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Antrag auf Witwenrente abgelehnt

von Julian13.04.2013 | 15:26
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Vater ist vor ca einem Monat an Krebs gestorben. Nun hat meine Mutter den Antrag auf Witwenrente gestellt. Dieser wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung das von einer Versorgerehe auszugehen ist. Geheiratet haben sie ca 4 Monate vor dem Tot meines Vater. Der Krebs wurde Ende 2011 diagnostiziert. Er hat 2 Chemos, Bestrahlung und mehrere Operationen über ich ergehen lassen die allee nichts geholfen haben. Hoffnung bestand bis 3 Tage vor seinm Tod, dann wurde uns vom Paliativdinst mitgeteilt das der Krebs sich wohl bis ins Hirn vorgearbeitet hat und er die dritte Chemo körperlich und geistig nicht mehr schaffen würde. 2 Tage zuvor haben wir noch besprochen welche der beiden Chemos die ihm angeboten wurde er machen wird. Also war bis 3 Tage vor seinem Tod nicht 100prozentig davon auszugehen, dass er bald sterben wird und es bestand noch ein Funken Hoffnung. Meine Eltern sind seit knapp 28 Jahren zusammen, haben 2 Kinder (21 Jahre) und 1998 zusammen ein Haus gekauft. Bei der Heirat haben sie extra ein Schrieb aufgesetzt, dass dies kein Versorgerehe ist. Den füg ich hier mal ein: http://s7.directupload.net/file/d/3224/hlpgyqbh_jpg.htm Den Schrieb wegen der Ablehnung sieht so aus: http://s14.directupload.net/file/d/3224/4tmzdy9t_jpg.htm Nun meine Fragen: Lohnt es sich mit diesen Grundlagen Klage einzureichen und wie sind die Chancen? Achja, das war der Antrag auf Witwenpension, der Antrag auf normale Witwenrente ist noch in Bearbeitung (mein Vater war nicht immer Beamter). Sollte dem zweiten Antrag stattgegeben werden kann sich das dann auch auf die Witwenpension auswirken die schon abgelehnt wurde? mit freundlichem Gruß Julian

20 Antworten

Manni Festam 13.04.2013 | 16:10
Warum haben die Eltern denn nicht früher geheiratet ? Die Ehe muss mindestens 1 Jahr bestanden haben um eine Witwenrente-bzw. Pension zu bekommen, dass ist in diesem Fall nicht erfüllt. Somit hat die Mutter keinen Anspruch auf Rente oder Pension. Auch eine Klage wird Ihnen hier nicht helfen.-
Julianam 13.04.2013 | 16:31
Stand doch in dem Text warum sie nicht früher geheiratet haben. Bei Ehen, die nicht wenigstens ein Jahr gedauert haben, hat der Überlebende nach § 46 Abs. 2 a SGB VI nur dann einen Anspruch, wenn nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme gerechtfertigt ist, dass es nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (so genannte Versorgungsehe). Sie muss also unter bestimmten Umständen nicht ein Jahr bestanden haben. Und das ist ja meine Frage ob es sich lohnt mit den Gegebenheiten dagegen zu klagen.
KSCam 13.04.2013 | 17:05
Zum einen wäre es möglich, dass über die Beamtenwitwenrente anders entschieden wird wie über die Witwenrente der DRV - da gibt es unterschiedliche Gesetze, die nicht gleich sein müssen. Ob im Zweifel das Sozialgericht von einer Versorgungsehe ausgeht und damit kein Witwenrentenanspruch besteht wissen die Götter und Sie letztlich erst dann, wenn ggfls. das SG entschieden hat. Das von Ihnen verfasste Schreiben wird die DRV wohl kaum beeindrucken, denn Gesetze kann man durch "eigene Willenserklärungen" wohl kaum aushebeln. Aber letztlich lohnt sich die Diskussion im Forum nicht, schaun wir mal, was passiert. Ob irgendeiner von uns usern die Entscheidung Ihrer Eltern "jahrelang wird nicht geheiratet, weil die Kohle für ein rauschendes Fest fehlt - kurz vor dem Tod (nach einjähriger Krebserkrankung) wird jetzt geheiratet aber das hat keinerlei Versorgungsgedanke" als Versorgungsaspekt beurteilt, ist in der Sache völlig belanglos. Die DRV wird entscheiden und das SG diese Entscheidung bestätigen oder nicht.
