Guten Morgen Chris,
Sie haben nichts falsch gemacht und auch keine Veranlassung den LTA - Antrag zurückzuziehen.
Die Prüfung des Erwerbsminderungsrentenantrages beinhaltet gleichzeitig die Prüfung, ob Leistungen zur Teilhabe (med. und berufl.) zur Vermeidung von Rentenleistungen möglich sind.
D.h. durch Ihren Antrag auf LTA kann der Rentenversicherungsträger evtl. sogar schneller prüfen, in welche "Richtung" (Teilhabeleistung oder Rente) es weiter geht.
Viele Grüße