Hallo Hella,
den Ausführungen von „DRV“ und „KSC“ stimmen wir zu.
Bei einem Wohnsitz in einem Land, in dem Europarecht gilt (Tschechien) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann der Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes gestellt werden, in dem die antragstellende Person wohnt. Sie leitet den Rentenantrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter.
Benötigt der deutsche Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung des Rentenantrags darüber hinausgehende Informationen, kann eine direkte Kontaktaufnahme, ggf. auch in deutscher Sprache, nicht vermieden werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Bruder in Tschechien keine Versicherungszeiten zurückgelegt hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie kann den Antrag über den tschechischen Rententräger stellen, der diesen dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet.
Ansprechpartner in der Broschüre von Seite 21-23.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_tschechische_republik.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hallo Hella,
den Ausführungen von „DRV“ und „KSC“ stimmen wir zu.
Bei einem Wohnsitz in einem Land, in dem Europarecht gilt (Tschechien) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann der Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes gestellt werden, in dem die antragstellende Person wohnt. Sie leitet den Rentenantrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter.
Benötigt der deutsche Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung des Rentenantrags darüber hinausgehende Informationen, kann eine direkte Kontaktaufnahme, ggf. auch in deutscher Sprache, nicht vermieden werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Bruder in Tschechien keine Versicherungszeiten zurückgelegt hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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