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Experten-Antwort

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe / Wer zahlt Sozialversicherungsbeiträge, wenn ich kein Bürgergeld erhalte?

von Anonym24.09.2024 | 11:37
371 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag, ich bin arbeitsunfähig krank und habe Anfang September den Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gestellt/stellen müssen. Am 03.10.2024 läuft das ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung aus, Bürgergeld erhalte ich keines, da mein Partner zuviel verdient. Muss ich mich bei der Krankenkasse freiwillig versichern oder gibt es eine andere Möglichkeit? Werden bzw. wer zahlt denn die Renten- und Arbeitslosenversicherung? Muss ich das auch selbst übernehmen? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2024 | 12:21

Guten Tag,

wenn bei Ihnen nach der Gehaltsfortzahlung nahtlos das Krankengeld bis zur Aussteuerung und im Anschluss nun der Alg 1-Anspruch bestand und weiterhin Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts besteht, haben Sie weiterhin eine dann beitragsfreie Anwartschaft in der Rentenversicherung. Sie sollten sich also fortlaufend Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Eine ergänzende freiwillige Rentenversicherung ist möglich, allerdings im laufenden Antragsverfahren nicht zwingend notwendig. Im Falle der Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie allerdings baldmöglichst Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen.

Bitte lassen Sie sich im Übrigen von Ihrer Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit informieren.

 

9 Antworten

Kein Rententhema!am 24.09.2024 | 11:41
Alles keine Probleme der Rentenversicherung! Sie werden dann wohl freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahlen dann selber die Beiträge. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Anonymam 24.09.2024 | 11:43
Ich hatte doch auch nach der Rentenversicherung gefragt - auch kein Rententhema?
Du meine Güteam 24.09.2024 | 11:47
Die (freiwilligen) Rentenbeiträge bezahlen Sie. Wer sonst?
Guam 24.09.2024 | 11:50
Weiterhin bei der AfA als arbeitslos ohne Leistungsbezug melden!
Anonymam 24.09.2024 | 13:05
Du meine Güte schrieb

Die (freiwilligen) Rentenbeiträge bezahlen Sie. Wer sonst?

Der Name "Du meine Güte" ist bei Ihnen wohl Programm - und Danke für die unqualifizierte Antwort... Du meine Güte...
KSCam 25.09.2024 | 06:38
Anonym schrieb

Ich hatte doch auch nach der Rentenversicherung gefragt - auch kein Rententhema?

Doch ist es, aber wenn Sie zahlen wollen ist doch klar, dass Sie das selbst machen. Ob das sinnvoll ist wenn gerade ein Rentenantrag läuft, kann hier im Forum nicht beurteilt werden, aber eher nicht.
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