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Experten-Antwort

Antrag Leistungen Teilhabe am Arbeitsleben & Ablehnung

von RentenMick07.05.2023 | 15:14
2416 Ansichten
34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe Ende Januar 2023 einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Aufnahme einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen gestellt. Diesem Antrag lag auch eine fachärztliche Stellungnahme meiner behandelnden Psychiaterin bin, die diese Arbeit befürwortete. Am 10.03.2023 wurde sodann ein Ablehnungsbescheid verschickt, aus dem hervorgeht, dass die Leistungen abgelehnt werden, weil ich angeblich nicht die Voraussetzungen voll erfülle (dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, Widerherstellung der Erwerbs- und/oder Leistungsfähigkeit und fehlende Gemeinschaftsfähigkeit). Der Bescheid ging hier jedoch auch nach vier Wochen noch nicht ein, sodass eine Zweitschrift bei der Rentenversicherung beauftragt werden musste, die nun vor einigen Tagen zugestellt wurde. Mein Problem ist nun einfach, dass ich nicht weiß wie ein Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid genau begründet werden soll, wenn die Rentenversicherung schon die fachärztliche Stellungnahme meiner Psychiaterin scheinbar nicht berücksichtigen. So wie es für mich aussieht, stützt man sich hier noch auf ein uralt-Gutachten aus dem Jahre 2011, welches tatsächlich angibt, dass sich mein Gesundheitszustand (psychische Erkrankung / Soziale Phobie) nicht mehr bessert und somit auch eine medizinische Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu einer Genesung führen werden. Ich kann nicht verstehen, wie sich ein Gutachter in meinen jungen Jahren, ich war damals 25, schon so festlegen kann, dass er sagt, dass sich an meiner Sitaution nichts mehr ändert. Ich wäre dankbar, wenn ich hier Hilfen und Unterstützung erhielte, um ggf. einen Weg zu finden, um gegen den Ablehnungsbescheid doch noch erfolgreich vorgehen zu können. Es ist nicht mein Wunsch schon jetzt bis zum Lebensende eine Rente zu erhalten, denn diese wurde mir nach dem Gutachten unbefristet gewährt (volle Erwerbsminderungsrente) und somit quasi aufs Abstellgleis geschoben zu werden. Gruß

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.05.2023 | 14:55

Hallo RentenMick,

wir können Ihren Einzelfall und die getroffene Entscheidung über die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte in diesem Form nicht klären und überprüfen.

Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Hierbei können Sie sich auch durch einen Mitarbeiter der örtlichen Beratungsstelle in der Rentenversicherung helfen lassen, dieser nimmt dann den Widerspruch zusammen mit Ihnen auf.

Experten-Antwortam 10.05.2023 | 09:27

Da hier die sachliche Informationsebene eindeutig verlassen wurde, wird dieser Thread geschlossen.

