Gute Tag,
zunächst einmal arbeiten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) und die DRV grundsätzlich nicht zusammen. Wenn die DRV Kenntnis von dem MDK-Gutachten erhält, kann es sein, dass die DRV dies von der Krankenkasse anfordert. Es steht Ihnen natürlich frei, das Ergebnis des MDK-Gutachtens an die DRV weiterzuleiten. Inwieweit dies günstig für Ihr Rentenverfahren ist, hängt vom Einzelfall und dem Inhalt des MDK-Gutachtens ab, und kann daher hier nicht beurteilt werden.
Ein MDK-Gutachten dient der Krankenkasse in der Regel dazu, zu entscheiden, ob Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, und Sie zur Beantragung einer Rehabilitation aufgefordert werden. Da Sie der Krankenkasse gegenüber zur Mitwirkung verpflichtet sind, sollten Sie der Aufforderung nachkommen.
Falls Sie Ihrer Krankenkasse noch nicht mitgeteilt haben, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, sollten Sie dies umgehend nachholen.
Alles weitere zu dieser Frage können Sie nur mit Ihrer Krankenkasse klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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