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Experten-Antwort

Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben / berufl. Rehabilitation - Krankenkasse "bietet" Berufsförderwerk an

von ClMo21.02.2017 | 16:53
1277 Ansichten
9 Antworten
Hallo zusammen, wie bereits in anderen Beiträgen mitgeteilt, ist mein Mann derzeit AU und es wurde ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben / berufl. Rehabilitation gestellt. Ggf. ist eine Umsetzung beim bisherigen Arbeitgeber möglich (bisherige Arbeit so leider nicht mehr möglich). Die Bearbeitung bei der RV läuft und dauert ja bekanntlich. Nun hatte er heute eine Einladung der Krankenkasse wegen "Beratungstermin". Die Beraterin sagte, Ihre Chefin hätte ihr mitgeteilt, mein Mann hätte die Möglichkeit heute einen Antrag für Berufsförderwerk zu unterschreiben ?!?! Mehr konnte sie dazu nicht sagen. War auf Fragen vollkommen hilflos ausgeliefert. Mit dem Hinweis, dass der auch der KK bekannte Antrag auf Teilhabe bei der RV läuft, hat die Dame den Antrag wieder in ihre Mappe gesteckt und das war´s. Was bezweckt die KK? Laufen solche Anträge normal über KK? Es wurde doch bereits freiwillig ein Antrag auf Teilhabe gestellt! LG

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.02.2017 | 09:11

Hallo ClMo,

was die Krankenkasse bezweckt bzw. erreichen möchte wird (außer der Krankenkasse selbst) niemand beantworten können.

Üblich, standardisiert, normal oder regelmäßig ist das Verfahren/die Vorgehensweise nicht (wobei wir auch der Krankenkasse nichts unterstellen wollen; Einzelfallkonstellationen lassen natürlich auch immer Einzelfalllösungen/Einzelfallvorgehensweisen zu und Ihr individueller Einzelfall -bzw der Ihres Mannes- kann hier nicht komplett erfasst werden).

Der gestellte -in Arbeit befindliche- Antrag beim Rententräger sollte allerdings die zielführende und beste Vorgehensweise sein.

Über den Sinn/Unsinn der Vorgehensweise der Krankenkasse muss Ihnen bitte diese Stelle Rede und Antwort stehen. Alles andere wären nur reine Spekulationen und Mutmaßungen die Ihnen nicht wirklich helfen.

Experten-Antwortam 24.02.2017 | 09:38

Weitere Fragen gerne.

Dann aber bitte als neuen (Haupt-)Artikel, da diese Fragestellung hier ja erledigt ist. Danke

7 Antworten

Schorscham 21.02.2017 | 18:22
ClMo schrieb

Ja, das frag ich mich auch.

Aber manche wollen halt unbedingt was dazu beitragen ;-)

Die Genehmigung LTA kam heute übrigens und die nächsten Fragen werden kommen :-)

Den Sinn und Zweck dieser Aktion hätte Ihr Mann vor Ort erfragen sollen. Normalerweise ist sein LTA-Antrag bei der DRV völlig ausreichend. Vielleicht sollten Sie noch einmal telefonisch mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt aufzuklären. Von hier aus kann Ihr Problem nicht gelöst werden. MfG
Schadeam 21.02.2017 | 18:26
Einen Antrag "auf Berufsförderungswerk" gibt es nicht und die Kassen sind für berufliche Maßnahmen nicht zuständig. So gesehen wird es das Geheimnis der Dame bei der Krankenkasse bleiben (oder deren Chefin) was die gemeint haben. Aber seis drum - da der LTA Antrag bereits läuft ist alles bestens.
???am 22.02.2017 | 10:03
Wahrscheinlich handelte es sich um ein sog. Case-Management. Manche Krankenkassen haben die Betreuung von schwierigen Fällen outgesourct und entsprechende Betreuungsverträge mit BFWen abgeschlossen. Im Endeffekt hätte ihr Mann dann einen persönlichen Ansprechpartner im BFW gehabt, der versucht hätte, ihn irgendwo wieder in Arbeit zu bringen und damit die AU zu beenden. Ob und welche Vorteile eine solche Betreuung neben einer LTA hat, weiß ich nicht.
=//=am 22.02.2017 | 10:04
Der 1. April ist doch noch in weiter Ferne.... :-)
ClMoam 22.02.2017 | 17:05
Ja, das frag ich mich auch. Aber manche wollen halt unbedingt was dazu beitragen ;-) Die Genehmigung LTA kam heute übrigens und die nächsten Fragen werden kommen :-)
Schorscham 22.02.2017 | 19:25
ClMo schrieb

Ja, das frag ich mich auch.

Aber manche wollen halt unbedingt was dazu beitragen ;-)

Die Genehmigung LTA kam heute übrigens und die nächsten Fragen werden kommen :-)

Na dann scheint der Stein ja endlich ins Rollen gekommen zu sein und Ihre Krankenkasse kann jetzt andere Versicherte ärgern.....;-) MfG
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