32 Antworten

Heinrich am 07.05.2023 | 16:29
Hallo, in welchem Bundesland lebst du? Dann kann ich dir eine Antwort geben wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ist. Gruß
RentenMickam 07.05.2023 | 16:47
Ach ja: Eine Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt soll nicht erfolgen, da sehe ich mich weder jetzt noch in 5 oder 10 Jahren. Es ist geplant, dass ich über die Werkstatt in einem Unternehmen, welches aber zum geschützten Bereich des Arbeitsmarkts zählt, arbeite. Insofern kommt eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mich nach momentanen Stand auf absehbare Zeit nicht infrage. Die Werkstatt hat mir bereits erläutert, dass ich auch dort bis zur Rente arbeiten könnte, wenn ich das möchte oder anderenfalls nach dem Berufsbildungsbereich die Möglichkeit habe in einen entsprechenden Betrieb zu wechseln. Ja, dauerhaft erwerbsgemindert bin ich, da ich ja eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente beziehe.
RentenMickam 07.05.2023 | 16:44
Ich wohne in NRW, also genauer gesagt in Bonn. Ja, in dem Antrag war klar angegeben, dass eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen angestrebt wird. Insofern wusste die Rentenversicherung durchaus worum es ging. Der Bericht der Fachärztin für Psychiatrie sagte dies ebenso aus. Ich erhalte seit 2009 bereits eine volle Erwerbsminderungsrente, seinerzeit wurde dies auf Zeit geleistet. Ich wurde beim Verlängerungsantrag, denn ich sah mich damals in keiner normalen Tätigkeit und hatte auch noch nicht die Unterstützung, die ich heute erhalte und die mich bereit für die Arbeit in der Werkstatt macht, weswegen ich den Antrag auf Verlängerung gestellt habe, zu einem Gutachter geschickt. Der sprach sich, wie gesagt, für eine Rentenverlängerung aus, allerdings war seine Prognose niederschmetternd. Die Rentenversicherung hat auch nach dem Gutachten die Rente weiterhin befristet, wogegen ich vorgegangen bin, da ich den Bericht des Gutachters erhalten hatte und die Rentenversicherung darauf hinwies, dass sich dieser gegen eine Besserung ausgesprochen hat, weswegen eine Befristung keinen Sinn in meinen Augen ergab. Dem stimmte die Rentenversicherung dann letztendlich zu und hob die Befristung auf und ersetzte diese gegen eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Vonseiten der Werkstatt wurde mir erklärt, dass ich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen müsse um dort arbeiten zu können, das habe ich getan. Seltsam ist, dass ein solcher Antrag 2014 schon einmal gestellt wurde, ich dachte damals fit für die Arbeit dort zu sein, musste dann aber feststellen mich getäuscht zu haben, weswegen der Antrag dann wieder zurückgezogen wurde. Die Rentenversicherung bewilligte diesen aber zunächst einmal binnen weniger Wochen. Schon damals lag das Gutachten vor, das ja so negativ ausgefallen ist. Nun lehnen sie plötzlich ab? Das kann ich nicht verstehen. Ich weiß einfach nicht wie der Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid begründet werden soll, denn mehr kann meine Fachärztin ja auch nicht sagen, als sie bislang getan hat. Ohne diese Werkstatt wird sich aber an meiner Einschränkung nichts ändern. Mir wurde von verschiedenen Seiten dringend geraten was zu finden, bei dem ich im geschützten Rahmen soziale Kontakte knüpfen und eine Tagesstruktur entwickeln kann, denn beides habe ich momentan nicht. Gruß
andersam 07.05.2023 | 16:30
