Hallo Peter,
die Fragen zu den deutschen Versicherungszeiten Ihres verstorbenen Vaters sind bitte nach bestem Wissen zu beantworten. Da es in der Vergangenheit zahlreiche rechtliche Änderungen im Bezug auf Anrechnung und Bewertung der Zeiten gab, ist aufgrund des neuen Leistungsfalles nun zu prüfen, welche Zeiten nach derzeitiger Rechtslage zu berücksichtigen sind.
Angaben zu den Zeiten im ehemaligen Jugoslawien sind dann erforderlich, wenn Ihr Vater aus diesen Zeiten noch keine oder nur teilweise eine ausländische Rente erhalten hat. Insbesondere relevant ist dann die Angabe, auf dem Gebiet welchen Nachfolgestaates des ehemaligen Jugoslawien die Zeiten zurückgelegt wurden.
Im Formular R0660 ist die Rente Ihrer Mutter je nach ihrer Herkunft im Abschnitt 7 einzutragen. Abschnitt 10 bezieht sich nicht auf Rentenleistungen, daher ist dort kein Eintrag vorzunehmen.
Unter Ziffer 5.1 des Formulars R0810 ist die Rentenversicherungsnummer Ihres verstorbenen Vaters einzutragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung