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Experten-Antwort

Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten - wie ausfüllen?

von Mark15.11.2015 | 15:48
1830 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich möchte den Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten V0080 ausfüllen. Da persönliche Termine der dt. Rentenversicherung erst wieder ab Februar frei sind und ich dieses Jahr noch einzahlen möchte, würde ich den Antrag gerne so einreichen. Laut mehreren Bescheiden habe ich die Möglichkeit für 26 Monate Beiträge nachzuzahlen (das ist also schon mal sicher). Die komplette Summe möchte ich auf 5 Jahre verteilen. Nur: Wie mach ich das? Was muss da bei Punkt 4,5 und 6 stehen? Reicht es nicht, den Sachbearbeitern formlos zu sagen: Ich möchte 26 Monate a x Euro in folgenden Teilen über die 5 Jahre zahlen? In den Telefonaten waren sie ja schon in der Lage, die "Lücken" in meinem Rentenverlauf selbst zu entdecken... Vielen Dank für Eure Hilfe, Mark

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Mark“,

zur Wahrung der Antragsfrist können Sie einen formlosen Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger senden.

Wenn Sie noch dieses Jahr einzahlen wollen, können Sie den Antrag auch bei einem Versicherungsamt oder bei einer anderen Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Gegend stellen (siehe Startseite: Beratungsstellensuche und Umkreis erweitern).

Dort wird man Ihnen die genauen Nachzahlungszeiträume für den Punkt 4 des Vordrucks nennen können, da Ihr Versicherungskonto ja bereits vollständig geklärt ist. Dann ist auch Punkt 5 mit „Nein“ zu beantworten.

Punkt 6 kommt nur dann in Betracht, wenn Sie den Nachzahlungsbetrag nicht in einer Summe zahlen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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10 Antworten

