Hallo Lupo,
vom Rentenversicherungsträger erhalten Sie die Mitteilung, den Formblattantrag zu stellen. Da Sie von der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, sind Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt Sie können keinen späteren Rentenbeginn wählen. Sollten Sie den Formblattantrag nicht stellen, wird die Krankenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen. In nicht wenigen Fällen ist dies mit der Androhung verbunden, das Krankengeld einzustellen, wenn der Antrag nicht gestellt wird. Der Krankengeldspitzbetrag ist von Ihnen nicht zu erstatten. Dies ist der Betrag, um den das Krankengeld die Rente übersteigt.