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Experten-Antwort

Antrag auf Regelaltersrente mit Zeiten der Kindererziehung (teilweise in der Türkei)

von Yas17.05.2024 | 04:09
421 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um die Beantragung bzw. mittlerweile Ablehnung der LEAT 16 bei einer Frau die ihre Kinder teilweise in der Türkei erzogen hat (5 Kinder, der Mann arbeitete bereits in Deutschland, sie kam nach. Die Kinder waren jedoch schon "zu alt" als dass die überwiegende Erziehung in Deutschland hätte vorliegen können). Insgesamt kommt sie bei den deutschen Versicherungszeiten (nach Anerkennung der KEZ/BÜZ in Deutschland) nur auf 19 Monate mit Beitragszeiten. Meine Frage geht dahingehend, da ich bereits über die Suchfunktion ähnlich gelagerte Fälle gefunden habe aber diese Frage dort meiner Meinung nach nicht geklärt wurde, keine KEZ/BÜZ in der Türkei und hätte hier keine zwischenstaatliche Berechnung erfolgen müssen? Also sofern es die Anerkennung von KEZ/BÜZ in der Türkei gibt, hätte hier in Summe doch die erforderliche Anzahl an Beitragszeiten eigentlich vorliegen müssen, oder? Insofern verstehe ich die Ablehnung der Regelaltersrente zunächst nicht so Recht. Die Kontaktaufnahme zum ablehnenden Träger gestaltet sich "etwas" schwierig, sonst hätte ich auch dort nachfragen können. Ggf. können Sie mir hier im Forum zumindest allgemein weiterhelfen. Vielen Dank!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yas,

 

für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für eine deutsche Rente werden auch Versicherungszeiten in Staaten berücksichtigt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, z. B. mit der Türkei. Sind dort Versicherungszeiten zurückgelegt, ist dies bei der Rentenantragstellung in Deutschland anzugeben. Eine entsprechende Frage nach ausländischen Versicherungszeiten ist deshalb im Antragsvordruck enthalten. Der zuständige deutsche Rentenversicherungsträger fordert dann in der Türkei eine Bestätigung der dortigen Versicherungszeiten an und nur die bestätigten Zeiten können für die deutsche Wartezeit angerechnet werden. 
Die Feststellung der ausländischen Versicherungszeiten trifft ausschließlich der ausländische Versicherungsträger nach seinen nationalen Vorschriften. Verbindliche Auskünfte zum jeweiligen ausländischen Recht können/dürfen von der Deutschen Rentenversicherung nicht erteilt werden.  Wir bitten um Verständnis dafür. 
Nach allgemeinen Informationen gibt es in der Türkei keine Kindererziehungszeiten, es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, für Zeiten der Geburt und des Mutterschaftsurlaubs freiwillige Beiträge nachzuentrichten. Dafür muss mindestens ein (echter) Beitrag zur türkischen Rentenversicherung entrichtet worden sein. Das ist in Ihrem geschilderten Sachverhalt nicht der Fall. Für konkrete Auskünfte zum türkischen Rentenrecht wenden Sie sich aber bitte direkt an den türkischen Rentenversicherungsträger.

 

Mit der Frage, ob bezüglich türkischer Versicherungszeiten Kontakt mit der türkischen Rentenversicherung aufgenommen wurde, wenden Sie sich bitte an den bearbeitenden deutschen Rentenversicherungsträger (DRV Nordbayern, DRV Knappschaft-Bahn-See, DRV Bund).

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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19 Antworten

