung zum 01.01.2019 angewandt werden
Falls Ihr Dispositionsrecht nicht durch die KK / AA eingeschränkt ist, können Die folgendes tun:
1. Antrag zurückziehen.
2. Sofort neuen Antrag stellen.
Das kann natürlich weitreichende Konsequenzen haben, also (meiner Meinung nach) unbedingt vorher individuell beraten lassen.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Es geht leider nicht nur um 30 EUR, sondern um ca. 100 EUR monatlich, die ich nach der alten Gesetzgebung weniger bekomme.
Es sind Krankenkasse und AfA im Boot, ich kann also den Antrag nicht so einfach zurücknehmen.
Es stellt sich für mich noch eine Frage. Wie soll ich mich verhalten, falls der Antrag abgelehnt wird, also weiterhin nur die Teilerwerbsminderungsrente bezahlt wird. Kann mich die Krankenkasse oder die AfA zwingen, einen Widerspruch einzulegen? Wenn nein, könnte ich doch einen neuen Antrag stellen?
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