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Experten-Antwort

Antrag EU-Rente - ich versteh es nicht -

von meinEigener12.08.2015 | 10:26
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6 Antworten

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Ich habe vor einem Jahr Antrag auf EU Rente gestellt. Eine Nachfrage hat ergeben, dass meine Akte in der "Erfassung" ist. Einen Bescheid oder ähnliches habe ich noch nicht. Welche Vorgänge sind denn noch nötig um eine Entscheidung zu fällen? Was bedeutet "Erfassung"? Wenn es bedeutet, dass meine Daten für statistische Zwecke erfasst werden, warum kann dann nicht endlich ein Bescheid erfolgen? EIN ganzes Jahr für einen Antrag??? Woran liegt diese lange Bearbeitungszeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich rate Ihnen dringend zu einer Kontaktaufnahme mit einem/r Berater/in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung . Dort kann der Berater sicherlich durch eine Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung für Klarheit sorgen. Einen Beratungstermin können Sie unter der Rufnummer Tel. 0800 1000 4800 oder unter dem Link https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/loadStep0.cmd vereinbaren.

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5 Antworten

arniam 12.08.2015 | 12:42
sofort eine schriftliche sachstandsanfrage, mit 14 tägiger frist zur klärung übersenden. nach abgelaufener frist mit sg untätigkeitsklage sgb §88 drohen und bei weiterer untätigkeit auch durchziehen. 1 jahr und erst nur die akte erfasst ist wohl unverschämt.
zeldaam 12.08.2015 | 16:35
Ja , natürlich sofort drohen und klagen, auch wenn eine solche Klage das ganze Verfahren nur noch weiter in die Länge ziehen würde.... Ich vermute mal ins Blaue, das hier wohl nicht die erstmalige Erfassung , sondern eine nachträgliche Umerfassung gemeint war, die bei einigen RV- Trägern eben nicht direkt durch die Sachbearbeitung, sondern durch eine zentrale Stelle erfolgt. Als Beispiel sei hier die Umerfassung als "Rente nach Reha " erfasst, bei der der ursprüngliche Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet wird. Ursachen für die doch ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit könnten sein: - umfangreiche Ermittlungen zum Versicherungskonto (Waren schon alle Zeiten geklärt ?) - umfangreiche medizinsiche Ermittlungen (Welche und wieviele Befundberichte / Krankenhausberichte und ggf. Gutachten wurden angefordert / erstellt ?) - ggf. eine medizinische Reha- Maßnahme ("Kur") , der erst nach dem Rentenantrag angetreten wurde und dessen Entlassungsbericht ausgwertet werden musste oder aber - Wir befinden uns bereits im Widerspruchsverfahren, weil der ursprüngliche Antrag abgelehnt wurde, auch hier ist vor Bescheiderteilung ggf. eine entsprechende (Um-)Erfassung notwendig. Somit ist die Aussage "Akte ist zur Erfassung" nicht die negativste, da die Sachbearbeitung nach Rückerhalt dann ggf. den Beschreid erstellen kann. Insofern rate ich Ihnen, nach einigen Tagen (einer Woche) ggf. noch einmal in der Sachbearbeitung anzurufen , dann liegt die Akte wieder dort vor und der Mitarbeiter kann Ihnen konkret sagen, was noch fehlt oder ob der Bescheid nun erstellt werden kann. MfG zelda
meinEigeneram 12.08.2015 | 17:24
vielen Dank an die Antworter. In der Tat wurde ich im Juli 2013 vom Arbeitsamt aufgefordert Reha-Antrag zu stellen, die Reha konnte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht machen. Die Sachverständige der RV hat dies auch so gesehen.Der Reha Bescheid wurde aufgehoben aber nicht umgewandelt. Deshalb habe ich im September 2014 den Antrag gestellt. Kontoklärung war aktuell, ich selbst habe mich immer darum gekümmert dass die erforderlichen Unterlagen schnell bei der RV ankommen. Das letzte Formular war vom AA das den Erhalt von Sozialleistungen bescheinigt hat. Das ging am 23. Juli ein. Damals sagte man mir, nun müsse man nur noch auf einen Knopf drücken. Jetzt heißt es die Akte werde erfasst, das finde ich verwirrend. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, habe schon gegoogelt welche SChritte so ein Antrag nimmt aber nichts gefunden.
zeldaam 12.08.2015 | 17:40
Zitat von meinEigener anzeigenausblenden
Das hört sich sehr nach einer Umerfassung an. Bisher war als Rentenantragsdatum vermutlich der September 2014 ( Ihr eigener Rentenantrag) erfasst. Sofern die Erwerbsminderung damals schon vorlag, wird nun ihr damaliger Antrag auf Arbeitslosengeld I als Reha- und folglich auch als Rentenantrag erfasst, anschließend wird vermutlich der Bescheid erstellt, sofern denn alle Unterlagen vorliegen ( wie von Ihnen geschildert). Also wie bereits geschrieben: Nächste Woche nochmal bei der Sachbearbeitung nachfragen. MfG zelda
meinEigeneram 12.08.2015 | 23:07
Vielen Dank Zelda, dann muss ich wohl noch weiter Geduld haben. Ich habe nur nicht verstanden, warum kein Bescheid ergeht und man dann die Erfassung macht. Es ist halt recht undurchsichtig für jemanden der nicht in der Materie ist. Ich bin für Telefonate mit den Sachbearbeitern auch oft zu empfindlich, komme mir komisch vor. Ich bin froh wenn es vorbei ist :-(
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