Hallo Bernd,
wie bereits von "Siehe hier" geschrieben wurde, kann es unterschiedlich lange dauern bis Sie eine Antwort auf Ihren Wunsch auf Heilstättenänderung bekommen können.
Sie sollten tatsächlich erstmal bei beiden Kliniken nachfragen, wann die nächsten Aufnahmetermine überhaupt möglich sind. Das könnte Ihnen schon mal einen Hinweis auf eine mögliche Entscheidung geben.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten.
Liebe User, lieber User Bernd,
ich habe zwei unpassende Kommentare gelöscht und wünsche Ihnen, Bernd, eine erfolgreiche Reha in einer der am schönsten gelegenen Reha-Kliniken.
Ihr Admin
Mein Gott …also eine Frage in einem Forum ist auch nicht möglich .
Hier sind echt nur Experten.
Hallo Bernd,
im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können.
Und haben es vielleicht ja auch, und wurden dann dennoch einer anderen Klinik zugewiesen?
Es kann noch eine gewisse Zeit dauern, bis Sie Antwort erhalten, das hängt wohl auch vom Arbeitsumfang bei Ihrer zuständigen DRV ab.
In der Zwischenzeit sollten Sie sich selbst bei Ihrer 'Wunschklinik' erkundigen, ob die überhaupt kurzfristig einen Platz für Sie hätten und parallel auch, wann Sie in St. Peter Ording antreten könnten.
Und reichen das dann noch nach, falls Norderney kurzfristiger wäre.
Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist).
Da durch Corona die Wartelisten sehr lang sind, wird also evtl. Ihrem Antrag gar nicht entsprochen werden können, wenn SPO eher einen Platz hat als Norderney, denn die DRV entscheidet im Sinne der schnellstmöglichen Behandlung und nicht nach dem schöneren Strand.
Viel Erfolg und alles Gute!
Sie widersprechen sich.
Gilt nun das Wahlrecht oder nicht??
Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)
Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.Hallo Bernd, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können. Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist).Sie widersprechen sich. Gilt nun das Wahlrecht oder nicht?? Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)
Hallo Bernd,
im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechtes hätten Sie bereits bei Antragstellung diese Klinik angeben können.
Letztendlich ist eine Reha ja kein Wunschkonzert wie ein Urlaub, in dem man sich sein Hotel frei auswählen kann (auch nur, so lange dort Platz ist).
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Sie widersprechen sich.
Gilt nun das Wahlrecht oder nicht??
Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)
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Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.
Patient hat "Rücken" und sucht sich eine Rückenklinik aus, die mit der DRV abrechnen kann. Dann muss die DRV, wegen Wahlrecht zustimmen?Sie widersprechen sich. Gilt nun das Wahlrecht oder nicht?? Falls ja, muss sich die DRV dem Wunsch der Antragsteller "unterwerfen". (Laschet muss sich auch dem Wahlrecht "unterwerfen" und wird nicht Kanzler.)Das Wahlrecht gilt im Rahmen dessen, was für die jew. Indikation sinnvoll ist, mit welchen Kliniken die DRV einen Vertrag hat usw.
Es ist "berechtigten" Wünschen zu entsprechen.
Da spielt ganz viel rein, von Hauptdiagnoes über Nebendiagnose, Wartezeit bis auch zu Kostenfragen.
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