Hallo Lisa,
bitte fragen Sie Ihren Bekannten, ob er eine berufliche Ausbildung gemacht hat und diese im Versicherungsverlauf auch explizit als berufliche Ausbildung gekennzeichnet ist. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte er auf jeden Fall den Antrag auf Kontenklärung ausfüllen und einen Nachweis über die Berufsausbildung beifügen.
Sollte er den Antrag derzeit nicht zurücksenden, so wird er zu einem späteren Zeitpunkt erneut wegen Kontenklärung angeschrieben. Spätestens im Rentenantragsverfahren werden diese Fragen dann geklärt.