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Experten-Antwort

Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen

von Simone27.08.2025 | 13:20
301 Ansichten
5 Antworten
Meine Frage hierzu: kann jede beliebige Summe nachgezahlt werden oder gibt es hierfür eine spezielle Berechnungsgrundlage?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2025 | 06:21

Guten Tag Simone,

 

die Höhe des Beitrags können Sie selbst festlegen. Sie muss sich jedoch in den Grenzen des Mindest- und Höchstbeitrags bewegen.

Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro pro Monat gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn es in Ihrem Fall um eine Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten geht.

 

Informationen zur freiwilligen Versicherung finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Versicherung/Freiwillige_Versicherung_Liste.html

 

Ein Flyer zur Nachzahlung für Ausbildungszeiten ist hier abrufbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/flyer207-freiwillige-beitraege-ausbildungszeiten.html

 

 

4 Antworten

Praxisam 27.08.2025 | 13:57
Zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag ist die Höhe der freiwillige Beiträge wählbar. Also alles zwischen 103,42 Euro und 1.497,30 Euro.
RTWKam 27.08.2025 | 14:15
Freiwillige Rentenversicherung Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
Schadeam 27.08.2025 | 18:20
Was genau meinen Sie mit Nachzahlung? Die ganz normale friwillige Versicherung fürs aktuelle Jahr? Oder suchen Sie Möglichkeiten für frühere Lücken einzuzahlen - das würde die DRV unter Nachzahlung verstehen. So was gibts aber nur für Schul- und Studienzeiten, die über nicht mehr anrechenbar sind, solange Sie noch nicht 45 Jahre alt sind......und wenn Sie davon betroffen sind, können Sie wieder zwischen Höchst- und Mindestbeitrag wählen. Die Beträge wurden schon genannt, bzw. kann man leicht googeln. Oder meinen Sie gar die Ausgleichszahlung um Abschläge abzumildern? Das wäre wieder was anderes.
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