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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente

von Fortuna 6025.10.2017 | 18:06
1828 Ansichten
21 Antworten
Hallo zusammen, Habe einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt und nun möchte die DRV meine Steuerbescheide der letzten zwei Jahre. Ich würde gerne wissen aus welchen Grund man diese Unterlagen braucht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.10.2017 | 07:59

Hallo Fortuna 60,

sind Sie möglicherweise in den letzten Jahren selbständig tätig gewesen?

Bitte fragen Sie in der Sachbearbeitung der Rentenversicherung nach, warum diese Unterlagen konkret benötigt werden.

20 Antworten

Franz Josefam 25.10.2017 | 18:29
Man kann keine "Erwerbsunfähigkeitsrente" beantragen, sondern höchstens eine Erwerbsminderungsrente. Das glaube ich nicht!
Fortuna 60am 25.10.2017 | 19:01
Hallo Franz Josef, Danke für die Richtigstellung des Namens. Nichtsdestotrotz verlangt man von mir die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre. Können Sie mir hier eine konstruktive Antwort geben oder können Sie nur moppern?
Genervteram 25.10.2017 | 19:33
Fortuna 60 schrieb

Hallo Franz Josef,

Danke für die Richtigstellung des Namens.

Nichtsdestotrotz verlangt man von mir die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Können Sie mir hier eine konstruktive Antwort geben oder können Sie nur moppern?

Wie wäre es, wenn Sie den Absender Ihres Schreibens fragen, aus welchen Gründen die Steuerbescheide erforderlich sind? Evtl. Mutmaßungen hier im Forum helfen Ihnen da nicht weiter!
Fortitude oneam 25.10.2017 | 19:36
Hallo Fortuna 60, das ist kein moppern von Franz Josef. Ich schließe mich an. Ich kann mir es beim besten Willen auch nicht vorstellen. Also wenn Sie es nicht glauben, dann warten Sie bis morgen auf die Expertenantwort. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
Fortuna 60am 25.10.2017 | 19:43
Wenn sie alle es nicht wissen, ist das eine Sache, mich als Lügner oder dergleichen hinzustellen, die andere. Also ich habe den Brief vor mir liegen. Schade dass ich ihn nicht hochladen kann. Trotzdem danke
Fortuna 60am 25.10.2017 | 19:47
Hallo Genervter, Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
Fortuna 60am 25.10.2017 | 19:47
Hallo Genervter, Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
Fortuna 60am 25.10.2017 | 19:47
Hallo Genervter, Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
W*lfgangam 25.10.2017 | 23:05
...Hinzuverdienst? neben einer möglicherweise zu bewilligenden EM-Rente ...gar aus selbständiger Tätigkeit/was sagt das Finanzamt, welcher steuerrechtlicher Gewinn in der Vergangenheit/letzten 2 Jahre erfolgt ist und daher auch aktuell/für die Rentenbewilligung zunächst zu berücksichtigen ist. Andere Baustelle: 'plötzlich' wird der DRV eine selbständige Tätigkeit im Rahmen des Rentenantrag bekanntgegeben, die vielleicht zur Versicherungspflicht/zu Beitragsnachzahlungen für die letzten 4 vollen Jahre führen. Aus sich der erst daraus ergebenden Möglichkeit, damit die geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bewilligung einer EM-Rente zu erfüllen, möchte ich gar nicht eingehen ... Kontaktieren Sie doch Ihre Antragsstelle, die den EM-Antrag aufgenommen hat, und hinterfragen Sie dort - unter den bekannten Daten für den Rentenantrag - warum diese Nachfrage/Nachweise erforderlich sind. Gruß w.
Batrixam 26.10.2017 | 06:58
Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...
Genervteram 26.10.2017 | 07:06
Batrix schrieb

Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...

Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...
W*lfgangs Ratschläge werden immer abstruser! Er wird alt!
Genervteram 26.10.2017 | 12:33
Danke für die sinngemäße Wiederholung meiner erstmaligen Antwort!
W*lfgangam 26.10.2017 | 20:58
Batrix schrieb

Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...

