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Antrag auf Weiterzahlung der Rente

von Darkangel14.10.2008 | 15:43
1891 Ansichten
9 Antworten
Ich habe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit (Alter: 46). Im Mai ´09 endet diese. Nun meine Fragen: 1. Soll ich den Antrag bereits im Dez. ´08 einreichen? 2. Bei meinem Rentenantrag musste ich zu 4 Gutachtern, muss ich damit erneut rechnen? 3. Muss ich evtl. eine REHA machen? Im 1. Antrag hatte ich diese aus psychischen Gründen ablehnen können. 4. Macht es Sinn, ärztliche Atteste mit dem neuen Antrag bereits einzureichen? Besten Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.10.2008 | 16:43

Der Weitergewährungsantrag im Dezember ist möglich und sinnvoll. Eine nochmalige Untersuchung durch vier Gutachter würde ich nicht erwarten. In der Regel ist ein Befundbericht Ihres behandelnden Arztes ausreichend; diesen Bericht wird der Rententräger auf eigene Kosten anfordern. Atteste kosten in der Regel Ihr Geld und werden selten berücksichtigt. Bereits vorliegende Berichte können Sie gerne in Kopie Ihrem Antrag beifügen. Ob eine Reha erforderlich sein könnte, wird sich erst noch zeigen.

Sollte der Rententräger nicht rechtzeitig zu einer Entscheidung kommen, obwohl Sie frühzeitig den Antrag gestellt haben, kann der Rententräger zumindest bis zur Bescheiderteilung die Zeitrente weiterzahlen.

8 Antworten

Ja-Sageram 14.10.2008 | 15:52
Zu allen 4 Punkten "ja".
Schadeam 14.10.2008 | 15:50
i.d.R wird empfohlen einen Verlängerungsantrag ca 3 Monate vor Ablauf zu stellen. Wenn Sie das bereits im Dezember tun wollen, machen Sie es halt! Aktuelle Arztberichte schaden nie! Alles weitere kann nur im konkreten Fall geklärt werden, ob und wieviele Gutachten erforderlich sind, ob eine Reha sinnvoll ist, etc. weiß keiner im Forum.
.am 14.10.2008 | 15:51
1. ja, sie können - bis zu einem halben Jahr vor Ablauf der Zeitrente den Antrag zu stellen, ist kein Problem 2. Kann Ihnen hier keiner sagen. Das entscheidet allein der medizinische Dienst der zuständigen RV 3. siehe Antwort zu 2. 4. ja, auf jeden Fall medizinische Unterlagen, die Sie schon zu Hause haben dem Antrag beifügen. Diese Unterlagen können (nicht müssen!) dazu führen, dass a - weniger medizinische Zusatzermittlungen (wie z.B. Gutachten) gemacht werden müssen und b - sich ggf. die Bearbeitungszeit dadurch verkürzt...
@schadeam 14.10.2008 | 15:56
also erfahrungsgemäß ist ein Antrag auf Weitergewährung NUR 3 Monate vorher doch recht knapp bemessen. Durch Rückmeldungen der Versicherten weiß ich, dass dann nur in den seltensten Fällen rechtzeitig zum Wegfall entschieden worden ist...
Schadeam 14.10.2008 | 16:01
kann es sein, dass Sie deshalb so pessimistisch sind, weil sich die vielen Fälle, in denen die 3 Monate reichen und die Rente problemlos weiterbewilligt wird, sich einfach nicht melden und diese Tatsache als positiv herausstellen???? Aber kein Problem "Darangel" stellt seinen Antrag ja schon 5 Monate vorher.....
Träger Träger?am 14.10.2008 | 16:11
Diese Erfahrungen kann ich nicht teilen. Nur in seltenen Ausnahmefällen dauert eine Entscheidung so lange, dass die Anschlusszahlung nicht gewährleistet wird. Vielleicht gibt es aber auch trägere Träger. Man sollte dann nicht früher den Antrag stellen lassen, sondern das System im Interesse der Antragsteller einmal gründlich überprüfen. Vermutlich hilft da schon die Einführung einer statistischen Auswertung der Laufzeit vom Eingang beim ärztlichen Dienst bis zur Absendung des Ergebnisses an die Sachbearbeitung.
dieteram 15.10.2008 | 07:13
Bei mir hat die Umwandlung der Zeitrente in eine unbefristete nur ganze 2 Wochen gedauert. Nur um auch mal was Positives zu berichten.
Birdieam 15.10.2008 | 08:49
Gehen Sie getrost davon aus, dass derartige Staistiken umfangreich geführt werden. Aktenlaufzeiten im Allgemeinen und auch auf einzelne Fallgruppen bezogen sind ein maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der Effizienz einer Verwaltung.
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