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Experten-Antwort

Antrag auf teilweise EM-Rente. Vorher immer Reha nötig?

von herrmeier19.04.2011 | 09:00
2113 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich möchte einen Antrag auf EM-Rente stellen, und wäre mit einer halben EM-Rente zufrieden. Kann ja lt. Arzt noch teilzeit arbeiten. Aber halt max. 5h pro Tag. Meine Frage: Wenn ich nun einen Rentenantrag stelle, wird dieser dann automatisch zu einem Rehaantrag? Es heist ja Reha vor Rente! PS: Ich war schon vor 3 Jahren auf med. Reha (ohne Erfolg). Meine Ärzte meinten, ich soll schauen, dass ich (40) eine teilweise EM-Rente erhalte und dann mir einen Teilzeitjob suchen. Wäre der Vorgang so i.o.? Oder wird diese abgelehnt, ich solle einen Rehaantrag stellenß PS: Bin krankgeschrieben also AU und habe keinen Job mehr. Diagnose Rheuma + psychosomatische Probleme. 60% GdB unbefristet. Danke

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo habnefrage,

also

- erstens wird die DRV im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss wahrscheinlich zuständig sein

- zweitens können Sie selbstverständlich den Antrag auf EM-Rente auf teilweise EM beschränken

- drittens dauert die Bearbeitungszeit in der Regel nicht über 3 Jahre.

Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass EM-Rente und arbeiten können und wollen sich beißt. Im Streitfall wird man Ihnen eventuell sagen, dass die Tätigkeit, die Sie vielleicht 5 Stunden am Tag machen können, auch 6 Stunden am Tag möglich ist. Aber das ist eine ärztliche Würdigung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Mitleser und gast01 haben Ihre Frage schon richtig beantwortet. Sofern von ärztlicher Seite festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Reha erhalten oder wiederhergestellt werden kann, wird diese zunächst durchgeführt (auch wenn die letzte erst drei Jahre zurückliegt). Da Ihre letzte Reha allerdings nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, ist es natürlich fraglich, ob diesmal Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Deshalb sollten Sie einen Rentenantrag stellen. Während des Rentenverfahrens werden weitere medizinische Ermittlungen geführt und Ihr Leistungsvermögen festgestellt.

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2 Antworten

gast01am 19.04.2011 | 10:13
Hallo, wenn die vorgelegten Befunde/Arztberichte dem Med. Dienst der RV zur Entscheidung ausreichen, brauchts die med. Reha nicht zwingend. In der Praxis wird aber oft die Reha notwendig, da ggf. dadurch die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt werden könnte oder eben eine Sozialmed. Beurteilung dort stattfindet.
Mitleseram 19.04.2011 | 12:26
Die Frage nach einer Reha oder Rente wird im Rentenverfahren geklärt. Wenn Ihre Ärzte schon eine Berentung in Erwägung ziehen, dann zögern Sie nicht unnötig noch länger mit der Antragstellung, denn hiervon ist oft der Leistungsbeginn abhängig. Wenn 1. die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen und 2. Ihre Erwerbsfähigkeit in dem Maße gemindert ist und nicht mehr durch eine Reha wieder hergestellt werden kann gibt es halt eine Rente. (So die Theorie)... Sollte die Rente abgelehnt werden, steht es Ihnen frei auch noch unabhängig hiervon eine Reha zu beantragen. Regelmäßig werden jedoch Rehamaßnahmen nur alle 4 Jahre seitens der RV durchgeführt. Aber wie es auch immer ist.... auch hier gibt es Ausnahmen.
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