Hallo wildwasser,
wurde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer gewährt, müsste diese nach Ende der Rente wegen voller EM wieder zur Zahlung kommen. Wie die Entscheidung bzgl. der vollen EM-rente aufgrund der Arbeitsmarktlage ausfällt, kann von hier nicht beurteilt werden. Sie könnten sich an den zuständigen Versicherungsträger wenden, um den Stand des Verfahrens zu erfragen.