Hallo NatalieN,
grundsätzlich könnten Sie mitteilen, dass es Ihnen wieder gut geht und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Da viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen sind, sollten Sie sich für eine abschließende Klärung direkt mit den beteiligten Stellen in Verbindung setzen.
Wurden Sie von der Agentur für Arbeit zur Reha-Antragstellung aufgefordert, so ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Ein Nichtantritt der Reha müsste beispielsweise vorab mit der Agentur für Arbeit abgesprochen werden.
Niemand kann einen zwingen weiter im Krankenschein zu bleiben.
Wenn man an den alten Arbeitsplatz nicht zurück kann, kann man kündigen. Dann greift noch nicht mal die Sperre.
Dann Zuschuss beantragen und loslegen.
Warum sind Sie überhaupt noch krank geschrieben, wenn Sie wieder fit sind? Ausbildung haben Sie auch gepackt trotz Depression. Bessere Voraussetzungen kann es doch kaum geben.
Naja, ganz so einfach ist es nicht. Mein Arbeitsvermittler sagt: entweder ich gehe an meinen alten Arbeitsplatz oder ich warte das Verfahren ab. Dann wird es aber sicher nichts mehr mit dem Zuschuss, da ich dann keinen Anspruch mehr auf 150 Tage habe...
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