Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Witwenrente zurücknehmen?

von Witwe6406.07.2014 | 11:32
1765 Ansichten
6 Antworten
Mein Ehegatte (geb. 1963) ist am 19.04.2014 verstorben. Auf meinen wenige Tage später für mich und meine drei Kinder gestellten Rentenantrag erhalte ich rückwirkend ab dem Todestag Witwenrente und Halbwaisenrente. Inzwischen habe ich erfahren, dass die Rentenansprüche aufgrund einer "verlängerten Zurechnungszeit" deutlich höher ausgefallen wären, wenn ich den Rentenantrag erst am 01.10.2014 oder später gestellt hätte. Ich hätte dann sogar rückwirkend alle Rentenbeiträge seit dem Todestag nachgezahlt bekommen, aber davon hat mir weder das Versicherungsamt bei der Antragsaufnahme noch der Rentenversicherungsträger im Bescheid (datiert vom 27.06.2014) irgendetwas verraten. Ich hätte wegen der Auszahlung einer Lebensversicherung auch keine Probleme gehabt, die paar Monate zu überbrücken, habe davon aber erst durch Zufall vor zwei Tagen davon erfahren. Meine konkrete Frage: Weil mein Bescheid, datiert vom 27.06., noch nicht "rechtskräftig" ist, erwäge ich, einen Widerspruch dagegen einzulegen, weil ich nicht über die Alternative für eine höhere Rente in Verbindung mit einem Antrag erst ab Oktober aufgeklärt wurde. Reicht das bereits, oder muss ich ganz konkret den "alten" Antrag zurücknehmen, die Bescheide zurückschicken und die Zeit bis 31.07. bereits erhaltene Rentennachzahlung zurückzahlen, um dann Anfang Oktober nochmals den gleichen Antrag neu zu stellen? Oder gibt es hier rechtlich/juristisch gar keine Möglichkeit, einen bereits gestellten und bewilligten Antrag wieder zurückzuziehen? Und im Falle der Rückzahlungspflicht: Kann dies nicht auch weniger bürokratisch handhaben, weil die "neue" Rente ja sowieso höher ausfallen wird und man das alles dann miteinander verrechnen kann. Ich finde diese Regelung mit der nachgeschobenen Antragstellung ab Oktober absolut unverständlich und weiss im Augenblick nicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll. Wobei das "Lachen" vielleicht etwas stärker ausfällt, wenn ich wirklich für mich und meine Kinder nachträglich eine höhere Rente bekommen sollte. Vielen Dank an alle Experten im Voraus für hilfreiche Tipps.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 06.07.2014 | 11:40

Wegen der neuen Rechtslage, die gerade mal eine Woche gilt, gibt es dazu sicherlich noch wenige Verfahren.

Es müsste funktionieren den Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurückzuziehen und ab dem 01.10.14 einen neuen Antrag zu stellen.

Wie bürokratisch dies dann gehandhabt wird, wie gesagt dazu gibt es noch keine Erfahrungswerte, das wird Ihnen Ihre DRV im Einzelfall mitteilen.

Kleines Problem am Rande: Wie soll sich ein Berater im Einzelfall verhalten?

Soll er eine Witwe zurückschicken und ihr sagen, sie solle im Oktober wiederkommen?

Da im Einzelfall das nötige Feingefühl oder Geschick zu haben, ist auch für die Berater keine ganz einfache Situation.

Und wie gesagt, es ist auch rechtlich eine neue Situation in der es noch wenig Erfahrungswerte gibt.

Experten-Antwortam 06.07.2014 | 19:29

Danke an zelda, dass auch die Rechtsgrundlagen angegeben wurden (die ich mir am Sonntag um 11:40 h erspart habe).

Da eine Witwenrente immer dann rückwirkend ab Tod beginnt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt ist, geht mit Antragsstellung im Oktober wirklich kein Cent verloren, weil auch dann die Rente ab April beginnt.

Und da Witwe64 über Geld aus einer Lebensversicherung verfügt, ist es bei ihrer Frage wahrscheinlich überhaupt nicht tragisch, sollte über eine im Oktober beantragte Rente erst im Dezember entschieden werden und das Geld erst im Januar fließen.

In anderen Fällen könnte dies schlimm sein und die Witwe zum Sozialfall werden.

4 Antworten

ähm...am 06.07.2014 | 15:50
Kann mir das bitte mal einer erklären, denn ich stehe irgendwie auf dem Schlauch... Ich denke, das neue Recht ist zum 01.07. in Kraft getreten und ich denke, bezgl. der Verlängerung der Zurechnungszeit kommt es auf den Rentenbeginn an... Wie soll sich denn da im vorliegenden Beispiel eine Besserung ergeben, nur weil der Antrag erst nach dem 01.10. gestellt werden würde?!? Und überhaupt, wo kommt der 01.10. her?!?
Sozialröchler?am 06.07.2014 | 16:47
Was wollen Sie mit dem Antrag im Oktober 2014 erreichen? Den Tag des Leistungsfalls können Sie weder bei Hinterbliebenenrenten noch bei Renten wegen Erwerbsminderung "verschieben". Nur wenn der verstorbene Versicherte bei seinem Tod noch nicht 62 Jahre alt war und außerdem die Rente nach dem 30.06.2014 beginnt, wird die längere Zurechnungszeit berücksichtigt. Die Antragsfrist für Hinterbliebenenrenten beträgt 12 Kalendermonate. Eine Antragstellung im Oktober 2014 ändert also überhaupt nichts.
zeldaam 06.07.2014 | 18:48
Sozialröchler? schrieb

Was wollen Sie mit dem Antrag im Oktober 2014 erreichen? Den Tag des Leistungsfalls können Sie weder bei Hinterbliebenenrenten noch bei Renten wegen Erwerbsminderung "verschieben". Nur wenn der verstorbene Versicherte bei seinem Tod noch nicht 62 Jahre alt war und außerdem die Rente nach dem 30.06.2014 beginnt, wird die längere Zurechnungszeit berücksichtigt. Die Antragsfrist für Hinterbliebenenrenten beträgt 12 Kalendermonate. Eine Antragstellung im Oktober 2014 ändert also überhaupt nichts.

Schauen sich bitte mal den § 300 Absätze 1 und 2 des SGB VI an: - Rentenantragstellung bis einschließlich 30.09.2014 --> Anwendung des bis zum 30.06.2014 geltenden Rechts nach § 300 Abs. 2 SGB VI --> ZZ bis voll. 60. Lebensjahr - Rentenantragstellung ab dem 01.10.2014 : § 300 Absatz 2 kann nicht mehr angewandt werden ( Frist von 3 Monaten abgelaufen) --> neues Recht --> ZZ bis voll. 62 Lebensjahr Der Rentenbeginn 19.04.2014 bleibt, da der Antrag auch im Oktober noch fristgemäß gestellt wurde. Bei den Erwerbsminderungsrenten klappt dies nur nicht so einfach, da Sie im Oktober ggf. zu einer verspäteten Antragstellung mit einem späteren Rentenbeginn kommen oder aber ein Reha- Antrag ggf. als Rentenantrag gewertet wird. MfG zelda
Zweifelam 07.07.2014 | 07:34
Nur das die Rechtsauslegung zum §300 SGB VI besagt, dass grundsätzlich das Recht zum Rentenbeginn anzuwenden ist. Was hier eine spätere Antragstellung daran ändern soll, ist mir schleierhaft...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026