Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Reha / Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

von NatalieN18.09.2023 | 19:29
371 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, Ich hab eine etwas verzwickte Frage bzw. schildere mal meine Situation. Ich bin seit 11/21 mit Depression krank geschrieben. Wurde im Mai ausgesteuert und musste einen formlosen Antrag vom Arbeitsamt unterzeichnen für die RV. Dieser war ein Antrag auf medizinische Reha, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und Erwerbsminderungsrente. Im November 2022 war ich das erste mal beim Psychologen. Er riet mir, bis ich mit der Therapie starten kann, mit einen neuen Tätigkeitsbereich zu suchen (da es viel mit der Arbeit zu tun hatte). Das machte ich und schloss meine Ausbildung zur veganen Ernährungsberaterin ab (habe im 9/21 damit begonnen) und entdeckte darin wirklich mein Herzensthema und möchte mich gerne selbständig machen, denn mir geht es wieder gut und ich habe mich quasi so aus der Depression geholt. Nun sagte mir die RV, dass sie den damals gestellten Antrag als Antrag zur medizinischen Reha gewertet haben. Ich würde gerne einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Mein Hausarzt als auch mein Psychologe stehen voll dahinter. Allerdings sagte mir die RV am Telefon, dass ich das evtl beantragen könnte,wenn ich mit der medizinischen Reha durch bin (über den Antrag ist noch nicht einmal entschieden). Nun würde ich am liebsten heute als morgen mit der Selbständigkeit starten und das würde noch Monate dauern. Auf Rückfrage beim Arbeitsamt wurde mir am Telefon gesagt, dass ich ein neues medizinisches Gutachten beantragen könnte und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen kann bzw dann Gründerzuschuss beantragen kann. Mein Sachbearbeiter aber sagt das geht nicht. ich muss abwarten was die RV sagt. Ich kann beim Arbeitsamt jetzt nichts anstoßen. Ist es wirklich so? Mir geht es wieder gut, meine Ärzte stehen hinter mir, aber was kann ich tun? Dankeschön und liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2023 | 10:41

Hallo NatalieN,

 

grundsätzlich könnten Sie mitteilen, dass es Ihnen wieder gut geht und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Da viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen sind, sollten Sie sich für eine abschließende Klärung direkt mit den beteiligten Stellen in Verbindung setzen.

 

Wurden Sie von der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragstellung aufgefordert, so ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Ein Nichtantritt der Reha müsste beispielsweise vorab mit der Agentur für Arbeit abgesprochen werden.

 

 

 

 

 

 

