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Experten-Antwort

Antrag auf Weiterzahlung der vollen EMR

von wildwasser09.07.2016 | 18:20
1531 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, Um zu den Fragen zu kommen zuerst der Sachstand: Meine "medizinische" volle EMR ist am 30.6.2016 ausgelaufen. Vorher hatte ich eine halbe EMR (Seid 2004) Antrag auf Weiterzahlung der vollen medizinischen EMR am 28.12.2015 gestellt. Berufliche Auffrischung und Wiedereingliederung in die Arbeitswelt durch LTA. Die LTA läuft am 31.07.2016 aus. Ergebnis von LTA: Leider keine gute Prognose bezüglich der Arbeitsleistung. Also der Stand wie vor der medizinischen vollen EMR. Hier die erste Frage: Aufgrund der LTA wird eine neue medizinische Beurteilung gebildet. Soweit in Ordnung. Der Gesundheitszustand und die Arbeitsleistung sind genauso wie vor der LTA. Wird auch von der Maßnahme zur Wiedereingliederung gesehen. Nun ist die Frage: Wenn die medizinischen volle EMR nicht mehr greift, jedoch zumindest die teilweise EMR, wird dann von der DRV automatisch die volle EMR wegen des Verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts bewilligt? Zweite Frage: Das ich seit 2004 eine halbe EMR erhalten habe und die volle EMR nun ausgelaufen ist, ob nicht automatisch von der DRV die teilweise EMR aktiviert werden muss oder muss hierfür auch ein Antrag gestellt werden? Hier die dritte Frage: Den Antrag auf Weiterzahlung der vollen medi. EMR habe ich rechtzeitig gestellt. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit weiß ich, dass die Begutachtung extrem lange dauern kann. Da ich bzw. jeder Antragsteller ja keinen Einfluss auf die Prozesse bei der DRV hat und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, stelle ich mir die Frage, ob eine unbillige Härte nach SGB III vorliegt. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht? Des Weiteren hat die DRV die Möglichkeit, eine volle EMR zeitlich zu befristen, auch monatsweise, eben solange, bis eine Beurteilung fertigt ist. Oder? Aufgrund des schwebenden Prozesses werde ich kein ALGI, ALGII erhalten. Durch LTA gibt es die Möglichkeit, nach Ende der Maßnahme beim Arbeitsamt eine Bescheinigung für die DRV zu erhalten, dass es kein ALGI gibt. Dann bekommt man noch für 3 Monate Übergangsgeld. Also bis Ende Oktober 2016 finanziell gesichert. Und dann ALGII oder Grundsicherung. Hm. Wäre dann ebenso. Naja, wäre schon extrem hart. Sorry, ist echt komplex das Ganze. Aber mit Glück gib es gute Hinweise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wildwasser,

wurde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer gewährt, müsste diese nach Ende der Rente wegen voller EM wieder zur Zahlung kommen. Wie die Entscheidung bzgl. der vollen EM-rente aufgrund der Arbeitsmarktlage ausfällt, kann von hier nicht beurteilt werden. Sie könnten sich an den zuständigen Versicherungsträger wenden, um den Stand des Verfahrens zu erfragen.

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2 Antworten

W*lfgangam 10.07.2016 | 18:10
Hallo wildwasser, nicht wirklich - Sie stecken voll im 'Prozess', und die Hintergründe zur nächsten Entscheidung können hier nicht individuell eingeschätzt werden. Nur soviel, die teilweise EM-Rente sollte wieder anlaufen, sofern Sie unbefristet bewilligt worden ist. Auch das mit dem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt könnte greifen und zu der vollen EMRT führen. Letztendlich könnte die 'fehlgeschlagene' LTA auch zur vollen EMRT führen - zur 'Arbeitsmarktrente' oder rein aus med. Gründen zur vollen EMRT. 'Gefühlt' sieht es 'gut' aus für eine volle EMRT/ggf. zeitlich befristet - aber auf Gefühle verlassen wir uns hier – ohne Aktenstudium - sicher nicht :-) Gruß w.
wildwasseram 13.07.2016 | 10:41
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Antwort. In der Tat, mit Gefühlen ist leider kein Bescheid zu halten. Ich denke auch, dass es eine positive Lösung geben wird. Nur das Warten ist schon recht zermürbend. Gruss Wildwasser
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