Bei einer Aufnahme in einer WfbM sind die Voraussetzungen anders als bei LTA, die zu einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen soll. Grob gesagt müssen Sie dafür voll erwerbsgemindert sein und das idealerweise auf Dauer. Das alte Gutachten sollte daher nicht das Problem sein. Der Ablehnungsgrund ist aber seltsam. Ich habe den Eindruck, dass es da ein Missverständnis gegeben hat. Sie schreiben am Ende, dass Sie nicht den Rest Ihres Lebens Rente bekommen wollen. Haben Sie ähnliches im LTA-Antrag geschrieben? Dann ist die DRV wahrscheinlich nicht davon ausgegangen, dass Sie in eine WfbM wollen. Nur 2 oder 3% der Betreuten einer WfbM schaffen nämlich den Schritt in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis.
RentenMickam 07.05.2023 | 17:05
Das ist nicht ganz korrekt. Nach neuerer Gesetzeslage ist es unerheblich, beim wem ich den Antrag stelle, sollte diese Stelle nicht zuständig sein, muss diese den Antrag an den entsprechenden Träger weiterleiten, der sich dann bei mir meldet. Insofern kann ich den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, diese hätte diesen, wenn sie ihre Zuständigkeit nicht gesehen hätte, an den LVR weiterleiten müssen. Im Übrigen habe ich auch schon beim LVR nachgefragt, denn von dort werden mir Leistungen der Eingliederungshilfe (ambulant betreutes Wohnen) erbracht und meine BeWo-Betreuerin hatte diesen Gedanken auch schon. Dort war man der Ansicht, dass ich mich, weil ich diese Rente erhalte, an die Rentenversicherung wenden müsse. Das Jobcenter, mit dem ich mich rein aus Interessensgründen ebenfalls in Verbindung gesetzt habe, sah sich auch nicht verantwortlich, da ich von dort keinerlei Leistungen beziehe und rieten mir ebenfalls mich an die Rentenversicherung zu wenden. Dies geht beispielsweise aus § 16 Abs.2 erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hervor: "(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist." Daher ist es irrelevant wo ich den Antrag stelle, diese Behörde hat den Antrag, wenn sie selbst nicht zuständig ist, entsprechend weiterzuleiten. Wäre die Rentenversicherung demnach nicht zuständig, hätte sie nicht ablehnen dürfen, sondern hätte den Antrag an den LVR weitergeben müssen, der sich dann damit befasst. Es kommt noch hinzu, dass auch die Werkstatt explizit erklärten, dass der LVR nicht für die Übernahme der Kosten zur Verfügung steht. Dies wären entweder das Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Gruß
Heinrich am 07.05.2023 | 16:57
Zitat von RentenMick anzeigen
Dein tatsächlichesproblem ist anders. WFBM Fälle werden in Nordrhein-Westfalen von den Landschafts verbänden erbracht und dann mit dem zuständigen Träger abgerechnet. Du musst dich ganz einfach an das Inklusionsamt wenden. Die Entscheiden dann den Werkstatt Fall und die Rentenversicherung muss zahlen… Also in Ostwestfalen Lippe ist es der LWL und im Rheinland ist es der LVR. Nur dort bist du wichtig zur Antragstellung. Beim LWL habe ich mich schon durchgewurschtelt. Beim LVR ist es etwas umständlich mit der Internetpräsentation. Deshalb schicke ich dir einen Link zur LWL Seite, wo alles gut erklärt ist. Wir sind ja im selben Bundesland und beim LVR muss jetzt alles analog zu gehen. https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/wfbm_al/werkstaetten-…
RentenMickam 07.05.2023 | 17:19
Laut dem Bundesteilhabesetz 2018 muss die Behörde, bei der ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, innerhalb von zwei Wochen geklärt haben, ob er hierfür zuständig ist. Die "Zuständigkeitsklärung" soll verhindern, dass ein Antrag zwischen verschiedenen Trägern hin- und hergeschoben wird. Sofern für die Entscheidung kein Gutachten nötig ist, wird nach einer weiteren Woche über die beantragte Leistung entschieden, außer der Antrag wurde – bei Erklärung der Unzuständigkeit – an einen weiteren Reha-Träger weitergeleitet. Sollte eine Weiterleitung stattfinden, muss der Reha-Träger den Antragsteller darüber informieren. Die Weiterleitung erfolgt (automatisch) durch den Träger, der zunächst den Antrag erhielt. Dieser "weitere" (= zweite) Träger entscheidet innerhalb von 3 Wochen, nachdem der Antrag bei ihm eingegangen ist. Grundsätzlich reicht seit 1.1.2018 ein einziger Reha-Antrag, auch wenn es um mehrere Leistungen verschiedener Träger geht. Es gibt dann einen sog. leistenden Reha-Träger, der für die Umsetzung notwendiger Leistungen verantwortlich ist. Gruß