4 Antworten

Janaam 18.09.2023 | 20:33
Niemand kann einen zwingen weiter im Krankenschein zu bleiben. Wenn man an den alten Arbeitsplatz nicht zurück kann, kann man kündigen. Dann greift noch nicht mal die Sperre. Dann Zuschuss beantragen und loslegen. Warum sind Sie überhaupt noch krank geschrieben, wenn Sie wieder fit sind? Ausbildung haben Sie auch gepackt trotz Depression. Bessere Voraussetzungen kann es doch kaum geben.
Abschlägeam 18.09.2023 | 20:51
Hallo NatlieN, erst einmal Glückwunsch zur abgeschlossenen Ausbildung. Kann man damit nur selbstständig arbeiten, oder wäre dies auch im Angestelltenverhältnis möglich? Vielleicht wäre ja das eine Alternative, zunächst erst einmal? Einen Anspruch auf Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit hätten Sie nur, wenn Sie noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG haben. Die bisher gezahlte 'Nahtlosigkeit' zählt bei dem 'Gesamtanspruch' mit, da müssten Sie mal in den Bescheid von der Afa gucken, was jetzt noch übrig wäre. Um überhaupt mit denen weiter zu spekulieren. Aber die Ansprüche die und wie Sie die von der Agentur für Arbeit erhalten können, müssen Sie dort klären. Und dies ggfs. auch in einem gesonderten Beratungsgespräch (auf das Sie Anspruch haben) und nicht 'mal eben am Telefon'. Vereinbaren Sie dort also einen entsprechenden Termin. Dort kann auch geklärt werden, ob 'nur' der MD erneut eingeschaltet werden muss oder ob tatsächlich eine Entscheidung der DRV maßgeblich wäre. Ich zweifle einfach mal die Aussage Ihres Sachbearbeiters an... Da gibt es 'höherstehende' Personen, also nicht nur Ihren Arbeitsvermittler, sondern 'Berater', die ALLE Aspekte berücksichtigen müssen. Sie sollten also darauf bestehen, eine umfassende Beratung zu erhalten. Aber auch die DRV unterstützt Sie ggfs. bei der Errichtung einer Selbstständigkeit, wenn dadurch der Bezug einer EM-Rente vermieden werden kann. Dies dann im Rahmen einer 'beruflichen Rehabilitation', die ohne vorher absolvierte medizinische Reha allerdings wohl nicht bewilligt werden kann. Hier finden Sie weitere schriftliche Informationen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich… sollten aber auch hierzu ggfs, noch ein ausführliches Beratungsgespräch mit der DRV vereinbaren. Thema Angestellt arbeiten: wenn dies möglich ist (warum eigentlich nicht?) könnten Sie sich ja auch einfach auf offene Stellen bewerben und zunächst angestellt arbeiten. Dann wären Sie (erst einmal) 'frei' vom Arbeitsamt und könnten selbst entscheiden, ob Sie 'arbeitsfähig' sind und auch selbst entscheiden, ob Sie die beantragte Reha dennoch absolvieren wollen (hierfür könnten Sie auch, wenn die Afa nicht mehr mitmischt, einfach den Antrag zurück ziehen). Und vielleicht ist es sogar besonders sinnvoll, erst einmal auch etwas 'Berufspraxis' zu erhalten, bevor man sich in die Selbstständigkeit stürzt. Dieses Ziel könnten Sie ja parallel weiter verfolgen. Dafür sollten Sie sich aber auch noch die diversen Existenzgründer-Foren ansehen, denn es wäre außer Gründungszuschuss noch eine ganze Menge mehr zu beachten. So richtig verzwickt ist Ihr Anliegen also eigentlich nicht, denn Sie haben verschiedene Optionen. Es lässt sich aber hier im Forum auch nicht 'einfach mal so eben' für Sie abschließend klären. Nehmen Sie sich die Zeit, die dafür notwendigen Beratungen zu beanspruchen. Und sprechen Sie ggfs. auch noch einmal mit anderen Psychiatern/Psychologen, die eine Lösung Ihrer Probleme nicht nur in einem Berufswechsel sehen, bevor sie bereit sind, mit Ihnen eine Therapie zu beginnen... Denn auch in einer Selbstständigkeit wären Sie vor den Anfeindungen eines Berufslebens ja nicht gefeit... Und da kann Ihnen therapeutische Begleitung sicherlich auch helfen, die dadurch auf Sie zukommenden neuen Hindernisse auch besser zu bewältigen. Ihre Gesundheit war schon sehr angeschlagen, gerade geht es Ihnen sehr viel besser und ich wünsche Ihnen, dass das auch stabil bleibt. Also behalten Sie auch vor allem das im Auge! Alles Gute!
NatalieNam 19.09.2023 | 07:35
Jana schrieb

Niemand kann einen zwingen weiter im Krankenschein zu bleiben.

Wenn man an den alten Arbeitsplatz nicht zurück kann, kann man kündigen. Dann greift noch nicht mal die Sperre.

Dann Zuschuss beantragen und loslegen.

Warum sind Sie überhaupt noch krank geschrieben, wenn Sie wieder fit sind? Ausbildung haben Sie auch gepackt trotz Depression. Bessere Voraussetzungen kann es doch kaum geben.

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Mein Arbeitsvermittler sagt: entweder ich gehe an meinen alten Arbeitsplatz oder ich warte das Verfahren ab. Dann wird es aber sicher nichts mehr mit dem Zuschuss, da ich dann keinen Anspruch mehr auf 150 Tage habe...
Janaam 19.09.2023 | 13:26
NatalieN schrieb

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Mein Arbeitsvermittler sagt: entweder ich gehe an meinen alten Arbeitsplatz oder ich warte das Verfahren ab. Dann wird es aber sicher nichts mehr mit dem Zuschuss, da ich dann keinen Anspruch mehr auf 150 Tage habe...

Doch. So einfach ist es. Es gehört nur Mut dazu. Und nicht gleich kirre machen lassen, wenn einer was behauptet. Warum sind Sie überhaupt noch im ALG-Bezug? Wie alt sind sie? Bei 11/21 krank und 05/22 Aussteuerung, wäre der ALG-Bezug schon seit Mai Geschichte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026