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Experten-Antwort

Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente

von Krista16.01.2019 | 14:57
108 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente/bei BU (seit 2011) unbefristet. Wenn es nun notwendig wird eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen, werde ich als Bestandsrentner gesehen, oder ist dies unabhängig von der bisherigen Teilrente ein Neuantrag? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krista,

wenn Sie einen Antrag auf Umwandlung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente stellen, wird bei Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ein neuer Leistungsfall festgestellt (Eintritt der Verschlechterung des Restleistungsvermögens). Dadurch ergibt sich ein neuer Rentenbeginn für die volle Erwerbsminderungsrente, was dann zu der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente nach neuer Rechtslage ab 2019 führt.

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1 Antworten

Schadeam 16.01.2019 | 18:26
Wenn dieser neue Fall eintritt, dass Sie voll statt wie bisher teilweise erwerbsgemindert (bzw. BU) sind, ist doch das allerwichtigste, dass Sie dann mit der vollen Rente pi mal Daumen doppelt soviel an Geld bekommen wie bisher. Ob Sie sich dann als Neu- oder Bestandsrentner fühlen ist doch eher sekundär und wie zu gegebener Zeit dann die Gesetze sind und die Rentenberechnung konkret ausfällt, werden Sie sehen wenn es soweit ist. Wie gesagt: wenn das eintritt ist es egal ob das Gesetz dann in Ihren Augen auch positiv für Sie ist. Den Eintritt einer vollem Erwerbsminderung kann man sich in aller Regel nicht aussuchen - es kommt wie es kommt.
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