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Experten-Antwort

Antrag auf EU Rente und Umzug

von Lara08.07.2023 | 11:50
272 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich habe Ende Mai einen Antrag auf EU Rente gestellt.Jetzt soll ich zum Gutachter.Dieser Termin ist erst Ende Oktober.Ende September werde ich ausgesteuert. Nun muss ich auch umziehen in ein anderes Bundesland. Wie geht es mit meinen Antrag weiter? Muss ich mir da erstmal neue Ärzte suchen? Was passiert mit dem Gutachtertermin? Die Fahrtzeit von der Wohnung wo ich hinziehen will bis zum Gutachter wären 3 Stunden.Wie verhalte ich mich richtig so das ich keine Nachteile betreffs des Antrages zu erwarten habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2023 | 07:14

Hallo Lara,

 

wie bereits erwähnt, sollten Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger über den Umzug schriftlich informieren und frage, wie sich dann der weitere Ablauf Ihres Verfahrens ausgestaltet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 08.07.2023 | 11:56
Da spinnen Sie sich doch ein selbst ausgedachtes Problem zurecht. Sie teilen der DRV diesen Sachverahlt mit Umzugsdatum und neuer Anschrift rechtzeitig mit und stellen in dieser Anfrage ganz einfach die Frage ob es beim vereinbarten Ort des Begutachtiung bleibt. Wahrscheinlich wohl nicht, wahrscheinlich wird dann ein anderer Gutachter benannt....... Auf diese banale Idee könnte man auch ohne Forum kommen, schönes Wochenende
Schadeam 08.07.2023 | 14:42
Lara schrieb

danke für die überaus nette Antwort, sehr hilfreich !!!!! Nein ich spinne nicht!!!!!

Sie wissen wohl garnicht wie die Ämter ticken.

Man wird jawohl noch anfragen dürfen

Wieso war die Antwort von @KSC nicht hilfreich? War vielleicht nicht supersonder-sensibel formuliert, aber in der Sache zu 100% in Ordnung. Was anderes wird Ihnen niemand antworten, nämlich Datum des Umzug und neue Anschrift der DRV mitzuteilen.....und dann abwarten. Mehr an Hilfe bekommen Sie nicht.
DRVam 08.07.2023 | 14:59
Lara schrieb

danke für die überaus nette Antwort, sehr hilfreich !!!!! Nein ich spinne nicht!!!!!

Sie wissen wohl garnicht wie die Ämter ticken.

Man wird jawohl noch anfragen dürfen

Natürlich dürfen Sie fragen. Mit Verlaub sind einige Fragen aber wirklich unverständlich. Auf die korrekte Antwort von @KSC hätte man mit logischem Menschenverstand auch selber kommen können. Teilen Sie Ihrem zuständigen Rententräger frühzeitig die Veränderungen mit und warten Sie die Entscheidungen ab, Niemand kann Ihnen hier etwas anderes empfehlen.
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