Hallo Lorelei,
auch bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung kann grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Sollte dies durch die Reha nicht erreicht werden können, sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für eine medizinische Reha.
Ob eine Reha-Maßnahme genehmigt wird, hängt von den konkreten medizinischen Gegebenheiten ab. Dazu kann hier im Forum keine Aussage getroffen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung