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Experten-Antwort

Antrag EM Rente/ Arbeitgeberwechsel

von Tusch09.06.2020 | 17:39
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin Ich habe im Januar 2020 einen Antrag auf EM Rente gestellt. Ich war vorher immer wieder AU und jetzt seit Januar durchgehend. Ich werde den bestehenden Job mit 7 Std./tägl. nicht mehr schaffen. Darum ja der Antrag auf EM Rente. Ich muss aber ein Einkommen haben um mein Lebensunterhalt zu bestreiten (von nix kommt nix). Mein aktueller AG kann mir keine reduzierten Stunden anbieten und droht mir mit der Kündigung (kann ich sogar verstehen, denn meine Arbeitskraft fehlt im Betrieb). Ich habe noch keinen Bescheid der RV und hänge in der Luft. Mit dem Krankengeld komme ich über die Runden, aber Arbeitslosengeld wird echt knapp. Ich habe jetzt ein Job Angebot mit weniger Stunden (4) und in Wohnort Nähe, sodass keine Fahrtkosten entstehen. Das Netto Gehalt wäre ähnlich, wie jetzt Krankengeld. Nicht der Hit aber immerhin. Ob ich mit der Reduzierung der Stunden gesundheitlich besser klar komme, kann ich nicht einschätzen. Aber welche Chance habe ich? Lange Rede kurzer Sinn.. ich habe echte Zukunftsängste und möchte die Chance auf einen Job, den ich hoffentlich schaffe, nicht verpassen. Denn das wäre die einzige Alternative, wenn die EM Rente nicht durchläuft. Kann es mir für den Rentenantrag negativ ausgelegt werden, wenn ich zu diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechsel um irgendwie eine Sicherheit zu haben? Vielen Dank für die Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Tusch,

die Deutsche Rentenversicherung legt es Ihnen nicht negativ aus, wenn Sie jetzt den Arbeitgeber wechseln. Bei der Entscheidung, ob Erwerbsminderung (EM) vorliegt, konzentriert sich der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung auf Ihre Angaben, die Sie im Antrag gemacht haben.

Sollte eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) Ihnen bewilligt werden, sind Sie verpflichtet, der Deutsche Rentenversicherung mitzuteilen, dass Sie eine Beschäftigung ausüben. Dann wird erneut geprüft, ob die EM weiterhin vorliegt.

Es bleibt Ihnen überlassen, im Rahmen des Antragsverfahrens Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie den Arbeitgeber gewechselt und die Stundenzahl ggfs. reduziert haben. Sollte sich auch die Art der Tätigkeit durch den Wechsel ändern, wäre eine Information vor Erteilung eines Bescheides ratsam.

Wenn der Antrag nicht bewilligt wird, können Sie auch, im Rahmen eines Widerspruches, versuchen, die EM-Rente zu bekommen. Sie müssen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung nicht akzeptieren.

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2 Antworten

Nachfrageam 10.06.2020 | 08:56
Seit wann gibt es denn Amtsärzte bei der DRV, bzw. seit wann dürfen sich die Ärzte dort als Amtsärzte bezeichnen?
Tuscham 10.06.2020 | 14:17
Moin und vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon mal richtig weiter. Das ich der RV mitteile, dass ich arbeite, wo und wieviel Ist für mich selbstverständlich. Ich will auf keinen Fall irgendwie Vorteile erzielen, die mir nicht zustehen. Ich will nur keine Chancen verpassen, weil mein Lebensunterhalt gesichert sein muss, sonst drehe ich noch total durch. Der neue Job wäre der gleiche wie jetzt, nur mit weniger Stunden und an meinem Wohnort, sodass ich fasst keine Fahrtzeit mehr hätte, was meiner Erkrankung sehr zu Gute käme. Mir würde schon eine Teil EM Rente sehr viel weiterhelfen. Damit wäre der heftige Druck, mehr als 5 Stunden tägl. zu arbeiten weg. Ich will ja gerne arbeiten, aber ich muss das auch schaffen und ich muss leben können. Finanziell und menschlich auch. Im Moment nehme ich (außer arbeiten) nicht mehr am Leben teil. LG
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