Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Antrag EU-Rente

von Bianca20.05.2008 | 14:43
1338 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe am 8.04.08 einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Wie lange in etwa dauert es, bis man eine Antwort bekommt ? Danke im vorraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rechnen Sie mal mit zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.

Das läßt sich online nun wirklich nicht genauer vorhersagen.

Es hängt zum einen davon ab, ob das Versicherungskonto eindeutig geklärt ist und zum anderen wie eindeutig der Gesundheitszustand ist.

Wenn eine umfangreiche Kontenklärung erforderlich ist, oder gar ausländische Versicherungszeiten wichtig sind, oder 3 Ärzte 3 unterschiedlichste Meinungen vertreten, kann es auch noch länger dauern.

Aber das kann ich vor meinem Computer in der südbadischen Toskana nun wirklich nicht wissen.

7 Antworten

Realistam 20.05.2008 | 16:48
Mein Rentenverfahren dauerte inklusive Widerspruch- und Klage ziemlich genau zwei Jahre, obwohl der Sachverhalt recht eindeutig war!
Rosannaam 20.05.2008 | 16:52
Die Regel ist aber eher die vom Experten genannte Zeitspanne (natürlich OHNE Widerspruchsverfahren). Je nach Krankheitsbild werden bei uns in der DRV EM-Rentenanträge auch nach 2 - 4 Monaten erledigt (und nicht nur abgelehnt!). Und das ist nicht unbedingt die Ausnahme. Aber online kann natürlich NIEMAND die Bearbeitungsdauer vorhersehen! MfG Rosanna.
Frank Morrisam 20.05.2008 | 18:55
Mein 2. Verlängerungsantrag - und das sich anschließende Widerspruchsverfahren dauerte ziemlich genau 1 Jahr ! Wäre es zum Klageverfahren gekommen, denke ich, wäre noch 1 weiteres Jahr dazu gekommen.... Mein 1. Verlängerungsantrag hingegen dauerte ca. 2 Monate ! Mein ERSTANTRAG auf EM-Rente dauerte ebenfalls nur ca. 2 Monate ! Insofern ist die Zeitspanne wie der Experte schon schrieb , aufgrund der verschiedensten Sachverhalte, im Voraus unmöglich vorherzusagen. Wenn Sie sich von vorne herein, auf ein längeres Verfahren einstellen, werden Sie nachher nicht enttäuscht sein und wenn's dann doch schneller geht , umso besser ...
klausam 20.05.2008 | 19:42
Hallo Bianca, mein Rentenantrag wurde im Nov. 2005 eingereicht, nach Widerspruch und Klageverfahren ist bis heute noch nichts endschieden, es sind also schon 2,5 Jahre vergangen. Ich wünsche Ihnen Alles Gute!
zwillingam 20.05.2008 | 21:08
Hallo, ich habe Anfang Februar meinen Rentenantrag gestellt. Anfang April mußte ich zum Gutachter. Seither warte ich auf eine Nachricht von der DRV. Grüße
Rosannaam 21.05.2008 | 09:59
Also jetzt muss ich mich doch nochmal zu Wort melden. Wenn Anfang Februar der Rentenantrag gestellt wurde und erst Anfang April der Untersuchungstermin war, sind durch die (späte) Terminvergabe bei der Ärztl. Dienststelle schon mal 2 Monate vergangen. Dies ist aber nun mal nichts Ungewöhnliches. Auch die Ärztl. Dienste sind durch die Flut von EM-Anträgen (über Reha-Anträge muss die ÄD ja auch noch entscheiden!) oftmals überlastet. Jeder Antragsteller sieht es natürlich nur von seiner Seite. Ist ja auch einigermaßen verständlich. Aber ein bißchen Geduld sollte man halt schon haben! Schließlich geht es - im Ganzen gesehen - ja nicht nur um läppische 2,50 €. Es ist auch nicht ungewöhnlich, wenn die Bearbeitung eines Rentenantrages wegen Erwerbsminderung mal ein halbes Jahr dauert. Es gibt keine festen Normen und Zeiträume. Und wenn Sie meinen, es dauert Ihnen zu lange, können Sie ja beim Sachbearbeiter tel. nach dem Sachstand fragen. Vielleicht fehlt auch noch was Anderes, bei dem Sie vielleicht selbst zur Beschleunigung beitragen können. Vielleicht können Sie es sogar positiv werten, wenn die ärztl. Begutachtung Anfang April war und Sie bis jetzt nichts von der DRV gehört haben. Denn ein Ablehnungsbescheid ist nach Vorliegen der Stellungnahme des DRV-Artzes eigentlich SCHNELLER erteilt als ein Bewilligungsbescheid. :-) MfG Rosanna.
zwillingam 22.05.2008 | 20:16
Hallo Rosana, mit meinem Beitrag wollte ich nur zum Thema sagen, wie bei mir die aktuelle Situation vom zeitlichen Ablauf ist. Ich hatte nicht die Absicht, mich in irgendeiner Form zu beschweren. Danke für Ihren positiven Ansatz, hoffentlich behalten Sie Recht. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026