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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente & Rehaleistung

von Frieda13.07.2020 | 15:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe im Frühjahr diesen Jahres einen Antrag auf "teilweise" Erwerbsminderungsrente gestellt. Im Sommer 2019 war ich zu einer stationären psychosomatischen Reha gewesen und wurde dort als 3 bis unter 6 Stunden als Bürokraft erwerbsfähig eingeschätzt und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig mit Beachtung des negativen Leistungsbildes (u.a. Wirbelsäulenerkrankung, Osteoporose). Alle aktuellen Befunde habe ich ebenfalls mit beigefügt. War von Oktober 2019 bis März 2020 arbeitsunfähig geschrieben. Ich kam jetzt von einem Termin bei meiner Hausärztin, die von der DRV einen Befundbericht/Formular zum Ausfüllen für eine medizinische Rehabilitation hatte. Wir Beide waren erst verwundert, da ich ja keinen Antrag auf Rehabilitation, sondern EMR gestellt hatte. Das Formular mit den aktuellen Diagnosen und Befunden wurde von der Ärztin heute ausgefüllt und weggeschickt. Meine Frage ist nun: Wie geht "m"eine Antragstellung auf EMR in der Regel weiter? Wird von der Sachbearbeitung jetzt der medizinische Dienst eingeschaltet oder muss ich zu einem Gutachter hier vor Ort? Oder bekomme ich nochmals eine Reha? Gibt es eine ungefähre Zeitdauer, bis eine Entscheidung fällt, da ich auch familiär dann einiges (wegen Pflege eines Familienangehörigen) regeln muss? Ich weiß natürlich, dass durch Corona vieles anders ist und niemand durch die Glaskugel schauen kann. Mich würde interessieren, wie der EMR-Verfahrensweg überhaupt abläuft, welche Stellen/Gutachter usw. eingeschaltet werden bis zur endgültigen Entscheidung. Vielen Dank sage ich schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frieda,

es gibt keinen einheitlichen Verfahrensweg. Ob vorhandene ärztliche Unterlagen für eine Entscheidung ausreichend sind oder ob noch eine Begutachtung nötig ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Deshalb kann auch die Verfahrensdauer nicht eingeschätzt werden.

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4 Antworten

Paulam 13.07.2020 | 18:38
Da sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig sind ist eine Erwebsminderungsrente quasi ausgeschlossen
Peteram 13.07.2020 | 18:49
Kommt auf das Alter an,falls vor 1961 geboren, ist die Teilrente aufgrund Berufsunfähigkeit möglich.
Volkeram 14.07.2020 | 08:56
Warum haben Sie ca. ein 3/4 Jahr gewartet, bis Sie nach der Reha den EM-Antrag gestellt haben? Gerade das kann zur zusätzlichen Erhebung von Befunden geführt haben.
Friedaam 14.07.2020 | 10:30
Warum haben Sie ca. ein 3/4 Jahr gewartet, bis Sie nach der Reha den EM-Antrag gestellt haben? Gerade das kann zur zusätzlichen Erhebung von Befunden geführt haben.
Hallo Volker, Ich war guter Hoffnung, dass ich nach der Reha mich so gut stabilisiere, dass kein Antrag auf teilweise EMR nötig wird. Dann war ich ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Und die Konstellation, in meinem Beruf als Sekretärin/Bürokraft 3 bis unter 6 Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig einsetzbar. Egal was jetzt wird, ich versuche es einfach, denn den Anforderungen einer Vollzeitstelle bin ich nicht mehr gewachsen, bin Ende 50. Danke Allen für die Antworten.
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