Guten Tag Stefanie,
die Antragspflichtversicherung muss innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende der Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragt werden.
Da Sie bereits seit 2014 als Übersetzerin tätig sind, ist diese Frist leider abgelaufen. Sie haben die Möglichkeit freiwillige Beiträge zu zahlen.
Im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs wird man Ihnen die Möglichkeiten der weiteren Versicherung und die rentenrechtlichen Auswirkungen ausführlich erläutern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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