gut überlegenam 17.05.2024 | 04:14
Da kann ich Ihnen nicht helfen. Schönes Wochenende.
Schadeam 17.05.2024 | 04:27
Mit 19 Monaten ist die Mindestzeit von 60 Monaten nicht erfüllt. Das wäre nur über ein SV Abkommen möglich, in dem mindestens 41 Monate im anderen Land vorliegen. Wieviel Beitragsmonate gibt es in der türkischen RV? Wenn die Frau dort nie versichert war, sieht es schlecht aus. Dass es für Erziehungszeiten in TR keine deutsche Rente gibt, sollte doch logisch sein, oder? Der türkische Staat vergütet sicher auch nichts für inD erzogene Kinder, oder etwa doch?
Yasam 17.05.2024 | 04:41
Zitat von Schade anzeigen
Dass die Wartezeit von 60 Monaten mit 19 Monaten nicht erfüllt ist, ist mir schon klar. Danke. In der türkischen RV gibt es keine Beiträge, da sie dort nie gearbeitet hat. Es ging mir bei der Frage ja darum, ob es in der Türkei keine Anerkennung von Kindererziehungszeiten gibt. Dass es für die Erziehungszeit in der Türkei keine Rente aus Deutschland gibt ist mir klar, das war auch überhaupt nicht meine Frage und ich denke, ich habe meine Frage bzgl. dem Sachverhalt klar formuliert. Insofern ist eine Polemik Ihrerseits auch gar nicht notwendig :-) Normalerweise sollte der Verfahrensablauf doch so sein, dass das der deutsche Träger beim türkischen Träger das Verfahren dort einstößt und dort geklärt wird, welche Zeiten vorhanden sind usw. Nach Antwort aus der Türkei sollte dann eine zwischenstaatliche Berechnung erfolgen und, sofern man für die Erziehung in der Türkei dort Zeiten gutgeschrieben bekommt, sollte in Summe die Anzahl der in Deutschland notwendigen 60 Monate erfüllt sein. Und genau um diese Frage, ob es denn in der Türkei etwas für die Erziehung gibt, ging es mir. Ich denke mal, dass es hier seit der Einführung bzw. Aufstockung der KEZ/BÜZ 2014 und 2019 doch ausreichende Erfahrungswerte geben sollte oder könnte. Mir liegen sie jedenfalls nicht vor.
Schadeam 17.05.2024 | 05:35
Zitat von Yas anzeigen
Wenn keine türkischen Zeiten existieren gibt es auch nichts zum Zusammenrechnen, ganz einfach. Und die türkische Dame wird es doch hoffentlich schaffen mit der türkischen SSK zu klären ob es dort Kindererziehungszeiten gibt oder nicht. Dazu braucht es doch nicht die Mitarbeiter der DRV, oder? Wenn es die (also dort Kinderzeiten) gäbe wüsste das doch irgendeiner der vielen in D lebenden Türken, bzw. man kann sich doch hoffentlich mit dieser einfachen Frage an die Kollegen in TR wenden.
Yasam 17.05.2024 | 05:41
Zitat von Schade anzeigen
Ich war wohl der irrigen Annahme, dass mir hier ernsthaft weitergeholfen werden möchte und ich hier auf ggf. vorhandene Erfahrungswerte treffe. Sehr SCHADE, dass das wohl eher nicht der Fall ist... Möglicherweise fühlt sich jmd. der Moderatoren beflissen eine qualifiziertere Antwort zu geben. Nichtsdestotrotz wünsche ich, trotz des früheren Freitagmorgen, schon jetzt ein schönes Wochenende. MfG Yas
gut überlegenam 17.05.2024 | 05:57
Hat sich da der Antragsaufnehmende eventuell geirrt? Einen Link dazu muss ich noch suchen. Schönes Wochenende
Yasam 17.05.2024 | 06:04
Gut möglich. Allerdings sollte man von einem Berater der DRV, der im Übrigen meines Wissens nach nach A11 bezahlt wird, doch eine qualifizierte Aussage erwarten. Leider erreiche ich den Herrn nicht. GUT ÜBERLEGEN, ob Sie hier mit eher weniger konstruktiven Beiträgen den Fragestellern weiterhelfen ;-) Sie sind ja nicht in einem Spaßforum in dem Sie mit der Anzahl der steigenden Kommentare einen höheren Rang von Neuling zu "Experte" oder sowas aufsteigen ;-) Am besten schreibe ich einfach mal ne E-Mail bzw. hoffe ich auf eine Expertenantwort oder eine von einem "alten Hasen" :-)
