Was die Frage der Antragstellung betrifft, verweise ich auf die Antworten der vorigen Forumsteilnehmer.
Da als Lagerarbeiter kein Berufsschutz wg Facharbeitertätigkeit besteht, besteht die Möglichkeit, dass Sie auf alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden, verwiesen werden können. Bei dem genannten Leistungsvermögen besteht kein Rentenanspruch.