Hallo Erik,
Gut so, Modi1969 und W°lfgang haben es bereits erläutert, ohne die vollständige Aufklärung Ihres Versicherungskontos unter Ihrer Mitwirkung, wird Ihr Antrag auf Nachzahlung nicht zu entscheiden sein.
Hallo,
Ihr Rentenkonto muss vollständig geklärt und in diesem Zusammenhang die Anrechnungszeiten wegen Schule, Studium etc. nachgewiesen sein.
Erst wenn alle Schul-und Studienzeiten im Rentenkonto dokumentiert sind, kann festgestellt werden, welche Zeiten nicht anrechenbar sind (vor 17. Lebensjahr, Höchstdauer 8 Jahre überschritten..) und somit nach Par. 207 SGB VI " nachkaufbar" sind.
Beachten Sie auch bitte die relevanten Fristen für den Rückkauf (Antragstellung spätestens am Tag vor 45. Geburtstag)..
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.