Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Danke, so langsam wird mir der Sachverhalt klarer! Vorweg: Nein, SV-Recht habe ich sicher nicht studiert. Ein wenig Erfahrungen habe ich aber in den letzten Jahren mit privatem Versicherungsrecht gemacht. SV-Recht ist aber doch etwas anders... Der Rentenberater sagte sogar, dass es für mich vielleicht(!) günstiger wäre, wenn das Studium neben der Tätigkeit nicht angerechnet werden würde, da es eine 8-Jahres-Regel (beginnend in meiner Schulzeit ab dem 17. Geburtstag) gäbe. Ganz am Ende meines Masterstudiums (Zeitraum noch nicht im Antrag berücksichtigt) hatte ich nämlich ein paar Monate, in denen ich reiner Student (ohne Finanzierung) war. Würden die ersten Jahre des Studiums nicht anerkannt, könnte ich vielleicht noch etwas für die letzten Monate bekommen. Der Berater sagte, ich sollte einfach die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten. Gibt es einen Ausweg aus diesem "Dilemma"? Ansonsten verstehe ich Sie so, dass ich für die ganze Zeit des dualen Studiums "Null Zeitaufwand für die Arbeit" angeben soll, auch wenn ich in einigen Monaten (Praxissemester und Semesterferien) im Betrieb gearbeitet habe (Vorpraktikum, Berufsausbildung, Praktikum, Bachelorarbeit im Betrieb)? Ich hätte eigentlich diejenigen Monate getrennt aufgelistst, in denen ich im Studium war und in denen ich im Betrieb war.ohne dafür im Betrieb arbeiten zu müssen, da ich von meinen betrieblichen Aufgaben freigestellt war.Hallo corvus_maximus, dann ist die Antwort doch ganz einfach: Null Zeitaufwand für die 'Arbeit'/die von der DRV hinterfragten Pflichtbeiträge/Beschäftigungszeit und voller Einsatz/Zeitaufwand für der Studium gelten vorrangig – und führen zur 'nutzlosen' Anrechnung der gleichzeitigen Studienzeit ... Ergänzend könnte man dabei anfügen 'da ich von von meinen betrieblichen Aufgaben freigestellt war/keine Zeit für die 'Arbeit/Pflichtbeitragszeit' aufgewendet habe. Nun muss es aber sitzen! Gruß w. PS: Kommen Sie morgen mal in meinem Büro vorbei und wir klären den unbedeutenden Rest dieser Sache ;-) Und SV-Recht haben Sie sicher nicht studiert? *gg Nein, soll keinesfalls eine 'Abwertung' sein ...ist gut, dass Sie sich dazu bereits Gedanken machen – überlassen Sie es aber bitte _vor Ort_ den zuständigen Stellen, Sie aus diesem 'Dilemma' - das keines ist – zu erlösen.
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