Mondkindam 17.05.2024 | 06:16
Die Kollegen den den Verbindungsstellen für das SV-Abkommen mit der Türkei (DRV Nordbayern in Bayreuth, DRV Bund oder KBS) wissen eigentlich was für Zeiten es in der Türkei gibt. Wenn die Rente abgelehnt wurde ist also entweder klar, dass es in der Türkei für Zeiten der Kindererziehung nichts gibt oder steht evtl. auf den Bescheid, dass die Rente innerstaatlich abgelehnt wurde und nochmal ein Prüfung erfolgt sobald die türkischen Zeiten vorliegen?
Berateram 17.05.2024 | 06:19
Was in der Türkei an Zeiten angerechnet oder berücksichtigt wird, ist nicht Ermittlungsaufgabe der Deutschen Rentenversicherung. Da Sie das aber scheinbar weder glauben, noch akzeptieren wollen und hier somit nicht Ihre Wunschantwort erhalten, wirkt Ihre Reaktion einfach nur bockig und lächerlich. Sie sind da nicht der Erste und auch nicht der Letzte der glaubt, er wisse es besser als alle Antwortenden.🤦‍♂️ Wenden Sie sich an den türkischen Rententräger und holen sich dort auch noch Ihre Abfuhr. Menschen wie Sie, müssen halt erst damit leben lernen, auch im Unwissen und Unrecht Größe zu zeigen. Hier finden Sie dann noch weitere Informationen und die Kontaktadressen der zuständigen Behörden, auch in der Türkei. Dort können Sie sich dann auch noch schriftlich bestätigen lassen, dass eine zwischenstaatliche Anrechnung von Zeiten ohne Beitragszahlung und Anerkennung in der Türkei nicht möglich ist.
gut überlegenam 17.05.2024 | 06:21
Zitat von Yas anzeigen
Ich bin ein sehr alter Hase und die Annahme der Gehaltsstufe A11 ist natürlich auch falsch. Aber ich stimme mit dem Kollegen Schade da schon überein. Einen entsprechenden Link habe ich schon gefunden der Ihnen wirklich weiterhelfen könnte und Ihre Frage beantwortet. Da Sie aber der Meinung sind, das meine Beiträge weniger konstruktiv sind, stelle ich den Link und die dazugehörigen Paragrafen NICHT ein. Schönes Wochenende. 🤐
Yasam 17.05.2024 | 06:30
Zitat von Berater anzeigen
@Berater + gut überlegen: Ich weiß es eben nicht besser und wollte eine Antwort haben. Alles was ich hier bisher gelesen habe ist jedoch weder konstruktiv noch wirklich zielführend gewesen. Ihre Argumentation, ich würde der Antwort bockig gegenüberstehend entbehrt allein schon deswegen jeglicher Grundlage, weil eben bislang keine wirkliche Antwort gekommen bzw. bislang nur spekuliert wurde. Des Weiteren bin ich der Meinung, dass Sie mit ihrer Verallgemeinerung "Menschen wie Sie" doch gehörig über das Ziel hinaus schießen und Ihnen eine solche Einschätzung alleine schon deswegen nicht zusteht, weil Sie mich weder kennen noch ich hier eine bockige Haltung eingenommen habe. Ich wollte lediglich eine qualifizierte Antwort und keine Polemik à la Schade. Dass ich mich bereits erfolglos mit der Thematik auseinander gesetzt habe und dies konträr zur Aussage des Beraters war, sollte man sich eigentlich denken können...
Bla, blaam 17.05.2024 | 06:52
PS: gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu dumm bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Unsinniges zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
entscheidendam 17.05.2024 | 08:14
Es kommt darauf an, was Ihre Mutter im Antrag angegeben hat. Wenn sie "keine ausländischen Zeiten" angekreuzt hat, dann wird der Antrag nicht einmal an die Vertragsabteilung/-anstalt weitergeleitet (es sei denn, sie lebt inzwischen wieder in der Türkei). Hat sie angegeben, dass ausländische Zeiten vorliegen, geht der Antrag in die zuständige Abteilung, die natürlich den türkische SV-Träger deswegen anschreibt. Ohne entsprechende Angaben erfolgt keine Nachfrage, ist ja auch logisch.
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