Hallo Tanja,
man kann jederzeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Da Sie aber schon eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt bekommen haben, würde dieser Antrag zunächst zurückgestellt werden. Im Rahmen der Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird ein gegebenenfalls vorhandenen Rehabilitationsbedarf für Leistungen am Arbeitsleben geprüft und dem zuständigen Rentenversicherungsträger nach Ende der Leistung mitgeteilt. Ich empfehle Ihnen daher zunächst die Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchzuführen. Während der Leistung finden in aller Regel auch Beratungen zu diesem Thema statt.
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