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Experten-Antwort

Antrag Halbwaisenrente bei Behinderung

von Vanessa07.06.2016 | 14:04
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2 Antworten

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Hallo liebe Community, ich habe folgende Frage zur Halbwaisenrente. Ich bin 22 Jahre alt und Halbwaise. Bisher erhalte ich meine Halbwaisenrente da ich noch in einer schulischen Ausbildung bin. Leider kann ich diese aufgrund meiner Behinderung (GdB 50% ohne Merkzeichen) nicht absolvieren. Im Juli läuft somit der Vertrag aus und ich möchte nun aufgrund der Behinderung einen Antrag auf Fortzahlung stellen. Laut dem Antragsformular muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Behinderung beigefügt werden. Daher meine Frage, ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises als Nachweis ausreichend, oder sollte ich meine Ärzte eine gesonderte Bescheinigung schreiben lassen? Eine entsprechende kostenpflichtige amtsärztliche Untersuchung möchte ich gerne umgehen. Vielen Dank euch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vanessa,

am Besten wäre es aus meiner Sicht, wenn Sie der Kopie des Schwerbehindertenausweises ärztliche Unterlagen beifügen könnten, die Ihnen vielleicht schon vorliegen (Untersuchungsergebnisse, Krankenhausberichte etc.) und außerdem Ihre behandelnden Ärzte angeben. Keinesfalls müssen Sie selbst eine amtsärztliche Untersuchung einleiten - sofern Ihrem Rentenversicherungsträger die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, wird er eventuell weitere Unterlagen von den Ärzten anfordern oder auch eine Begutachtung einleiten.

Die festgestellte Schwerbehinderung führt allerdings nicht "automatisch" zum Rentenanspruch. Es muss vielmehr geprüft werden, ob es Ihnen wegen dieser Behinderung nicht möglich ist, Ihren Lebensunterhalt selbst sicher zu stellen und für diese Prüfung muss dem RV-Träger natürlich näher bekannt sein, um welche Einschränkungen es sich handelt...

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1 Antworten

Stefanoam 07.06.2016 | 14:17
Hallo, die Kopie des Ausweises ist (als einziger Nachweis) in aller Regel nicht ausreichend, da er keine Aussage darüber enthält, inwieweit sie wirklich in der Lage sind, erwerbstätig zu sein. Der GdB ist ein Indiz für eine Gesundheitseinschränkung, jedoch keine qualitative Einschätzung für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es gibt auch Schwerbehinderte mit einem GdB von 100, die im Rollstuhl sitzend einen vollschichtigen Schreibtischjob ausüben. Daher sollten Sie die ärztlichen Unterlagen beifügen, die Ihnen bereits vorliegen. Selbst müssen Sie keine extra beschaffen. Wenn (darüber hinaus) weitere Unterlagen benötigt werden, fordert die DRV diese selbständig an. Dafür sollten Sie im Antrag z. B. die Ärzte angeben, bei denen Sie regelmäßig in Behandlung sind, sowie Stellen, die bisher medizinische Befunde erhoben haben. So sollten Sie z. B. die Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen und Anschrift und Aktenzeichen der ausstellenden Stelle vermerken. So könnte der Rentenversicherungsträger die medizinischen Unterlagen, die bereits erstellt worden sind, in die Entscheidung mit einbeziehen und das ggf. Verfahren beschleunigen. Es ist auch möglich, dass eine Begutachtung für erforderlich gehalten wird, wenn die eingeholten Unterlagen und Befunde nicht aussagekräftig genug sind. Diese würde dann aber seitens der DRV in Auftrag gegeben werden und wäre für Sie nicht kostenpflichtig.
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