Hallo Batrix, stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist. Ich habe mich der Online-Weitergabe noch nicht angeschlossen (Sie haben da grundsätzlich leider keine Wahl), mache noch in Papier, da mindestens die Hälfte aller Anträge zusätzliches Papier erfordert und dann erst ein vollständiger Antrag auf Reisen geht. Von daher kann ich im Rahmen der 3-monatigen-Speicherfrist nachvollziehen, was da für wen und wie gelaufen ist, und letztendlich aus meiner 'Büro-Vfg.' nach Ablauf der Datenhaltefrist rekonstruieren, was bisher an Anlagen/Grund dafür, mitgeschickt worden ist/im "Vermerk-Wege" noch fehlt(e)/liefert der Versicherte nach, und was im Nachhinein noch angefordert werden könnte. Ja, *Scheiß-Papierverwaltung ;-) ...demnächst digitale Ablage, und ich muss nicht mehr den angegilbten Ablagestapel durchwühlen. Dass Daten schneller digital in die DRV-Programme eingepflegt werden können, ist mir klar ...nur, meine erwarteten/verkürzten Nacharbeiten sind mir lieber - ich weiß dann, was der Versicherte/Antragsteller nachgehend will, wenn er das nächste Mal aufläuft. Gruß w.
Werner67am 27.10.2017 | 07:12
An W*lfgang: Sie schreiben: "... da mindestens die Hälfte aller Anträge zusätzliches Papier erfordert und dann erst ein vollständiger Antrag auf Reisen geht ... " heißt das, Sie lassen den Antrag u.U. wochenlang liegen, bis der Antragsteller fehlende Unterlagen nachreicht??? Bitte tun Sie das nicht - das verlängert die Bearbeitungszeiten enorm! Und es kann auch dazu führen, dass der Antragsteller - in der Annahme, dass sein Antrag verloren gegangen ist - den Antrag bei einer Beratungsstelle noch mal stellt. (weil eine Rückfrage bei der Rentenversicherung ergibt, dass Wochen nach der Antragstellung immer noch nichts eingegangen ist) Wenn Sie den Antrag online aufnehmen, bekommt der Antragsteller im Anschluss ein Blatt ausgehändigt, auf dem genau steht, was er nachreichen soll und wohin plus Adresse der zuständigen Rentenversicherung (gleich als Rücksendeschreiben formuliert: "hiermit übersende ich Ihnen folgende Unterlagen...") - so dass es bei der antragaufnehmenden Stelle keine Nacharbeit mehr gibt ... Gruß Werner
Genervteram 27.10.2017 | 06:10
Ist ja gut! Es wissen in der Zwischenzeit alle, dass Sie viel Zeit in Ihrer Beratertätigkeit haben, um sich um alles mögliche zu kümmern. Dies sieht aber in Beratungsstellen der DRV anders aus. Daher genießen Sie Ihren Ruhejob, bevor Ihren Vorgesetzen auffällt, dass man Sie eigentlich wegrationalisieren könnte, ohne dass es groß auffällt!
Unwissendeam 27.10.2017 | 09:12
W*lfgang schrieb

Hallo Batrix,

stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.

Ich habe mich der Online-Weitergabe noch nicht angeschlossen (Sie haben da grundsätzlich leider keine Wahl), mache noch in Papier, da mindestens die Hälfte aller Anträge zusätzliches Papier erfordert und dann erst ein vollständiger Antrag auf Reisen geht. Von daher kann ich im Rahmen der 3-monatigen-Speicherfrist nachvollziehen, was da für wen und wie gelaufen ist, und letztendlich aus meiner 'Büro-Vfg.' nach Ablauf der Datenhaltefrist rekonstruieren, was bisher an Anlagen/Grund dafür, mitgeschickt worden ist/im "Vermerk-Wege" noch fehlt(e)/liefert der Versicherte nach, und was im Nachhinein noch angefordert werden könnte.

Ja, *Scheiß-Papierverwaltung ;-) ...demnächst digitale Ablage, und ich muss nicht mehr den angegilbten Ablagestapel durchwühlen.

Dass Daten schneller digital in die DRV-Programme eingepflegt werden können, ist mir klar ...nur, meine erwarteten/verkürzten Nacharbeiten sind mir lieber - ich weiß dann, was der Versicherte/Antragsteller nachgehend will, wenn er das nächste Mal aufläuft.

Gruß

w.

Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle. Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten? Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang? *nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!
=//=am 27.10.2017 | 12:26
Unwissende schrieb

Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle.

Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?

Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang?

*nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!

Hallo Batrix, stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.
Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle. Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten? Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang? *nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!
Sie machen Ihrem Nicknamen so gar keine Ehre! :-) Das was Sie geschrieben habe, kann ich nur unterstreichen. NUR die Sachbearbeitung weiß, weshalb welche Unterlagen angefordert werden, und niemals die Antragsstelle (außer vielleicht bei Altersrentenanträgen).
W*lfgangam 27.10.2017 | 19:28
=//= schrieb

Hallo Batrix,

stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.

