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Experten-Antwort

Antrag auf Teilnahme vor stationärer Reha selbst stellen

von Tanja17.03.2021 | 13:42
98 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, seit 04.01.2021 bin ich Arbeitsunfähig geschrieben. Meine psychosomatische REHA wurde bereits im Oktober bewilligt und sollte eigentlich am 22.03. beginnen. Leider wurde jetzt die REHA von der Klinik bis auf weiteres verschoben, da die komplette Klinik unter Quarantäne steht. Das heißt vor den nächsten 4 Wochen kann ich die REHA nicht beginnen. Kurz zur Erklärung ich bin seit gut 26 Jahren in der Pflege tätig bin exam. Altenpflegerin mit den Weiterbildungen Stationsleitung, Pflegedienstleitung und Hygienefachfrau. Durch den stetigen Fachkraftmangel und zusätzlich Covid steht man selbst täglich auch in Leitungsfunktion beim Patienten am Bett und hat schwere körperliche Tätigkeiten. Meine bisherigen Diagnosen sind Hüftarthose links und Rechts, LWS Arthrose aller LWS Wirbel wo eine Facetteninfiltration vorgenommen wird. Weiterhin habe ich ein schweres Burnout und schwere Depression. Meine Hausärztin hat für die Reha alle Berichte mir mitgegeben mit einer Stellungnahme das eine berufliche Umschulung notwendig sei. Nun meine Frage: Soll und kann ich einen Antrag Auf Teilhabe am Arbeitsleben selbst vorab bei der Rentenversicherung beantragen, oder soll ich warten was der Arzt und Therapeut bei der Reha empfiehlt. Ich möchte selbst gern wenigstens mein Fachwissen welches ich mir hart erlenrt habe weiter in mein berufliches Leben miteinfließen lassen und wünsche mir, das ich wieder arbeitsfähig werde. Vielleicht diesmal mit dem Aspekt. Arbeiten um gut zu leben und nicht mehr nach dem Motto Arbeiten um zu überleben. Über ein Nachricht würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2021 | 09:05

Hallo Tanja,

man kann jederzeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Da Sie aber schon eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt bekommen haben, würde dieser Antrag zunächst zurückgestellt werden. Im Rahmen der Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird ein gegebenenfalls vorhandenen Rehabilitationsbedarf für Leistungen am Arbeitsleben geprüft und dem zuständigen Rentenversicherungsträger nach Ende der Leistung mitgeteilt. Ich empfehle Ihnen daher zunächst die Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchzuführen. Während der Leistung finden in aller Regel auch Beratungen zu diesem Thema statt.

2 Antworten

Schadeam 17.03.2021 | 14:21
Das können Sie gerne machen - es wird aber das Verfahren nicht entscheidend beeinflussen! Denn über etwaige beruflichen Maßnahmen wird die DRV erst nach Abschluss der med. Reha entscheiden.
Tanjaam 17.03.2021 | 15:06
ok, danke erst mal für Ihre Antwort. Ich werde erst mal die stationäre Reha machen und mich schnellstmöglich mit einem Sozialarbeiter in der Klinik in Verbindung setzen.
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