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Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben

von Fragesteller26.07.2008 | 16:14
2828 Ansichten
3 Antworten
Hallo, stellvertretend für eine Bekannte (40 Jahre) möchte ich ihr Problem darstellen. Sie hat eine amtlich anerkannte Behinderung von 30% (ein Auge ohne Sehfähigkeit, das andere Auge minus 20%). Nachdem sie auf Grund der heftigen Auseinandersetzung bei der Trennung und Scheidung von ihrem Ehemann körperlich und psychisch erkrankte, war sie mehr als ein Jahr durchgehend arbeitsunfähig geschrieben. Anschließend meldete sie sich bei der Arbeitsagentur und stellte dort einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Die Arbeitsagentur wies einige Tage später schriftlich darauf hin, dass sie (die Arbeitsagentur) nicht für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sei und man das Verfahren/den Antrag an den Rententräger weitergeleitet hätte. Zusatzinformation: Meine Bekannte hat (nur) einen Sonderschulabschluss und keine Be-rufsausbildung und hat in der Vergangenheit, um sich finanziell über Wasser zu halten, zahlrei-che Gelegenheitsarbeiten mit häufigen Unterbrechungen wahrgenommen, wobei die Tätigkei-ten immer befristet waren. Vor ihrer Erkrankung hat sie als Reinigungskraft gearbeitet, wobei die Augenärztin ihr gesagt hat, dass sie solche Arbeiten wegen der Gefahren für ihr Auge mit der geringeren Sehkraft nicht mehr ausüben sollte (Gefahr durch Hochdruckreiniger, ätzende Flüssigkeiten etc.). Meine Bekannte ist von der medizinischen Dienststelle des Rententrägers in Itzehoe begutach-tet worden. Der Arzt meinte, dass er ihren Antrag befürworten könne. Nun kam der Bescheid des Rententrägers: Ablehnung des Antrags auf Teilhabe am Arbeitsle-ben mit der Begründung, dass meine Bekannte ohne Einschränkung (trotz 30% anerkannter Behinderung) arbeitsfähig und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sei. Die Arbeitsagentur hatte zuvor erklärt, das sie für meine Bekannte keine Stelle habe und auch nicht für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sei. Auf der Arbeitsagentur liegen viele Hochglanzbroschüren aus, wie Behinderte gefördert wer-den können. Ich habe diese Informationen gelesen, aber nach meinen Erfahrungen klaffen Fantasie (die Broschüren) und die Realität (Absage der Arbeitsagentur und Bescheid des Rententrägers) weit auseinander. Meine Fragen: Was kann man noch tun? Wie sollte man jetzt weiter vorgehen? Meine Bekannte muss sich jetzt erneut bei der Arbeitsagentur melden, wobei man ihr schon vor einiger Zeit erklärt hatte, dass man nicht zuständig sei, man keine Stellen für sie hätte und eine Förderung für sie mit nur 30% Behinderung nicht in Frage käme etc. . Mit freundlichen Grüßen Fragesteller

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.07.2008 | 08:20

In Ergänzug zu den Beiträgen von "Rosanna" und "Nix" sollte Ihre Bekannte sich evtl. vor Ort von einem Fachbearater für Umschulungen (Reha-Fachberater) informieren. Diese findet man bei vielen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.

2 Antworten

Rosannaam 27.07.2008 | 21:44
Es kommt erstmal nur eines in Frage: Widerspruch gegen den Bescheid der DRV einlegen, wenn der Bescheid noch aktuell (also nicht älter als 1 KM) ist. Ich habe allerdings geringe Hoffnung, dass eine LTA durchgeführt wird. Dagegen spricht LEIDER das Bildungsniveau Ihrer Bekannten. Auf welchen Beruf könnte man sie denn einarbeiten oder umschulen? Schwierig, schwierig! Wäre sie noch jünger, könnte sie vielleicht eine Berufsausbildung beginnen. Aber so? Sie hat ja leider nicht mal einen Hauptschulabschluß, was das Mindeste wäre. Bleiben ja eigentlich nur noch Hilfsarbeiterjobs übrig. SO sieht es im Endeffekt evtl. auch die DRV. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine große Hoffnung machen kann.... MfG Rosanna.
Nixam 28.07.2008 | 06:56
1) Die vom Versorgungsamt ausgesprochenen 30 % Grad der Behinderung haben keine Auswirkungen für irgendwelche ("Sonder-"-)Rechte bezüglich von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den RV-Träger. 2)Auch gibt es gewisse Einschränkungen bezüglich der Auffassungsgabe/Lernfähigkeit bei Sonderschulabschluss, was natürlich leider durch die vorliegende Sehbehinderung im körperlichen Sinne verstärkt wird. Hier ist tatsächlich eine gezielte Umschulung - für welchen Umschulungsberuf auch immer - nur schwer durchsetzbar. Unter der Voraussetzung der Richtigkeit der von Ihnen gemachten Schilderungen könnte sie einen Antrag auf Gewährung eines Vermittlungsbescheides stellen - Vermittlung eines leidengerechten Arbeitsplatzes. Bei diesem Bescheid erklärt sich der RV-Träger bereit, im Falle, dass Ihre Bekannte einen einstellungswilligen Arbeitgeber findet, im konkreten Einstellungsfall eventuell einen Lohnzuschuss - z.B. 50% des Bruttogehaltes für 6 Monate - zu gewähren. Diesen Bescheid kann sie dann bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz in Kopie vorlegen. Weitere gezielte, qualifizierte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Richtigen Umschulung sind offensichtlich aufgrund der Schwächen im intellektuellen Bereich (Sonderschule, Sehschwäche)Ihrer Schwester nicht möglich. Sollte also die 1-monate Widerspruchsfrist nicht abgelaufen sein, sollten Sie Widerspruch erheben und wenigstens einen Vermittlungsbescheid fordern. Dann müsste Ihre Schwester aber immerhin - aus eigener Kraft - einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden. Und sie wird sich selbst bei einem solchen Vermittlungsbescheid damit herumplagen müssen, dass "scheinbar einstellungswillige " Arbeitgeber sie dahingehend "ausnutzen", indem sie sie für 6 Monate als billige Arbeitskraft einstellen, um die Lohnzuschüsse vom RV-Träger zu kassieren, sie aber dann aus irgendwelchen Gründen - ggf wegen Nichteignung - wieder kündigen. Ein Garant für Arbeitsplatzsicherheit ist also auch ein vom RV-Träger zu gewährender Lohnzuschuss in der heutigen Zeit nicht. Nix
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