Hallo Schnclau,
ein Anspruch auf (Halb-)Waisenrente besteht nicht, solange Ihr Status "Ausbildungssuchend" ist. Wenn Sie uns eine Ausbildung oder ein Studium nachweisen, kann eine solche Rente bis zum 27. Lebensjahr der Waise gezahlt werden. Die Nachweise und Veränderungen im Status sind immer Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Mit dem Kindergeld hat der Anspruch auf Halbwaisenrente nichts zu tun.