Wegen der neuen Rechtslage, die gerade mal eine Woche gilt, gibt es dazu sicherlich noch wenige Verfahren.
Es müsste funktionieren den Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurückzuziehen und ab dem 01.10.14 einen neuen Antrag zu stellen.
Wie bürokratisch dies dann gehandhabt wird, wie gesagt dazu gibt es noch keine Erfahrungswerte, das wird Ihnen Ihre DRV im Einzelfall mitteilen.
Kleines Problem am Rande: Wie soll sich ein Berater im Einzelfall verhalten?
Soll er eine Witwe zurückschicken und ihr sagen, sie solle im Oktober wiederkommen?
Da im Einzelfall das nötige Feingefühl oder Geschick zu haben, ist auch für die Berater keine ganz einfache Situation.
Und wie gesagt, es ist auch rechtlich eine neue Situation in der es noch wenig Erfahrungswerte gibt.
Danke an zelda, dass auch die Rechtsgrundlagen angegeben wurden (die ich mir am Sonntag um 11:40 h erspart habe).
Da eine Witwenrente immer dann rückwirkend ab Tod beginnt, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt ist, geht mit Antragsstellung im Oktober wirklich kein Cent verloren, weil auch dann die Rente ab April beginnt.
Und da Witwe64 über Geld aus einer Lebensversicherung verfügt, ist es bei ihrer Frage wahrscheinlich überhaupt nicht tragisch, sollte über eine im Oktober beantragte Rente erst im Dezember entschieden werden und das Geld erst im Januar fließen.
In anderen Fällen könnte dies schlimm sein und die Witwe zum Sozialfall werden.
Was wollen Sie mit dem Antrag im Oktober 2014 erreichen? Den Tag des Leistungsfalls können Sie weder bei Hinterbliebenenrenten noch bei Renten wegen Erwerbsminderung "verschieben". Nur wenn der verstorbene Versicherte bei seinem Tod noch nicht 62 Jahre alt war und außerdem die Rente nach dem 30.06.2014 beginnt, wird die längere Zurechnungszeit berücksichtigt. Die Antragsfrist für Hinterbliebenenrenten beträgt 12 Kalendermonate. Eine Antragstellung im Oktober 2014 ändert also überhaupt nichts.
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