Grundsätzlich können Sie mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren was Sie wollen.
Bedenken Sie aber bitte , das (Rest)-Urlaub während eines bestehenden und ausgeführten Beschäftigunsgverhältrnisses nach geltendem Arbeitsrecht NICHT ausgezahlt werden darf !
Darum wird ihr AG da wohl gar nicht mitspielen können bzw. dürfen....
Falls doch, wäre die Frage wieviel Resturlaub und damit finanziellen Ausgleich sie noch zu bekommen haben, das das dann eventuell für Monate ausreichen wird. So ein EM-Verfahren kann durchaus mal bis zu 1 Jahr dauern ( oder wenn Sie noch vor das Sozialgericht müssen weitaus länger ) und ich glaube kaum, das die Auszahlung des Resturlaubes so lange reichen wird.
Irgendwann stehen Sie dann also nur noch mit dem Halbstagsgehalt da, weil entweder über ihren EM-Antrag noch nicht entscheiden wurde oder dieser sogar abgelehnt wurde...
Wie solls dann bitte finanziell weitergehen ?
Also ich wäre an ihrer Stelle sehr vorsichtig damit die Arbeitszeit bereits im Vorfeld eigenmächtig zu halbierten, wo noch nicht mal ansatzweise klar ist ob überhaupt eine EM-Rente genehmigt wird.
Aussagen des Hausarztes dazu können Sie getrost vergessen. Die haben von einer EM-Rente , dessen Genehmigungsverfahren sowie den Erfolgsausichten dazu - aufgrund fehlender sozial-medizinischer Fachkenntnisse - keine Ahnung.
Auswirkungen auf einen dann laufenden EM-Antrag hätte das von ihnen angestrebte Szenario aber grundsätzlich nicht, da n u r ihre gesundheitliche Situation und vor allem deren Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit für den Entscheid über eine EM-Rente maßgebend sind.
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