Hallo Peter,
Sie können die Erwerbsminderungsrente noch beantragen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein.
Sollte dann tatsächlich die Erwerbsminderung ab Mai 2021 festgestellt werden, gilt der Antrag lediglich für den frühestmöglichen Rentenbeginn als verspätet gestellt. Die Rente würde dann am 1. des Antragsmonats beginnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung