Hallo Lara,
wie bereits erwähnt, sollten Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger über den Umzug schriftlich informieren und frage, wie sich dann der weitere Ablauf Ihres Verfahrens ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Da spinnen Sie sich doch ein selbst ausgedachtes Problem zurecht.
Sie teilen der DRV diesen Sachverahlt mit Umzugsdatum und neuer Anschrift rechtzeitig mit und stellen in dieser Anfrage ganz einfach die Frage ob es beim vereinbarten Ort des Begutachtiung bleibt.
Wahrscheinlich wohl nicht, wahrscheinlich wird dann ein anderer Gutachter benannt.......
Auf diese banale Idee könnte man auch ohne Forum kommen, schönes Wochenende
danke für die überaus nette Antwort, sehr hilfreich !!!!! Nein ich spinne nicht!!!!!
Sie wissen wohl garnicht wie die Ämter ticken.
Man wird jawohl noch anfragen dürfen
danke für die überaus nette Antwort, sehr hilfreich !!!!! Nein ich spinne nicht!!!!!
Sie wissen wohl garnicht wie die Ämter ticken.
Man wird jawohl noch anfragen dürfen
Natürlich dürfen Sie fragen. Mit Verlaub sind einige Fragen aber wirklich unverständlich. Auf die korrekte Antwort von @KSC hätte man mit logischem Menschenverstand auch selber kommen können. Teilen Sie Ihrem zuständigen Rententräger frühzeitig die Veränderungen mit und warten Sie die Entscheidungen ab, Niemand kann Ihnen hier etwas anderes empfehlen.
Der unsägliche Doppelgänger muß mal wieder seinen Senf hier loslassen. Erbärmlich ist das!
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