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Experten-Antwort

Antrag berufliche Reha / Übergangsgeld

von Aquamarin31.07.2016 | 14:04
986 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe im April einen Antrag auf berufliche Reha gestellt. Derzeit habe ich noch keine Antwort , jedoch meine Ärztin zweifelt nicht an der Bewilligung aufgrund meiner psychischen Erkrankung welche mir 2004 diagnostiziert wurde. Nun stelle ich mir die Frage wie es bei einer Bewilligung finanziell weiterläuft. Meine letzte Arbeitsstätte mußte ich aufgrund der Erkrankung kündigen, hier war ich Teilzeit beschäftigt da zu viel Streß sich negativ auf meine Erkrankung auswirkt. Derzeit erhalte ich knapp 300€ Krankengeld und Aufstockung Hartz IV für mein Kind und mich. Mein Wunsch ist mit der Reha einen passenden Beruf zu finden welchen ich mit meiner Erkrankung ausführen kann um später mit 70-80% raus aus Hartz IV zu kommen. Traumhaft wäre natürlich wenn ich schon während der beruflichen Reha rausfallen würde und einen neuen Start beginnen könnte, mit meiner Erkrankung nach und nach langsam finanziell unabhängig werden würde. Nun meine Frage, wie verhält es sich in meinem Fall wenn die Reha bewilligt werden würde. Ich bedanke mich für eure Unterstützung im gewirr von Paragraphen. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2016 | 09:55

Guten Tag,

wenn Ihre berufliche Rehabilitation bewilligt wird, und Sie in den letzten drei Jahren vor LTA Beginn Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Übergangsgeld daraus berechnet (keine Berechnung aus Arbeitslosengeld). Zusätzlich erfolgt immer eine zweite Berechnung aus dem tariflichen Arbeitsentgelt einer Vollzeitbeschäftigung. Welcher Tariflohn dabei zugrunde gelegt wird, richtet sich individuell nach Ihrem beruflichen Lebenslauf.

Der höhere der beiden errechneten Übergangsgeldbeträge ist für die weitere Berechnung maßgebend. Die Übergangsgeldhöhe beträgt letztendlich bei Versicherten mit Kind 75 % der ermittelten Berechnungsgrundlage. Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen erhalten Sie bei der Bewilligung der Rehabilitation ausführliche Formulare. Erst wenn alle dort gestellten Fragen beantwortet sind, kann eine Übergangsgeldberechnung erfolgen. Zuvor kann man Ihnen die Fragen zur konkreten Zahlungshöhe sicher nicht beantworten.

1 Antworten

???am 01.08.2016 | 08:24
Warten Sie doch erst mal ab, bis Ihr Antrag bewilligt wurde. Sie werden dann zu einem Beratungsgespräch eingeladen, bei dem Sie auch Ihre Fragen zum Übergangsgeld stellen können. Meistens besteht bei der Teilnahme an einer Maßnahme kein Bedarf an Alg II mehr, da bei LTA beim Übergangsgeld eine Vergleichsberechnung mit dem Tariflohn (der ist dann ein Vollzeit-Lohn) vorgenommen wird. Versprechen kann man allerdings nichts, es gibt auch andere Fälle.
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