[/quote]

Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle.

Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?

Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang?

*nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!

[/quote]

Sie machen Ihrem Nicknamen so gar keine Ehre! :-)

Das was Sie geschrieben habe, kann ich nur unterstreichen. NUR die Sachbearbeitung weiß, weshalb welche Unterlagen angefordert werden, und niemals die Antragsstelle (außer vielleicht bei Altersrentenanträgen).

...macht Ihr euren Job (mD?), ich mach meinen :-) Gruß w. PS: Ich erkenne nicht, was bei _allen_ Antragsverfahren, auch außerhalb von nur Rentenanträgen, so schwierig sein sollte, die erforderlichen Unterlagen/Nachfragen vorausschauend im Blick zu haben? (richtig: eAntrag nimmt mir das (Nach)Denken ab, Fall gelöscht ;-)) PPS: > Werner67: heißt das, Sie lassen den Antrag u.U. wochenlang liegen Ehrlich, 'Ihre' Laufzeiten/Zielvorgaben sind mir dabei *scheißegal, wenn Sie den Antrag ohne entscheidungserhebliche Unterlagen doch nicht bearbeiten können ;-) Sehen Sie es doch eher positiv, dass ich Ihnen einen kompletten Antrag auf den Tisch legen will, ohne dass Sie noch zusätzliche Arbeit haben, da Sie selbst wochenlang warten müssen ...gern geschehen. Werner, ich bin wohl aktiv der 'Dienstälteste' hier ...auch wenn meine spontanen Fachaussagen nicht immer richtig sind ...Antragsverfahren sind Pillepalle, DAS hat man im Blick, auch wenn's Massengeschäft ist, und weiß einfach, warum die Rückfrage kommt ...wenn man den Fall rekonstruieren kann – und da fängt Ihr Problem an *g > Unwissende: Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten? Bekommt man heute in der Ausbildung noch irgendwas praktikabel Nützliches beigebracht? ;-) Nun soll es damit aber genug sein, jeder macht so gut, wie er's kann und das aus seiner Perspektive möglich ist und dabei die Zielgruppe (hoffentlich) noch im Auge hat ...
Unwissendeam 30.10.2017 | 18:26
W*lfgang schrieb

...macht Ihr euren Job (mD?), ich mach meinen :-)

Gruß

w.

PS: Ich erkenne nicht, was bei _allen_ Antragsverfahren, auch außerhalb von nur Rentenanträgen, so schwierig sein sollte, die erforderlichen Unterlagen/Nachfragen vorausschauend im Blick zu haben? (richtig: eAntrag nimmt mir das (Nach)Denken ab, Fall gelöscht ;-))

PPS: > Werner67: heißt das, Sie lassen den Antrag u.U. wochenlang liegen

Ehrlich, 'Ihre' Laufzeiten/Zielvorgaben sind mir dabei *scheißegal, wenn Sie den Antrag ohne entscheidungserhebliche Unterlagen doch nicht bearbeiten können ;-) Sehen Sie es doch eher positiv, dass ich Ihnen einen kompletten Antrag auf den Tisch legen will, ohne dass Sie noch zusätzliche Arbeit haben, da Sie selbst wochenlang warten müssen ...gern geschehen.

Werner, ich bin wohl aktiv der 'Dienstälteste' hier ...auch wenn meine spontanen Fachaussagen nicht immer richtig sind ...Antragsverfahren sind Pillepalle, DAS hat man im Blick, auch wenn's Massengeschäft ist, und weiß einfach, warum die Rückfrage kommt ...wenn man den Fall rekonstruieren kann – und da fängt Ihr Problem an *g

> Unwissende: Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?

Bekommt man heute in der Ausbildung noch irgendwas praktikabel Nützliches beigebracht? ;-)

Nun soll es damit aber genug sein, jeder macht so gut, wie er's kann und das aus seiner Perspektive möglich ist und dabei die Zielgruppe (hoffentlich) noch im Auge hat ...

