Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Reha gilt als Rentenantrag

von Kurt03.05.2016 | 07:47
1410 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo... Ich bin seit 8Wochen im Krankengeldbezug...nach meiner Anschlussheilbehandlung hat mir die DRV Bund ein Schreiben geschickt, dass ich erwerbsgemindert sei und mir mitgeteilt, dass ich einen Rentenantrag stellen möge.und eine Frist genannt.Ich soll mich bei anderen Sozialleistungsträgern über die Auswirkungen der Antragstellung informieren. Wie soll ich jetzt verfahren? Ich habe noch lange Anspruch auf Krankengeld.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von ??? werden zugestimmt. Alternativ können Sie sich persönlich in einem unserer Außenstellen/Regionalzentren beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

???am 03.05.2016 | 08:11
Nachdem Sie erst 8 Wochen Krankengeld bekommen, werden Sie ja noch nicht von Ihrer Krankenkasse nach § 51 zur Reha-Antragstellung aufgefordert worden sein. Von daher müssen sie jetzt gar nichts beantragen. Das Schreiben der DRV ist ein Angebot, dass Sie annehmen können oder auch nicht. Ich persönlich würde mit meinen behandelnden Ärzten reden, ob sie die Chance sehen, dass ich wieder arbeiten kann. Falls ja, würde ich das der DRV mitteilen und das Angebot dankend ablehnen. Dann kann die Krankenkasse auch die Aufforderung nicht mehr nachschieben. Sinnvoll wäre in Ihrer Situation natürlich auch eine Rentenberatung. Dann haben Sie zumindest mal eine Vorstellung, wie hoch Ihre Rente derzeit wäre und - falls Sie das entsprechende Alter schon haben - Klarheit über mögliche Altersrenten.
=//=am 03.05.2016 | 10:13
Ich muss dem Beitrag von @??? leider widersprechen. Die KK hat zwar nicht zur AHB aufgefordert, sie kann aber die Aufforderung sehr wohl "nachschieben", da die Leistung offensichtlich nicht erfolgreich war. Von der Dauer des KG-Bezuges hängt dies nicht ab. Es gibt Fälle, da wurde schon nach 1 Monat zur Reha-Antragstellung aufgefordert, vor allem bei schweren Erkrankungen.
???am 03.05.2016 | 10:55
"Haben Versicherte gegenüber dem Rentenversicherungsträger bezüglich der Antragsfiktion bereits disponiert (die Umdeutung abgelehnt oder den späteren Rentenbeginn bestimmt) und schränkt die Krankenkasse erst danach das Gestaltungsrecht rückwirkend ein, sind sie in ihrem Gestaltungsrecht weiterhin nicht eingeschränkt. Dies gilt selbst dann, wenn zum Beispiel noch kein Rentenbescheid erteilt wurde. Auch eine vor der Bescheiderteilung erlangte Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von der Aufforderung ist in diesem Fall unbeachtlich. Für die Frage, ob die Versicherten vor der Einschränkung der Krankenkasse disponiert haben, ist auf den Zugang der Dispositionserklärung beim Rentenversicherungsträger abzustellen. Hier reicht zum Beispiel der Eingang der Erklärung in der Poststelle oder der Anruf der Versicherten. " Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Danach kann die Krankenkasse die Aufforderung nach § 51 nicht mehr "nachschieben", wenn Kurt die Umdeutung bereits abgelehnt hat. Sie können dann nur noch neu auffordern und dann kann man zu gegebener Zeit wieder einen Reha-Antrag stellen.
=//=am 03.05.2016 | 12:54
Kurt hat die Umdeutung aber noch nicht abgelehnt. Und wenn er sie doch ablehnt, kommt die KK ganz schnell und fordert ihn zur (erneuten) Reha auf. Macht zwar keinen Sinn, da die Erwerbsminderung ja festgestellt wurde, aber die KK wird trotzdem auf einer Reha bzw. Umdeutung bestehen. SO sieht´s in der Praxis aus.
???am 03.05.2016 | 14:15
Nachtrag: Ein späterer Rentenbeginn könnte (!) natürlich nur die Rentenabschläge beeinflussen. Hängt schließlich von Kurt's Alter ab.
???am 03.05.2016 | 14:10
Da haben Sie natürlich Recht. Aber Kurt geht es doch wahrscheinlich darum, möglichst lange das höhere Krankengeld zu beziehen. Oder vielleicht einen späteren Rentenbeginn wegen "verspäteter Antragstellung" (über 3 Monate nach dem Versicherungsfall) zu produzieren. Das sollte, zumindest meines Wissens nach, niedrigere Rentenabschläge = höhere Rente zur Folge haben. Wenn man jetzt vielleicht eine eher magere Rente erwartet, könnte eine Ablehnung der Umdeutung im jetzigen Zeitpunkt durchaus vorteilhaft sein. Geht aber alles nur, wenn die Krankenkasse noch nicht nach § 51 aufgefordert hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026