Hugendubelam 13.04.2013 | 16:47
Es gibt aber Ausnahmesituationen. § 46 SGB VI (2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Unter den geschilderten Umständen würde ich in Widerspruch gehen und bei weiterer Ablehnung vor das Sozialgericht.
...am 13.04.2013 | 20:56
auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Auch die Tatsache, dass es 2 gemeinsame Kinder gibt kann beim Widerlegen der Versorgungsehe helfen!
Lieselam 13.04.2013 | 19:20
Sie KSC und Ihre Beamten. Mich würde es nicht wundern das bei der Pension anders und besser entschieden wird.
-am 13.04.2013 | 22:15
Hallo Julian, ich würde auch erstmal davon ausgehen, daß der Bescheid der DRV ähnlich aussehen wird wie der Bescheid von dem Versorgungsträger. Wie von den anderen Usern oben bereits beschrieben worden ist besteht die Möglichkeit der Widerlegung einer Versorgungsehe. In der Regel bezieht sich dies allerdings auf die Frage, ob die gesundheitlichen Einschränkungen beim Zeitpunkt der Eheschließung bekannt waren oder nicht. Warten Sie den Bescheid der DRV ab und wenn dieser ebenfalls negativ ausfällt können Sie sich in einer der Beratungsstellen der DRV beraten lassen, was Sie weiter veranlassen können.
KSCam 14.04.2013 | 10:10
Im konkreten Fall könnte jedoch genau das herauskommen, dass in den beiden Rechtsgebieten unterschiedlich entschieden wird. Im Rentenrecht landet der Fall letztendlich vor den Sozialgerichten, geht es um Pensionsstreitigkeiten landet der Fall bei den Verwaltungsgerichten. Fazit: über die Klage urteilen verschiedenen Richter eigenständig. Da könnte im extremen Fall passieren, dass ein Gericht die Heirat für eine Versorgungsehe hält und das andere nicht. Das hat mit "KSC und seinen Beamten" nun überhaupt nichts zu tun. Das gibt es in anderen Rechtsgebieten auch: Es kommt auch vor, dass man in Deutschland Erwerbsminderungsrente erhält und die z.B. Schweizer Invalidenkasse die CH Invalidenrente ablehnt - beiden Behörden liegen die gleichen medizinischen Unterlagen vor......
Frühestpensionäram 14.04.2013 | 02:31
Wir sind nun mal besondere Menschen, das muss doch endlich mal dem gemeinen deutschen Volke klar werden ?
???am 14.04.2013 | 10:33
"von Liesel Sie KSC und Ihre Beamten. Mich würde es nicht wundern das bei der Pension anders und besser entschieden wird." Versteh ich nicht. Es handelt sich doch um die Ablehnung der Beamtenpension. Die DRV hat doch noch gar nicht entschieden! "Achja, das war der Antrag auf Witwenpension, der Antrag auf normale Witwenrente ist noch in Bearbeitung"
Julianam 14.04.2013 | 16:24
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Danke erst einmal für die ganzen Antworten! Natürlich war der Versorgungsgedanke auch vorhanden. Meine Eltern wollten aber schon immer heiraten und natürlich will man die Heirat auch feiern. Da viele unser Bekannten über 400 km weit weg wohnen ist es wohl unsinnig die nur zum Kaffee trinken einzuladen. Und nach der Heirat meiner Tante haben sie sich halt entschlossen auch zu heiraten und wollten die Feier dann diesen Sommer nachholen (auch ohne die Beförderung meines Vaters). Ja die waren bekannt, es war allerdings nicht abzusehen das er bald sterben wird. Der Krebs wurde eigentlich relativ früh entdeckt und man ging von guten Behandlungschancen aus. Ich versteh auch nich wieso Menschen die sich vllt 2 Jahre kennen und 1 Jahr verheiratet sind Witwenrente bekommen würden aber wenn jemand 28 Jahre zusammen lebt und 2 Kinder hat dann zählt das einfach gar nichts weil man nicht verheiratet war. Unsinnig. Wir warten jetz erstma den zweiten Bescheid ab und entscheiden dann was wir machen. Wenn wir vor dem Sozialgericht verlieren würden müssten wir dann eigentlich die Prozesskosten zahlen oder wie läuft das?
