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Zur Experten-Antwort springenHallo RentenMick,
wir können Ihren Einzelfall und die getroffene Entscheidung über die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte in diesem Form nicht klären und überprüfen.
Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Hierbei können Sie sich auch durch einen Mitarbeiter der örtlichen Beratungsstelle in der Rentenversicherung helfen lassen, dieser nimmt dann den Widerspruch zusammen mit Ihnen auf.
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Ich muss nicht auf den Boden der Tatsachen geholt werden, denn da bin ich längst. Ich habe mich auf ein Gesetz berufen, welches weiterhin gilt und die Rentenversicherung verpflichtet hätte, mir eine andere Maßnahme zu finanzieren, wenn man der Meinung ist, dass ich nicht in der Werkstatt untergebracht werden kann. Insofern sind dies keine haltlosen Behauptungen, sondern nachweisbare Fakten. Wo man dieses Gesetz finden kann, habe ich auch angegeben. GrußHallo RentenMick, wir können Ihren Einzelfall und die getroffene Entscheidung über die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte in diesem Form nicht klären und überprüfen. Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Hierbei können Sie sich auch durch einen Mitarbeiter der örtlichen Beratungsstelle in der Rentenversicherung helfen lassen, dieser nimmt dann den Widerspruch zusammen mit Ihnen auf.Eine andere Antwort war von Anfang an nicht zu erwarten. Der ein oder andere Fragesteller wie auch @RentenMick glauben scheinbar schlauer zu sein als die regelmäßig antwortenden User und müssen dann eben auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden.
jedoch nicht die Rentenversicherung BundDie ist hier auch nicht vertreten!
Um dies (nochmal) zeitlich einzuordnen: 2011 wurde das Gutachten erstellt 2011 habe ich der Befristung widersprochen und mich aufs Gutachten bezogen 2014 wurden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und auch bewilligt 2014 wurde der Antrag zurückgezogen, weil ich mich noch nicht imstande sah aus Mangel an professioneller Unterstützung die Werkstatt zu besuchen Wir schreiben jetzt das Jahr 2023. Das heißt, seitdem Widerspruch gegen die Befristung sind 12 Jahre und seit der Rücknahme des Antrags auf LTA 9 Jahre vergangen. In dieser Zeit kann wirklich viel passieren. Man kann sich professionelle Hilfe suchen, an sich arbeiten, sich weiter entwickeln, verbessern und sich dann in der Lage dazu fühlen, diese Maßnahme anzufangen. Dies wird ja auch durch Psychiater und einen Psychotherapeuten bestätigt. Sich also auf diese "ollen Kamellen" zu beziehen ist nicht nur grob fahrlässig, sondern eigentlich auch schon unverschämt. Eine psychische Verfassung stagniert normalerweise nicht. Diese kann sich definitiv verändern. Ich vergleiche das immer gern mit schlimmeren Erlebnissen wie beispielsweise wenn man als Kind verprügelt oder missbraucht wurde. Dabei kann man entweder zum absoluten Gewalttäter werden oder aber sich aufrappeln und durch harte Arbeit an sich anderen, die in solchen Situationen stecken oder diese erlebt haben, helfen. Ich meine, ich hatte eine Art Traumata, denn ich wurde jahrelang gemobbt, ausgegrenzt und fertig gemacht. Ich bin jedoch nicht dazu übergegangen andere nun auch zu beschimpfen, beleidigen, auszugrenzen, sondern bin ein friedlicher Mensch, der nach neuen Kontakten sucht und gern, so wie es mir möglich ist, arbeiten gehen möchte. Also ist es Unfug diese Handlungen als Begründung für die Ablehnung zu sehen. GrußDie Rentenversicherung hat auch nach dem Gutachten die Rente weiterhin befristet, wogegen ich vorgegangen bin, da ich den Bericht des Gutachters erhalten hatte und die Rentenversicherung darauf hinwies, dass sich dieser gegen eine Besserung ausgesprochen hat, weswegen eine Befristung keinen Sinn in meinen Augen ergab. Dem stimmte die Rentenversicherung dann letztendlich zu und hob die Befristung auf und ersetzte diese gegen eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. ich dachte damals fit für die Arbeit dort zu sein, musste dann aber feststellen mich getäuscht zu habenmit solch einem Werdegang wundert es nicht, dass die DRV Ihnen nichts zutraut. Sie haben doch seinerzeit mit dem Begehren der Dauerrente signalisiert, dass nichts mehr geht und sind dann später trotz Bewilligung einer Maßnahme krachend gescheitert.