Wenn ich als antragsaufnehmende Stelle alles Erforderliche vorausschauend im Blick habe, dann sage ich meinem Versicherten bei der Antragsaufnahme, was noch fehlt und was er ggf. noch nachreichen muss. Auf dem eigens dafür vorgesehenen Formular R0990 ("Aufstellung über eingereichte beziehungsweise nachzureichende Unterlagen") vermerke ich entsprechend für die DRV, welche Unterlagen noch nachgereicht werden. Dann sollte Fortuna 60 wohl nicht in die missliche Lage kommen, dass die DRV von ihr nach Rentenantragstellung noch Steuerbescheide anfordert und Fortuna 60 nicht weiß warum. Also lieber W*lfgang, entweder gibt es nun Antragsaufnehmer, die zwar in genialer Weise "die erforderlichen Unterlagen vorausschauend im Blick haben", aber in nahezu umgekehrt ungenialer Weise vergessen, den Versicherten hierüber aufklären und das R0990 auszufüllen, sodass die DRV nacherheben muss, oder Ihre Theorie mit dem ach so unschwierigen "vorausschauenden Blick" scheint im Einzelfall doch zu versagen. Es gibt natürlich auch noch eine dritte Variante: Die Antworten in diesem Thread – einschließlich der Expertenantwort – sind alle schlecht, nur W*lfgangs Antwort ist gut und richtig (= lex W*lfgang). Ja, vor allem eins: Wenn die Rentenversicherung Steuerbescheide anfordert, kann das diverse Gründe haben. Wenn es diverse Gründe gibt, kann man als Außenstehender (und dazu gehört auch eine antragsaufnehmende Stelle) nie mit absoluter Sicherheit sagen, warum die Bescheide angefordert wurden. Ausgenommen ist hier allerdings ein gewisser W*lfgang von einem Versicherungsamt in Norddeutschland. Der ist göttlich, der weiß immer alles genau.
W*lfgangam 30.10.2017 | 23:40
Unwissende schrieb

Wenn ich als antragsaufnehmende Stelle alles Erforderliche vorausschauend im Blick habe, dann sage ich meinem Versicherten bei der Antragsaufnahme, was noch fehlt und was er ggf. noch nachreichen muss. Auf dem eigens dafür vorgesehenen Formular R0990 ("Aufstellung über eingereichte beziehungsweise nachzureichende Unterlagen") vermerke ich entsprechend für die DRV, welche Unterlagen noch nachgereicht werden.

Dann sollte Fortuna 60 wohl nicht in die missliche Lage kommen, dass die DRV von ihr nach Rentenantragstellung noch Steuerbescheide anfordert und Fortuna 60 nicht weiß warum.

Also lieber W*lfgang, entweder gibt es nun Antragsaufnehmer, die zwar in genialer Weise "die erforderlichen Unterlagen vorausschauend im Blick haben", aber in nahezu umgekehrt ungenialer Weise vergessen, den Versicherten hierüber aufklären und das R0990 auszufüllen, sodass die DRV nacherheben muss, oder Ihre Theorie mit dem ach so unschwierigen "vorausschauenden Blick" scheint im Einzelfall doch zu versagen.

Es gibt natürlich auch noch eine dritte Variante: Die Antworten in diesem Thread – einschließlich der Expertenantwort – sind alle schlecht, nur W*lfgangs Antwort ist gut und richtig (= lex W*lfgang).

Ja, vor allem eins: Wenn die Rentenversicherung Steuerbescheide anfordert, kann das diverse Gründe haben. Wenn es diverse Gründe gibt, kann man als Außenstehender (und dazu gehört auch eine antragsaufnehmende Stelle) nie mit absoluter Sicherheit sagen, warum die Bescheide angefordert wurden.

Ausgenommen ist hier allerdings ein gewisser W*lfgang von einem Versicherungsamt in Norddeutschland. Der ist göttlich, der weiß immer alles genau.

Hallo Unwissende, Beratung und Vordruckausfüllung gehören getrennt - sagte ich schon an anderer Stelle - hier wird Kompetenz/Beratung in 'schnöden' Tätigkeiten schlicht gebunden/vermischt, die sinnvollerweise in Beratung erforderlich wäre ...ohne die Antragsaufnahme abwerten zu wollen/dazu gehört auch schon ein gutes Maß an Kenntnis! Beratung gibt vor/wenn erforderlich/nachgefragt, Antragsaufnahme macht es dann einfach ...ehrlich, kommen Sie sich beim puren Antragsverfahren nicht auch einfach 'falsch' platziert vor/ich kann mehr/*Scheiß-Vordrucke mal wieder? ...bestimmt! :-)) Gruß w. ...und ja, ohne provokante Nachfragen/Äußerungen würden Sie hier doch auch nur Einschlafen/lockt vielleicht ein paar Genervte aus der warmen Büro-Stube raus *g
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