Hallo Krista,
wenn Sie einen Antrag auf Umwandlung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente stellen, wird bei Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ein neuer Leistungsfall festgestellt (Eintritt der Verschlechterung des Restleistungsvermögens). Dadurch ergibt sich ein neuer Rentenbeginn für die volle Erwerbsminderungsrente, was dann zu der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente nach neuer Rechtslage ab 2019 führt.