Quasselstrippen und Besserwisser wie Sie, gibt es in diesem Forum immer mal wieder. Langsam müssten doch auch Sie erkannt haben, dass es Probleme gibt, die auch in einem Forum nicht geklärt werden können oder sind Sie begriffsstutzig bzw. beratungsresistent? Sie erreichen mit jedem Ihrer Beiträge nur noch, dass Sie immer weniger ernst genommen werden bis hin zur Lächerlichkeit.mit solch einem Werdegang wundert es nicht, dass die DRV Ihnen nichts zutraut. Sie haben doch seinerzeit mit dem Begehren der Dauerrente signalisiert, dass nichts mehr geht und sind dann später trotz Bewilligung einer Maßnahme krachend gescheitert.Um dies (nochmal) zeitlich einzuordnen: 2011 wurde das Gutachten erstellt 2011 habe ich der Befristung widersprochen und mich aufs Gutachten bezogen 2014 wurden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und auch bewilligt 2014 wurde der Antrag zurückgezogen, weil ich mich noch nicht imstande sah aus Mangel an professioneller Unterstützung die Werkstatt zu besuchen Wir schreiben jetzt das Jahr 2023. Das heißt, seitdem Widerspruch gegen die Befristung sind 12 Jahre und seit der Rücknahme des Antrags auf LTA 9 Jahre vergangen. In dieser Zeit kann wirklich viel passieren. Man kann sich professionelle Hilfe suchen, an sich arbeiten, sich weiter entwickeln, verbessern und sich dann in der Lage dazu fühlen, diese Maßnahme anzufangen. Dies wird ja auch durch Psychiater und einen Psychotherapeuten bestätigt. Sich also auf diese "ollen Kamellen" zu beziehen ist nicht nur grob fahrlässig, sondern eigentlich auch schon unverschämt. Eine psychische Verfassung stagniert normalerweise nicht. Diese kann sich definitiv verändern. Ich vergleiche das immer gern mit schlimmeren Erlebnissen wie beispielsweise wenn man als Kind verprügelt oder missbraucht wurde. Dabei kann man entweder zum absoluten Gewalttäter werden oder aber sich aufrappeln und durch harte Arbeit an sich anderen, die in solchen Situationen stecken oder diese erlebt haben, helfen. Ich meine, ich hatte eine Art Traumata, denn ich wurde jahrelang gemobbt, ausgegrenzt und fertig gemacht. Ich bin jedoch nicht dazu übergegangen andere nun auch zu beschimpfen, beleidigen, auszugrenzen, sondern bin ein friedlicher Mensch, der nach neuen Kontakten sucht und gern, so wie es mir möglich ist, arbeiten gehen möchte. Also ist es Unfug diese Handlungen als Begründung für die Ablehnung zu sehen. Gruß
Vielleicht sollte man aber auch diesem Forum eine Anmeldepflicht mit Personalisierung vorschieben, damit uneinsichtigen Quenglern wie Ihnen, die Bühne entzogen wird! Deutschland geht eher wegen Personen wie Ihnen zugrunde, die nur ihre Rechte aber nicht ihre Pflichten kennen. Was Ihre Social Media Idee angeht. Nehmen Sie sich nicht wichtiger als Sie sind. Passen Sie besser auf, dass Sie sich nicht noch lächerlicher machen. Was schert es denn die Eiche wenn die Sau sich an ihr scheuert?Mit Ihrem endlosen Gelabere/Jammern erreichen Sie im Forum gar nichts. Erklären Sie das der DRV in der Widerspruchsbegründung oder dem Richter am SG bei der folgenden Klage. Dann sehen Sie früher oder später ob Ihrem Anliegen entsprochen wurde. Wir im Forum brauchen jetzt wirklich keine weiteren Berichte von Ihnen! Es ist alles gesagt. Gute NachtVielleicht sollte ich dieses Verhalten hier im Forum mal in Social Media publik machen und andere User davor warnen, dass man hier keine adäquaten Antworten und Ratschläge erhält. Vielleicht sollten die User dann mal überlegen ob sie hier überhaupt noch Fragen stellen und sich Rat holen. Kein Wunder dass das System in Deutschland zugrunde geht. Mich wundert das jedenfalls nicht.
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