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Experten-Antwort

Antrag auf Heilstättenänderung

von Bernd24.10.2021 | 12:14
1492 Ansichten
20 Antworten
Guten Tag zusammen , ich habe eine einfache Frage. Habe im August eine Reha betragt und ist bewilligt worden . Es geht nach St. Peter Ording . Meine erste Reha war auf Norderney wo ich perfekte Bedingungen für mich und meine Krankheit erfahren habe. Deswegen habe ich einen Antrag auf heilstättenänderung beantragt mit Wunsch Norderney . Wie lange dauert es bis man eine Resonanz bekommt Antrag ist vor knapp 2 Wochen per Einschreiben verschickt worden . Mfg

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.10.2021 | 16:00

Hallo Bernd,

wie bereits von "Siehe hier" geschrieben wurde, kann es unterschiedlich lange dauern bis Sie eine Antwort auf Ihren Wunsch auf Heilstättenänderung bekommen können.

Sie sollten tatsächlich erstmal bei beiden Kliniken nachfragen, wann die nächsten Aufnahmetermine überhaupt möglich sind. Das könnte Ihnen schon mal einen Hinweis auf eine mögliche Entscheidung geben.

Ansonsten bleibt nur abzuwarten.

Moderatoren-Antwortam 30.10.2021 | 00:56

Liebe User, lieber User Bernd,

ich habe zwei unpassende Kommentare gelöscht und wünsche Ihnen, Bernd, eine erfolgreiche Reha in einer der am schönsten gelegenen Reha-Kliniken.

Ihr Admin

18 Antworten

Siehe hieram 24.10.2021 | 14:54
Hallo Bernd, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können. Und haben es vielleicht ja auch, und wurden dann dennoch einer anderen Klinik zugewiesen? Es kann noch eine gewisse Zeit dauern, bis Sie Antwort erhalten, das hängt wohl auch vom Arbeitsumfang bei Ihrer zuständigen DRV ab. In der Zwischenzeit sollten Sie sich selbst bei Ihrer 'Wunschklinik' erkundigen, ob die überhaupt kurzfristig einen Platz für Sie hätten und parallel auch, wann Sie in St. Peter Ording antreten könnten. Und reichen das dann noch nach, falls Norderney kurzfristiger wäre. Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist). Da durch Corona die Wartelisten sehr lang sind, wird also evtl. Ihrem Antrag gar nicht entsprochen werden können, wenn SPO eher einen Platz hat als Norderney, denn die DRV entscheidet im Sinne der schnellstmöglichen Behandlung und nicht nach dem schöneren Strand. Viel Erfolg und alles Gute!
Berndam 25.10.2021 | 18:51
Danke Urmel für deinen Beitrag. Es geht mir persönlich um ein perfektes Umfeld . Die Nähe zur Familie . die Klinik hat mir mit meiner Lungenkrankheit bzw Arthrose im knie sehr geholfen. Ich habe mich wohl gefühlt . Das ist doch das Fazit . Die Klinik ist näher als SPO also sind die Reisekosten nicht teurer . Die Klinik passt zu meinem Krankheitsfall ( sonst wäre ich nicht dort zur Reha gewesen !!) Und die Wartezeiten auf Ney bzw. SPO sind identisch . Also gibt es eigentlich nichts was die DRV on Münster beanstanden könnte . Lg an alle
Berndam 25.10.2021 | 16:48
Hallo „siehe hier. Also ihr Argument „ es geht nicht um den schöneren Strand“ lass ich einfach mal so stehen. ( Denn da kann man ja auch streiten , oder
Rehaam 25.10.2021 | 20:17
Vermutlich doch, denn sonst würde man Ihnen ja die Wunschklinik zuweisen. Nochmal, Reha ist kein Urlaub und damit kein Wunschkonzert. Erfragen Sie die Begründung für die von Ihrem Wunsch abweichende Entscheidung. Sollte es diese Gründe geben, sollten Sie die Entscheidung in Ihrem eigenen Interesse auch akzeptieren.
Siehe hieram 26.10.2021 | 08:07
Bernd schrieb

Mein Gott …also eine Frage in einem Forum ist auch nicht möglich .

Hier sind echt nur Experten.

Guten Morgen Bernd, bleiben Sie doch bitte einfach 'locker', wie es auf neudeutsch inzwischen heißt... Keiner neidet Ihnen welchen Strand auch immer, aber keiner hier im Forum weiß, wie lange Ihre zuständige DRV für eine Antwort tatsächlich braucht. Dazu kommt noch, dass die Poststellung, nicht innerhalb von drei Tagen erfolgt, wie 'man es gewohnt war... seinerzeit... sondern 'Kostengünstig' das Posthornmonopol schon lange nicht mehr gilt,,,, Und tatsächlich ist es so, dass Sie in einem Forum natürlich nie Ihren Sachbearbeiter erreichen - der dann sagt 'ohjeh, das liegt hier noch dumm rum', aber dennoch einige 'Experten', die einfach wissen, dass es zwischen Paragraphen und deren Anwendung es doch dann immer noch etwas mehr gibt, was dann aber manchmal einfach nur heißt 'warten Sie einfach geduldig ab'. In diesem Sinne, ,,, Alles Gute! Und... 'warten Sie einfach noch etwas geduldig ab... Und/oder versuchen immer wieder, Ihren Sachbearbeiter zu erreichen! Irgendwann klappt's :-)
Berndam 26.10.2021 | 07:36
Mein Gott …also eine Frage in einem Forum ist auch nicht möglich . Hier sind echt nur Experten.
Berndam 26.10.2021 | 08:55
Hallo siehe hier, Das ist eine Antwort mit der ich dich leben kann . Ich bin locker wirklich. Aber es ging hier schon nicht mehr um die eigentliche Frage . Mehr wollte ich nicht wissen Danke
Erklärbäram 26.10.2021 | 12:21
Was denn nun? schrieb

Sie widersprechen sich.