-/-am 15.11.2015 | 16:30
Vereinbaren Sie für nächstes Jahr fristwahrend einen Termin. Falsch oder unvollständig ausgefüllter Antrag verkompliziert alles nur.
Markam 15.11.2015 | 18:05
Ich wollte damit ausdrücken, dass die erforderlichen Informationen, sprich nachzahlbare Ausbildungsmonate bereits dem Versicherungsträger vorliegen und daher ja eigentlich von mir keine detaillierte Aufschlüsselung, wie im Antragsformular ersichtlich, notwendig sein müsste.
zeldaam 15.11.2015 | 18:49
Zitat von Mark anzeigenausblenden
Was wollen Sie denn damit sagen?
Ich wollte damit ausdrücken, dass die erforderlichen Informationen, sprich nachzahlbare Ausbildungsmonate bereits dem Versicherungsträger vorliegen und daher ja eigentlich von mir keine detaillierte Aufschlüsselung, wie im Antragsformular ersichtlich, notwendig sein müsste.
Hallo Mark, ich glaube, da genau liegt die Crux. Da Sie nicht unbedingt für die vollen 26 Monate nachzahlen müssten , sollen Sie genau bestimmen, für welche Monate die Zahlung und auch in welcher Höhe die Zahlung erfolgen soll. Natürlich können Sie es auch formlos versuchen, das Schreiben wird dann aber auch nicht kürzer. Zum Formular: zu 4. ZR xx.xxxx - xx.xxxx = 12 Monate vor dem 17 Lebensjahr mal x Euro = x Euro Nachzahlung + xx.xxxx - xx.xxxx = 14 Monate mal x Euro ( wenn Sie keine Unterschiede in der Beitragshöhe machen wollen). zu 5: wahrscheinlich ein einfaches Kreuz bei nein... zu 6: Teilzahlung: Auch hier ist es nicht schwierig , wenn Sie in gleichen Teilbeträgen zahlen wollen, allerdings klappt es nicht ganz mit 5 gleichen Beträgen): 26 Monate nachzuzahlen / 5 Jahre = 5,2 Monate pro Jahr 1. Jahr von xx.xxxx bis xx.xxxx (1 Monat der nicht angerechneten Ausbildung bis 6 Monat) 2. Jahr 7. Monat bis 11. oder 12 Monat usw. Bevor Sie aber tatsächlich die Beiträge nachzahlen, sollten Sie sich auf jeden Fall ausrechnen lassen, wie sich Ihre Rente erhöht. Erfahrungsgemäß lohnt sich die Nachzahlung für Ausbildungszeiten in den allermeisten Fällen nur zur Erfüllung der Wartezeiten , jedoch nicht unbedingt zur Rentenerhöhung .... Falls Sie unbedingt noch dieses Jahr zahlen wollen, da Sie steigende Beiträge befürchten, gilt zumindest für die erste Teilzahlung im übrigen das Folgende: raa.deutsche--regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_207R7 MfG zelda
zeldaam 15.11.2015 | 18:49
Zitat von Mark anzeigenausblenden
Was wollen Sie denn damit sagen?
Ich wollte damit ausdrücken, dass die erforderlichen Informationen, sprich nachzahlbare Ausbildungsmonate bereits dem Versicherungsträger vorliegen und daher ja eigentlich von mir keine detaillierte Aufschlüsselung, wie im Antragsformular ersichtlich, notwendig sein müsste.
Hallo Mark, ich glaube, da genau liegt die Crux. Da Sie nicht unbedingt für die vollen 26 Monate nachzahlen müssten , sollen Sie genau bestimmen, für welche Monate die Zahlung und auch in welcher Höhe die Zahlung erfolgen soll. Natürlich können Sie es auch formlos versuchen, das Schreiben wird dann aber auch nicht kürzer. Zum Formular: zu 4. ZR xx.xxxx - xx.xxxx = 12 Monate vor dem 17 Lebensjahr mal x Euro = x Euro Nachzahlung + xx.xxxx - xx.xxxx = 14 Monate mal x Euro ( wenn Sie keine Unterschiede in der Beitragshöhe machen wollen). zu 5: wahrscheinlich ein einfaches Kreuz bei nein... zu 6: Teilzahlung: Auch hier ist es nicht schwierig , wenn Sie in gleichen Teilbeträgen zahlen wollen, allerdings klappt es nicht ganz mit 5 gleichen Beträgen): 26 Monate nachzuzahlen / 5 Jahre = 5,2 Monate pro Jahr 1. Jahr von xx.xxxx bis xx.xxxx (1 Monat der nicht angerechneten Ausbildung bis 6 Monat) 2. Jahr 7. Monat bis 11. oder 12 Monat usw. Bevor Sie aber tatsächlich die Beiträge nachzahlen, sollten Sie sich auf jeden Fall ausrechnen lassen, wie sich Ihre Rente erhöht. Erfahrungsgemäß lohnt sich die Nachzahlung für Ausbildungszeiten in den allermeisten Fällen nur zur Erfüllung der Wartezeiten , jedoch nicht unbedingt zur Rentenerhöhung .... Falls Sie unbedingt noch dieses Jahr zahlen wollen, da Sie steigende Beiträge befürchten, gilt zumindest für die erste Teilzahlung im übrigen das Folgende: raa.deutsche--regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_207R7 MfG zelda
zeldaam 15.11.2015 | 18:53
Häham 16.11.2015 | 11:53
84,01 Euro mindestbetrag für jeden Monat. Was bringt mir das an Rentenhöhe ? Habe mal gehört so ca 0,36 Euro. Wäre dann wirklich nur bringend um bestimmte WZ zu erfüllen.
Santanderam 16.11.2015 | 15:14
weshalb wird eigentlich für Auftragsbearbeitung, Rentenantränträge usw. hier im Forum immer nur auf Versicherungsämter der Gemeinden oder Beratungstellen der Rententräger hingewiesen. Es gibt doch auch noch Versichertenberater/ -älteste. Die kommen bei Bedarf u.U. auch ins Haus und sind ggf. kurzfristig zugereichten.
W*lfgangam 16.11.2015 | 23:57
Hallo Santander, bei dieser 'etwas' schwierigen Materie kommt es weder auf Händchenhalten noch auf kurzfristig an - macht auch jede Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt. Die Fallzahlen sind immer noch extrem außer der 'Norm' ...woher kommen die langen Vorlaufzeiten wohl?! Nichts gegen Versichertenälteste/-berater, haben eben auch Ihre 'Patschhändchen-Funktion' (und manche mögen echte Koryphäen dabei sein), aber im Wandel der Änderungen der DRV hängen da wohl einige etwas nach. In den schriftlichen Hinweisen der DRV (wo kann ich Rat erhalten) sind Sie doch bestens benannt - nur hier ist online/Erfahrungswerte ...da hat sich Ihre Spezies noch nicht sonderlich mit einem langen Schatten in Erinnerung gebracht :-) Gruß w. *soifz ...morgen fangen die Rentenberater an zu Nölen ;-)
Markam 14.02.2016 | 10:06
Ein aktueller Sachstand: Dank eines sehr motivierten Mitarbeiters konnte ich den Antrag mehr als gut ausfüllen - er ging mit Anhieb durch die Prüfung. 1a Service! Irgendwie finde ich aber im Bescheid für die Teilzahlungen einen Absatz irgendwie seltsam: "Wird bei Eintritt des Leistungsfalles die Zeit, für die die Nachzahlung erfolgt ist, oder ein Teil davon als Anrechungszeit berücksichtigt, so werden die insoweit nachgezahlten Beiträge erstattet." Wenn man "Leistungsfall" als Rente oder Erwerbsunfähigkeitsrente definiert - würde das doch bedeuten, dass diese Zahlungen keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der jeweiligen Rente haben und der ganze Aufwand umsonst wäre, oder? Vielen Dank für die Hilfe, Mark
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