KSCam 07.05.2023 | 17:33
Sie schreiben dass die LTA u.a. wegen "fehlender Gemeinschaftsfähigkeit" abgelehnt wurde und erwähnen "soziale Phobie" als Krankheitsursache. Könnte es sein, dass man bei der DRV den Vorgang schon richtig bewertet (Sie erhalten immerhin schon seit 14 Jahren Rente und haben das mit der LTA vor 9 Jahren schon mal duchgemacht), aber der Meinung ist, dass es nicht gelingen wird Sie in die Gemeinschaft einer WfbM zu integrieren? Wenn dem so wäre, macht es auch keinen Sinn in dieses "WfbM Projekt" Geld und Energie zu verwenden. Nur so ein Gedanke, möglicherweise müssen Sie sich dann andere Wege suchen zu einer Tagesstruktur zu kommen. Hier gibt es beispielsweise über Caritas und Diakonie auch andere niederschwelligen Begegnungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen.
RentenMickam 07.05.2023 | 17:45
Also die Gemeinschaftsfähigkeit kann man erlernen, genauso wie ich die anderen Defizite in den Griff bekommen habe. Ich hatte Mal panische Angst vorm Alleinsein, alleine die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, alleine zur Schule zu gehen etc. Dies alles habe ich durch professionelle Unterstützung in den Griff bekommen, weswegen ich ja auch alleine wohne. Ich kann (wieder) allein einkaufen gehen, nur mit fremden Menschen (wie neuen Ärzten oder in Krankenhäusern/Wartezimmern, fremden Umgebungen und unbekannten Situationen habe ich noch so meine Probleme. Ich befinde mich bereits seit wenigen Monaten wieder in einer Psychotherapie, werde durchs ambulant betreute Wohnen unterstützt und habe auch eine psychiatrische Begleitung. Ich habe mit dem LVR, dem sozialpsychiatrischen Zentrum und anderen Institutionen (Caritas, Diakonie etc.) Verbindung aufgenommen um mir, in der Zeit, in der das mit dem Widerspruch nicht geklärt ist, nach etwaigen Möglichkeiten zu suchen. Bis auf kleinere ehrenamtliche Tätigkeiten wusste man allerdings nicht, was mir helfen könnte und auch da gibt es nur ein Unternehmen laut Aussage der Freiwilligenagentur Bonn, welches für mich infrage käme. Es gibt also nicht viele Hilfen hier in der Stadt und das mit der fehlenden Gemeinschaftsfähigkeit kommt ja nicht von ungefähr. Sobald ich versuche, beispielsweise online, Kontakte zu knüpfen, enden diese spätestens dann, wenn man von meiner Erkrankung erfährt, denn dann werde ich als "durchgeknallt" und dergleichen abgestempelt. Ich traue mich so gar nicht in Vereinen oder so Mitglied zu werden, da ich diese Erfahrungen gemacht habe und ein gebranntes Kind das Feuer scheut. Wenn es also keine Unterstützungen in Bonn gibt, kann ich auch nicht wirklich eine Gemeinschaftsfähigkeit entwickeln. Von professioneller Seite wird mir aber sehr und dringend zu dieser Werkstatt geraten und auch die Werkstatt selbst lässt verlauten, dass dies dort angegangen und aufgebaut werden kann. Außerdem kann man mit 25 noch überhaupt nicht voraussehen ob sich nicht doch etwas an der psychischen Verfassung ändert. Ich bin nicht querschnittsgelähmt, wo der Zustand so bleibt wie er ist. Daher ist es Unsinn auf ein Gutachten von 2011 zurückzugreifen und sich darauf zu stützen. Es hätte vielmehr ein neues Gutachten angefertigt