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Experten-Antwort

Antrag auf Hinterbliebenenrente

von Peter03.09.2023 | 17:12
433 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich unterstütze meine Mutter beim Ausfüllen des Antrags auf Hinterbliebenenrente und habe drei Punkte, die mir unklar sind. Zum Formular R0500 (Antrag auf Hinterbliebenenrente): Mein verstorbener Vater ist Anfang der 60 Jahre aus dem damaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist, hat seit Mitte der 80er Jahre die deutsche Staatsbürgerschaft und hat seit 1998 eine Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung bezogen. Sein Versicherungsverlauf wurde seinerzeit geklärt. Müssen im Antrag die Fragen zu seiner Berufsausbildung oder Zeiten in einem ausländischen Versicherungssystem etc. trotzdem alle beantwortet werden, bzw. welche kann man überspringen? Zu Formular R0660 (Angaben zum Einkommen): Meine Mutter bezieht eine eigene Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. Bin ich richtig, dass diese in Ziffer 7.1 und wenn ja, dann folglich auch in Ziffer 10 eingetragen werden muss? Zu Formular R0810 (Meldung zur KBdR): muss in Ziffer 5.1. die Kranken- oder Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen eingetragen werden? Vielen Dank schon mal für die Hilfe aus dem Forum.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,
die Fragen zu den deutschen Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Vaters sind bitte nach bestem Wissen zu beantworten. Da es in der Vergangenheit zahlreiche rechtliche Änderungen im Bezug auf Anrechnung und Bewertung der Zeiten gab, ist aufgrund des neuen Leistungsfalles nun zu prüfen, welche Zeiten nach derzeitiger Rechtslage zu berücksichtigen sind.
Angaben zu den Zeiten im ehemaligen Jugoslawien sind dann erforderlich, wenn Ihr Vater aus diesen Zeiten noch keine oder nur teilweise eine ausländische Rente erhalten hat. Insbesondere relevant ist dann die Angabe, auf dem Gebiet welchen Nachfolgestaates des ehemaligen Jugoslawien die Zeiten zurückgelegt wurden.

Im Formular R0660 ist die Rente Ihrer Mutter je nach ihrer Herkunft im Abschnitt 7 einzutragen. Abschnitt 10 bezieht sich nicht auf Rentenleistungen, daher ist dort kein Eintrag vorzunehmen.

Unter Ziffer 5.1 des Formulars R0810 ist die Rentenversicherungsnummer Ihres verstorbenen Vaters einzutragen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Schadeam 03.09.2023 | 17:54
Die alten Zeiten im Ex Jugoslawien brauchen Sie nicht angeben, sofern er auch von dort eine jugoslawische Rente bekam, dort auch Witwenrente beantragen. Im R0660 reicht es die eigene Rente unter 7.1 anzugeben Und der R0810 laüft natürlich unter der VSNR des Verstorbenen.
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