Julianam 14.04.2013 | 20:48
..Das Haus ist doch nicht abbezahlt. Meine Eltern haben damals einen Kredit aufgenommen. Außerdem juckt das ja keinen ob man nun n Jahr früher oder später heiratet wenn man eh schon so lange zusammen ist. Planen tun sie das ja schon ein bischen länger aber nachdem das mit der Beförderung von meinem Vater nichts wurde war der Gedanke erst mal auf Eis gelegt. Als dann meine Tante geheiratet hat kamen sie aber zu dem Entschluss jetzt auch zu heiraten. NATÜRLICH hat die Tatsache, dass meine Mutter unverheiratet keine Witwenrente kriegt auch zu der Heirat beigetragen aber nicht ausschlaggebend. Mal abgesehen davon war es für uns und vorallem meinen Vater endlich ma wieder ein schöner Moment der uns Kraft gegeben hat und wo er auch selbst entscheiden konnte und etwas dazu beitragen konnte nachdem er nur von einem Arzt zum nächsten gejagt wurde und nur eine schlechte Nachricht nach der anderen kommt..
....am 16.04.2013 | 09:14
So blöd es jetzt auch klingen mag ... 2 erwachsene Kinder und 28 Jahre zusammen ... in meinen Augen handelt es sich um eine reine Versorgungsehe ... Ich kann Sie verstehen, man lebt solange zusammen und der andere ist nicht abgesichert, aber das Gesetz sieht es eben anders. Ganz einfach nachzuweisen, dass es keine Versorgungsehe war, ist doch dass die Frau nicht auf das Geld angewiesen ist ... das eigene Einkommen und Vermögen reicht locker um mit Haus und Hof über die runden zu kommen, somit ist der Versorgungsgedanke ganz schnell aus der Welt.
Julianam 16.04.2013 | 17:01
in meinen Augen handelt es sich um eine reine Versorgungsehe ...
Riecht für mich vor allem danach, als habe man vermieden, für den Fall finanzieller Bedürftigkeit oder Pflegebedarf beim Partner zu haften (das ist nun mal der Preis für die "Ehegattenprivilegien"), aber Witwenrente darf es natürlich trotzdem sein...
Ich weiß ja nicht wies bei dir is aber bei meinen Eltern war man für einander da wenn es Probleme gibt und "haftet" nich für den anderen. Mal abgesehen davon ist es absolut lächerlich was du hier reininterpretierst. Dem Rest danke ich für die Antworten!
Otto N.am 16.04.2013 | 20:32
Zitat von Julian anzeigenausblenden
Nö, das ist keinesfalls lächerlich! Als zuständiger Sachbearbeiter würde ich mich auch wundern, warum man 28 Jahre lang einen Trauschein für unwichtig hält und seine Meinung fast unmittelbar vor dem Ableben des Gatten plötzlich ändert. Es ist schwer zu glauben, dass Ihre Eltern auch dann zu diesem Zeitpunkt geheiratet hätten, wenn Ihr Vater gesund gewesen wäre. Das klingt jetzt vielleicht etwas unhöflich für Sie. Aber das Gericht wird ähnlich argumentieren - Wetten? MfG
B´sonam 17.04.2013 | 10:30
Zitat von .... anzeigenausblenden
So bitter das für die Witwe auch seinmag, aber ich seh das auch so. Hier liegt ein ganz klassischer Fall einer Versorgungsehe vor. Wer 28 Jahre in wilder Ehe miteinander lebt und erst 4 Monate vor dem Tod -entschuldigen sie den Ausdruck- den bereits todkranken Partner heiratet, fällt in meinen Augen ganz klar unter die Versorgungsehe... Mein Rechtsempfunden sagt mir, dass da wohl auch vor Gericht nichts rauskommen wird. (Zumindest was die DRV-Witwenrente betrifft)
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