werden müssen um zu klären ob meine Verfassung nicht doch eine Arbeit in der Werkstatt zulässt. Noch bin ich motiviert dort zu arbeiten, dies lässt aber nun auch mehr und mehr nach. Der Ablehnungsbescheid war schon heftig. Aber wenn es dem Staat lieber ist mir lebenslang eine Rente sowie zusätzliche Grundsicherungsleistungen sowie Kindergeld zu bezahlen, soll er dies tun. Dann ruhe ich mich hier weiter aus, bekomme mein Geld quasi im Schlaf und lache über jeden, der für sein Geld arbeiten geht (um es mal sarkastisch auszudrücken). Ich will aber arbeiten und nicht mehr hier so rumsitzen, wie bisher. Es wird ein Widerspruch erhoben, mit oder ohne Begründung, sollte dieser dann wieder abgelehnt werden, müsste ich vor dem Sozialgericht klagen und die Rentenversicherung im Zweifel hierdurch zwingen mir diese Leistungen zu erbringen. Ich würde mich freuen, wenn das Gericht ein Sachverständigengutachten anfordert. Aber lieber wäre es mir natürlich, wenn dies im Widerspruchsverfahren jetzt geklärt und bewilligt werden könnte. Gruß
KSCam 07.05.2023 | 18:05
Wünsche Ihnen alles Gute und hoffe für Sie, dass die "professionelle Seite" von der Sie schreiben, Sie auch im Widerspruchsverfahren unterstützt. Mehr als das kann Ihnen hier im Forum aber niemand sagen; den Rechtsweg kennen Sie, wie letztlich das Sozialgericht entscheidet weiß heute niemand.
RentenMickam 07.05.2023 | 18:14
Mehr kann mir hier nicht geholfen werden? Ich habe gehofft, das man mir hier hilft Begründungen zu finden, damit ich wirklich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen kann. Ich fühle mich wirklich allein und im Stich gelassen. Ich tue alles dafür, um in dieser Werkstatt arbeiten zu können, mir werden aber nur Steine in den Weg gelegt. Ich habe es so satt hier den ganzen Tag quasi nichts zu tun. Ich habe außerhalb meiner Familie keine Kontakte und würde mich auch gern mit anderen Menschen treffen, Spaß haben und quatschen. Die Rentenversicherung stützt sich auf ein uralt-Gutachten aus dem Jahre 2011, welches auf den aktuellen Ist-Zustand nicht mehr angewendet werden kann. Anstatt ein neues Gutachten zu beauftragen, was ja mit weiteren Kosten für die Rentenversicherung verbunden wäre, begründet man die Ablehnung lieber mit den Aussagen des damaligen Psychiaters. Das ist sehr einfach. Ich habe mich ohnehin gefragt, warum die Rentenversicherung in den vergangenen Jahren nicht einmal geprüft hat, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Rente noch vorliegen. Es macht mich fertig, dass ich so abgestempelt werde. Meine Profis wissen auch nicht mehr weiter. Die Frage ist halt, wie lange ein so junger Mensch, wie ich, dies mitmacht, bevor er komplett verzweifelt. Meine Geschwister, die alle älter sind als ich und auch, im Gegensatz zu mir, eigene Familien haben, gönnen sich mindestens einmal im Jahr einen ausgeprägten Urlaub im Ausland, haben ein Haus oder eine eigene Wohnung, können sich so viel mehr leisten. Das ich auch mit Arbeit in der Werkstatt nie so viel verdienen werde, ist mir bewusst, aber es würde schon ausreichen 100 oder 200 Euro im Monat mehr zu haben, damit ich mir etwas mehr leisten kann. Ich klammere mich momentan noch an einen allerletzten Strohhalm vor dem Gerichtsverfahren: Ich beabsichtige bei einem anderen Psychiater, der mich noch nicht kennt, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Dieses würde, weil ich dazu nicht in der Lage bin, von meiner Familie finanziert und der Widerspruchsbegründung beigefügt. Vielleicht hilft dies ja zu untermauern weswegen ich die Maßnahme in der Werkstatt brauche. Gruß
....am 07.05.2023 | 18:18
Zitat von RentenMick anzeigen
RentenMick schrieb

