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Experten-Antwort

Antrag für LTA stellen oder kommt die RV auf mich zu?

von Sven S.27.10.2011 | 19:59
3846 Ansichten
5 Antworten
Einen schönen guten Abend zusammen. Ich war jetzt zur medizinischen Reha und dort wurde festgestellt, dass ich meine letzte berufliche Tätigkeit aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr ausüben kann. Ich bin zwar für den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeitsfähig entlassen worden, jedoch mit einigen Einschränkungen. Der behandelnde Arzt empfiehlt auch LTA, er hat zumindest ein Kästchen dafür angekreuzt. ;) Meine Frage ist nun, ob ich den Antrag für die LTA von mir aus stellen sollte, oder abwarten sollte, bis die RV in der Beziehung auf mich zukommt. Wenn ich den Antrag von mir aus stelle und die RV sowieso von sich aus auf den Rehabericht reagieren würde, wäre es ja doppelte Arbeit. Aber wenn diese nicht reagiert, warte ich vllt bis zum Sanktnimmerleinstag und nichts passiert. Was wäre also das richtige Vorgehen? Vielen Dank im Voraus. MfG Sven

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2011 | 09:22

Hallo Sven S.,

sofern sich aus dem Entlassungsbericht die Anregung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ergibt, wird der Rentenversicherungsträger auf Sie zu kommen und über den Rehabilitationsberater Leistungen bzw. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation mit Ihnen erörtern. Wenn Sie möchten, können Sie sich selbstverständlich auch schon vorher mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen und sich zum Sachstand informieren lassen. Ein formeller weiterer Antrag auf Leistungen zur LTA ist nicht erforderlich, da sich die Anregung aus der medizinischen Reha-Maßnahme ergibt.

4 Antworten

Elliam 27.10.2011 | 20:23
Bei mir war es genau so wie bei dir und ich dachte, die RV wird sich schon kümmern, wenn es von der Reha-Klinik empfohlen wird. Aber war nicht. Erst ein halbes Jahr später in der Reha-Nachsorge-Gruppentherapie sagte mir der Psychologe, dass ich den Antrag selbst stellen muss. Ich würde dir also raten, ruf die RV an und frag einfach, ob sie so nett sind, dir die LTA-Antragsformulare zu schicken. Falls das dann doch nicht der richtige Weg ist (kann ja sein, dass die RV bei dir vor Ort es anders handhabt als bei mir), werden sie dir das ja am Telefon sagen. gruß Elli
Nixam 28.10.2011 | 06:58
Hallo Sven S.! Stellen Sie einfach einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und warten Sie ab. Dann muß der RV-Träger auf jeden Fall einen Bescheid auf Ihren Antrag hin erteilen. Viele Grüße Nix
Elliam 31.10.2011 | 11:52
bezugnehmend auf meine obige Antwort habe ich meinen Entlassungsbericht nochmal hervorgeholt. Dort ist auf der ersten Seite unten bei Empfehlungen ein Kreuz bei "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen". Und im allerletzten Satz des Berichtstexts steht "Weiterführende Maßnahmen und Nachsorge: Wir empfehlen[...] sowie die Prüfung auf Durchführung einer LTA-Maßnahme". Der Rentenversicherungsträger hat aber nach der Reha nie Kontakt mit mir aufgenommen. Also werde ich mir mal die Experten-Antwort hier ausdrucken, den Entlassungsbericht mitnehmen, zur DRV marschieren und um Erläuterung bitten, ob da einfach nur geschlampt wurde, ob man sich eventuell bei mir entschuldigen möchte, weshalb bei mir eben doch ein "formeller weiterer Antrag" erforderlich war, und ob es generell bei der DRV so ist, dass Theorie und Praxis so weit auseinanderklaffen. Und ob mir wegen dieser Verschleppung jetzt noch ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, denn mir ist ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden dadurch entstanden. gruß Elli
Elliam 31.10.2011 | 12:13
(oh, ich sehe gerade bei einem Thema auf der ersten Forumsseite, dass es hier noch eine Elli gibt. Werde mich zukünftig anders nennen.)
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