Sollte die Schwerbehinderung mit 50 Prozent nicht über den 31.12.2009 hinaus verlängert werden, dann ist der Antwort von "ND" voll zuzustimmen. Sie sollten einige Wochen vor dem 01.12.2009 Ihren Rentenantrag stellen. Sollte bis zur Rechtskraft des Bewilligungsbescheides, d.h. bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, also ein Monat nach Zugang des Bewilligungsbescheides, noch die Schwerbehinderung verlängert werden, so könnten sie Ihren Rentenantrag immer noch zurücknehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Altersrente für Schwerbehinderte, dann mit weniger Abschlägen beantragen.