Guten Tag,
wenn bei Ihnen nach der Gehaltsfortzahlung nahtlos das Krankengeld bis zur Aussteuerung und im Anschluss nun der Alg 1-Anspruch bestand und weiterhin Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts besteht, haben Sie weiterhin eine dann beitragsfreie Anwartschaft in der Rentenversicherung. Sie sollten sich also fortlaufend Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Eine ergänzende freiwillige Rentenversicherung ist möglich, allerdings im laufenden Antragsverfahren nicht zwingend notwendig. Im Falle der Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie allerdings baldmöglichst Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen.
Bitte lassen Sie sich im Übrigen von Ihrer Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit informieren.
Weiterhin bei der AfA als arbeitslos ohne Leistungsbezug melden!
Die (freiwilligen) Rentenbeiträge bezahlen Sie. Wer sonst?
Alles keine Probleme der Rentenversicherung! Sie werden dann wohl freiwillig gesetzlich krankenversichert und zahlen dann selber die Beiträge. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Guten Tag,
wenn bei Ihnen nach der Gehaltsfortzahlung nahtlos das Krankengeld bis zur Aussteuerung und im Anschluss nun der Alg 1-Anspruch bestand und weiterhin Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bestimmungen des Krankenversicherungsrechts besteht, haben Sie weiterhin eine dann beitragsfreie Anwartschaft in der Rentenversicherung. Sie sollten sich also fortlaufend Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Eine ergänzende freiwillige Rentenversicherung ist möglich, allerdings im laufenden Antragsverfahren nicht zwingend notwendig. Im Falle der Ablehnung Ihres Antrags auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie allerdings baldmöglichst Kontakt mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen.
Bitte lassen Sie sich im Übrigen von Ihrer Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit informieren.
Ich hatte doch auch nach der Rentenversicherung gefragt - auch kein Rententhema?
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