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Experten-Antwort

Antrag dt. Witwen/Waisenrente aus Tschechien

von Hella03.07.2023 | 16:16
345 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, mein Bruder lebte und arbeitete in Deutschland, seine tschechische Ehefrau mit Tochter dauerhaft in Tschechien. Nun ist mein Bruder verstorben und wie ich hier gelesen habe, ist der Aufenthaltsort der Ehefrau nicht maßgeblich für den Anspruch auf Witwenrente, sondern dass mein Bruder seine Beiträge hier entrichtet hat. Kann meine Schwägerin die Anträge über die tschechische Rentenversicherung stellen? Die Formulare sind an sich nicht das Problem, die habe ich mir schon heruntergeladen, sondern vielmehr die Sprachbarriere. Gibt es in Prag eine Niederlassung der DRV? Vielen Dank für Ihre Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2023 | 08:39

Hallo Hella,

 

den Ausführungen von „DRV“ und „KSC“ stimmen wir zu.

 

Bei einem Wohnsitz in einem Land, in dem Europarecht gilt (Tschechien) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann der Rentenantrag bei der Rentenversicherung des Landes gestellt werden, in dem die antragstellende Person wohnt. Sie leitet den Rentenantrag dann an die zuständige Rentenversicherung weiter.

 

Benötigt der deutsche Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung des Rentenantrags darüber hinausgehende Informationen, kann eine direkte Kontaktaufnahme, ggf. auch in deutscher Sprache, nicht vermieden werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Bruder in Tschechien keine Versicherungszeiten zurückgelegt hat.

 

 

Viele Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

DRVam 03.07.2023 | 18:05
Sie kann den Antrag über den tschechischen Rententräger stellen, der diesen dann an die Deutsche Rentenversicherung weiterleitet. Ansprechpartner in der Broschüre von Seite 21-23. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 03.07.2023 | 20:38
Innerhalb der EU stellt man den Antrag auch für eine ausländische Rente im Wohnsitzland. Eine In Tschechien lebende Tschechin wird da kein Sprachprobleme haben wenn Sie dort die deutsche Rente beantragen will. Könnte höchstens am guten Willen der tschechischen Kollegen hapern.
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