Hallo Cas,
der Anspruch auf Übergangsgeld während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird grundsätzlich von Amts wegen geprüft.
Da für die Berechnung des Übergangsgeldes verschiedene Daten benötigt werden, erfolgt die Erhebung dieser über Formulare. Die Formulare werden in der Regel in der Anlage zum Bescheid über die Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation an Versicherte übersandt.
Die ausgefüllten Formulare können bereits vor dem Beginn, aber auch nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beim Rentenversicherungträger eingereicht werden.