Gilt nun das Wahlrecht oder nicht??

Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)

Hallo Bernd, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können. Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist).
Sie widersprechen sich. Gilt nun das Wahlrecht oder nicht?? Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)
Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.
Was denn nun?am 26.10.2021 | 12:43
Erklärbär schrieb

Hallo Bernd,

im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können.

Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist).

[/quote]

Sie widersprechen sich.

Gilt nun das Wahlrecht oder nicht??

Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)

[/quote]

Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.

Sie widersprechen sich. Gilt nun das Wahlrecht oder nicht?? Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)
Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.
Patient hat "Rücken" und sucht sich eine Rückenklinik aus, die mit der DRV abrechnen kann. Dann muss die DRV, wegen Wahlrecht zustimmen?
Chrisam 26.10.2021 | 13:00
Also ist das Wahlrecht faktisch "fürn A****" weil die DRV immer im Fall der Fälle einen Grund finden würde der "Hauptdiagnose über Nebendiagnose, Wartezeit bis auch zu Kostenfragen" zuzuschreiben ist?
§ 8 SGB IXam 26.10.2021 | 12:53
Es ist "berechtigten" Wünschen zu entsprechen. Da spielt ganz viel rein, von Hauptdiagnoes über Nebendiagnose, Wartezeit bis auch zu Kostenfragen.
Vivoam 26.10.2021 | 13:43
Nur mal als Beispiel: Ich habe letztes Jahr zusammen mit dem sozialen Dienst während eines stationären Krankenhausaufenthaltes zwei Kliniken aus einer Liste der DRV-Kliniken für eine AHB ausgesucht, die für die Indikation empfohlen wurden, wohnortnah waren, zeitnah einen Platz für mich hatten und mir von der Lage her heilungsförderlich erschienen (SPO und eine Ostseeklinik). Genehmigt wurde Sylt, was die AHB um 2 Monate verzögerte. An Sylt, der Klinik und der direkten Strandlage gibt es nichts auszusetzen (ist von der Lage her ja eher ein Upgrade) und da es mir recht war, zuvor noch Zeit mit der Familie zu haben, habe ich nicht widersprochen. Die Frage aber bleibt, warum meinem Wunsch nicht entsprochen wurde, wenn man schon danach gefragt wird. Die Argumente näher, schneller, für die Indikation besser geeignet oder Ähnliches ziehen jedenfalls nicht. Wenn anderen SPO genehmigt wird, kann es auch eher nicht an den Kosten liegen (Reisekosten waren für Sylt höher). Ob ich wohl nach SPO geschickt worden wäre, wenn ich Sylt angegeben hätte, frage ich mich seither auch ;)
Was denn nun?am 26.10.2021 | 13:53
§ 8 SGB IX schrieb

Es ist "berechtigten" Wünschen zu entsprechen.

Da spielt ganz viel rein, von Hauptdiagnoes über Nebendiagnose, Wartezeit bis auch zu Kostenfragen.

Kann man das mal bitte konkretisieren? Hauptdiagnose "Rücken", keine Nebendiagnose Wie lange darf die Wartezeit maximal sein und wie hoch dürfen maximal die Kosten der Reha sein, damit die DRV, die Reha genehmigt. Danach kann man dann konkret bei der Klinik nachfragen, ob Sie die Vorgaben der DRV erfüllt.
Berndam 29.10.2021 | 16:39
So …. Ich habe heute Post bekommen . Thema ist durch ! Meine Begründungen so wie dem Wunsch bzw. Wahlrecht wurde entsprochen es geht nach Norderney . Mein Tipp an mich und an alle anderen . Fragt selber nach und macht etwas Druck . Die Leute von der DRV aus Münster waren sehr nett und sagten mir am Telefon . Ich zitiere. Bei uns geht es immer um das schnellstmögliche , was nicht heißt das es auch das beste ist . Da ich chronisch krank bin und such voll berufstätig bin ist bei solchen Fällen relativ unkompliziert „!! Mit freundlichen Grüßen
SAMam 30.10.2021 | 23:00
... da kann ich nur zustimmen. Die Zimmer sind ein wenig klein, aber die Sicht, der Speiseraum, die Moorpackungen, die Strandgänge ... der Hammer! Bernd, viel Spaß!
Berndam 03.11.2021 | 23:06
Danke Sam, es ist für mich die 2.Reha auf NEY
Klamotteam 04.11.2021 | 00:33
Wieso strahlst Du keine Ruhe aus? Entspann Dich mal!
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