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Antrag auf Weiterzahlung der Rente

von simo19.12.2008 | 15:10
1501 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, z.zt. erhalte ich Rente wg. voller Erwerbsminderung. Ich habe nun einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt. Was kommt nun auf mich zu? Werde ich nun wieder zu einem Arzt zur allgemeinen Ansicht gehen? Ich bin mit 31 Jahren an Brustkrebs erkrankt, habe Ablatio re und Wiederaufbau dieses Jahr gehabt. Bin körperlich sowie seelisch nicht sehr belastbar.

3 Antworten

Schadeam 19.12.2008 | 17:42
diese Frage kann Ihnen niemand im Forum beantworten. Es kann sein, dass Sie erneut begutachtet werden, aber es kann auch sein, dass die vorhandenen Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen. Ihre Frage kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers beantworten. Ein Forumsteilnehmer müsste da schon hellsehen können....
Geduld!am 19.12.2008 | 23:06
Der Sachbearbeiter beim RV-Träger ist doch kein Medizinmann. Dazu müsste man den medizinischen Sachverständigen beim RV-Träger fragen und der wird wohl kaum für derartige Anfragen zur Verfügung sein. Man muss sich einfach in Geduld fassen, da die Glaskugel nicht hilft. Wenn eine Nachuntersuchung erfolgen soll, bekommt man rechtzeitig einen entsprechenden Termin. Wenn man keinen Termin bekommt, erhält man den Bescheid auf der Grundlage der vorliegenden ärztlichen Befundunterlagen sofort.
Hellseheram 20.12.2008 | 00:55
Als selbst Betroffene (BK 2001) kann ich dir sagen, wie es bei mir abgelaufen ist: Wurde ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt, folgte IMMER eine gutachterliche Untersuchung. Beim 2. Antrag waren es gleich 2 Gutachter: ein Internist und ein Psychologe. Da du deine 1. Verlängerung beantragen wirst, reicht eventuell EIN Gutachter. Ganz wichtig: LEIDER kommt es nicht auf die Diagnose BK an... vielmehr spielt es eine Rolle, welche Einschränkungen diese Diagnose mit sich bringt. Tipp: wenn die Psyche leidet (und ich glaube kaum, dass sie das nicht tut), ist es immer von Vorteil, wenn ein Neurologe/Psychologe aufgesucht wird. Alleine auf die Diagnose BK eine Rentenverlängerung zu erreichen, wird schwierig... es sei denn... es sind Metastasen vorhanden. :-( Noch ein Tipp: VdK beitreten, denn als Krebspatient ist man oftmals nicht belastbar. Ich wünsche dir von Herzen Gesundheit und... einen verständnisvollen Gutachter!
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