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Experten-Antwort

Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten

von Erik05.06.2020 | 19:07
164 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Ich komme aus einem EU-Staat, habe in Deutschland ca. 10 Jahre studiert und auch gearbeitet (Pflichtbeiträge bezahlt); jetzt bin ich bei der DRV freiwillig versichert. 8 Jahre Studiums wurden mir als Anrechnungszeit anerkannt; ich wollte für die zwei “extra” Jahren nachzahlen und habe den “Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten” (V0080) gestellt. Die Antwort Lautete (Auszug): “Die Entscheidung über den Nachzahlungsantrag setzt ein vollständig geklärtes Versicherungskonto aus. Wir bitten die genannten Unterlagen / Nachweise im Original oder als bestätigte Kopie zu übersenden: -Geburtsurkunde; -Teilnahmebescheinigungen über einen absolvierten Deutsch-Sprachkurs, aus der Beginn, Ende und Studienumfang ersichtlich ist (hier handelt es sich nicht um mein Uni-Studium, sondern um einige Deutsch-Sprachkurse, die ich vor dem Studium gemacht hatte; -Stellungnahme zu den bislang ungeklärten Zeiten und um Übersendung entsprechender Nachweise; -Vordruck E207 – Klärung der mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten” Am Ende wurde dann mein Antrag abgelehnt, weil ich all diese Unterlagen nicht übersandt habe- das war einfach zu viel und manches, wie z.B. Teilnahmebescheinigungen über die Deutsch-Kurse, hatte ich nicht mehr – es ist schon 20 Jahre her. Ich habe ziemlich viel inzwischen darüber gelesen, und konnte nirgendwo finden, dass es für die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten solche Voraussetzungen gibt. Meine Frage ist: hat der DRV Mitarbeiter richtig gehandelt, indem er von mir all diese Unterlagen verlangt hat? Vielen Dank, Erik

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.06.2020 | 09:01

Hallo Erik,

Gut so, Modi1969 und W°lfgang haben es bereits erläutert, ohne die vollständige Aufklärung Ihres Versicherungskontos unter Ihrer Mitwirkung, wird Ihr Antrag auf Nachzahlung nicht zu entscheiden sein.

3 Antworten

Gut soam 06.06.2020 | 07:44
Es sollte doch in Ihrem eigenen Interesse sein, Ihr Versicherungskonto zu klären. Dass man Ihnen dann wegen fehlender Mitwirkung die Nachzahlung verweigert kann ich sehr gut nachvollziehen. Wenn Sie etwas „wollen“ sollten Sie auch Ihren Pflichten nachkommen. Letztendlich sind es genau Leute wie Sie, die dann später jammern, dass Auskünfte nicht korrekt erstellt und Leistungsverfahren länger dauern, weil man sich um die Kontenklärung nicht bemüht hat und es mit den Jahren immer schwieriger wird sich an Vergangenes zu erinnern oder entsprechende Nachweise zu beschaffen. Der Experte wird Ihnen dann am Montag die rechtliche Seite erläutern.
Modi1969am 06.06.2020 | 09:21
Hallo, Ihr Rentenkonto muss vollständig geklärt und in diesem Zusammenhang die Anrechnungszeiten wegen Schule, Studium etc. nachgewiesen sein. Erst wenn alle Schul-und Studienzeiten im Rentenkonto dokumentiert sind, kann festgestellt werden, welche Zeiten nicht anrechenbar sind (vor 17. Lebensjahr, Höchstdauer 8 Jahre überschritten..) und somit nach Par. 207 SGB VI " nachkaufbar" sind. Beachten Sie auch bitte die relevanten Fristen für den Rückkauf (Antragstellung spätestens am Tag vor 45. Geburtstag)..
W°lfgangam 06.06.2020 | 22:41
Modi1969 schrieb

Hallo,

Ihr Rentenkonto muss vollständig geklärt und in diesem Zusammenhang die Anrechnungszeiten wegen Schule, Studium etc. nachgewiesen sein.

Erst wenn alle Schul-und Studienzeiten im Rentenkonto dokumentiert sind, kann festgestellt werden, welche Zeiten nicht anrechenbar sind (vor 17. Lebensjahr, Höchstdauer 8 Jahre überschritten..) und somit nach Par. 207 SGB VI " nachkaufbar" sind.

Beachten Sie auch bitte die relevanten Fristen für den Rückkauf (Antragstellung spätestens am Tag vor 45. Geburtstag)..

Nachgefragt/Amtsermittlungsgrundsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html… Daneben ist so ein Klärungsverfahren natürlich für *lau abgewickelt, wenn der Beteiligte einfach mitspielt und im Detail erklärt: habe ich nicht mehr ;-) > Meine Frage ist: hat der DRV Mitarbeiter richtig gehandelt, indem er von mir all diese Unterlagen verlangt hat? Grundsätzlich ja, Sie/@Erik wollten auf Antrag eine Gegenleistung, dann müssen Sie auch zuerst die Hosen runterlassen *g ...warum wurden Sie denn mehrfach an die Vorlage der Unterlagen erinnert <- EINE Antwort/Reaktion von Ihnen hätte das Klärungsverfahren abschließen können. Gruß w.
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