Mehr kann mir hier nicht geholfen werden? Ich habe gehofft, das man mir hier hilft Begründungen zu finden, damit ich wirklich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen kann.

Ich fühle mich wirklich allein und im Stich gelassen. Ich tue alles dafür, um in dieser Werkstatt arbeiten zu können, mir werden aber nur Steine in den Weg gelegt. Ich habe es so satt hier den ganzen Tag quasi nichts zu tun. Ich habe außerhalb meiner Familie keine Kontakte und würde mich auch gern mit anderen Menschen treffen, Spaß haben und quatschen. Die Rentenversicherung stützt sich auf ein uralt-Gutachten aus dem Jahre 2011, welches auf den aktuellen Ist-Zustand nicht mehr angewendet werden kann. Anstatt ein neues Gutachten zu beauftragen, was ja mit weiteren Kosten für die Rentenversicherung verbunden wäre, begründet man die Ablehnung lieber mit den Aussagen des damaligen Psychiaters. Das ist sehr einfach. Ich habe mich ohnehin gefragt, warum die Rentenversicherung in den vergangenen Jahren nicht einmal geprüft hat, ob die Voraussetzungen für die Zahlung der Rente noch vorliegen.

Es macht mich fertig, dass ich so abgestempelt werde. Meine Profis wissen auch nicht mehr weiter. Die Frage ist halt, wie lange ein so junger Mensch, wie ich, dies mitmacht, bevor er komplett verzweifelt.

Meine Geschwister, die alle älter sind als ich und auch, im Gegensatz zu mir, eigene Familien haben, gönnen sich mindestens einmal im Jahr einen ausgeprägten Urlaub im Ausland, haben ein Haus oder eine eigene Wohnung, können sich so viel mehr leisten. Das ich auch mit Arbeit in der Werkstatt nie so viel verdienen werde, ist mir bewusst, aber es würde schon ausreichen 100 oder 200 Euro im Monat mehr zu haben, damit ich mir etwas mehr leisten kann.

Ich klammere mich momentan noch an einen allerletzten Strohhalm vor dem Gerichtsverfahren: Ich beabsichtige bei einem anderen Psychiater, der mich noch nicht kennt, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Dieses würde, weil ich dazu nicht in der Lage bin, von meiner Familie finanziert und der Widerspruchsbegründung beigefügt. Vielleicht hilft dies ja zu untermauern weswegen ich die Maßnahme in der Werkstatt brauche.

Gruß

Morgen sind die @Experten wieder da, vielleicht sind die eine Hilfe für Sie.
Heinrich am 07.05.2023 | 18:40
Ich glaube jetzt habe ich die einfache Erklärung gefunden. Es ist einfach kein Problem der Zuständigkeit sondern ein Problem der Zahlung. Werkstatt Menschen bekommen einen Grundbetrag der dann aufgestockt wird bis zur Grundsicherung. Nach frühestens 20 Jahren in der Werkstatt bekommen Sie dann eine Erwerbsminderungsrente als Aufstockung. Deshalb kann man auch die Rente nicht in der Werkstatt aufstocken, wenn man schon eigene Rentenansprüche hat. https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/wie-viel-geld-be…
RentenMickam 07.05.2023 | 18:21
Ja, vielleicht. Kann man mir hier denn nicht sagen, wie ich bei der Rentenversicherung ein Gutachten, welches längst überfällig ist, beantragen kann? Ich muss doch das Recht haben dass bei dem Antrag wirklich fundiert überprüft wird ob die Voraussetzungen vorliegen und man kann doch auch als Sachbearbeiter nicht so blind sein und nicht erkennen, dass das Gutachten 12 Jahre alt ist. Das muss doch aufgefallen sein. Spätestens dann, hätte dem Bearbeiter klar sein müssen, dass man die Voraussetzungen überprüfen muss. Nach Aktenlage zu entscheiden ist in einem solchen Fall absoluter Unfug. Die Akten sind uralt. Da wurde lange nichts mehr hinzugefügt. Gruß
RentenMickam 07.05.2023 | 20:46
Darf ich Mal fragen wer was von einer Rentenaufstockung gesagt hat? Ich jedenfalls nicht. Ich gehe auch überhaupt nicht davon aus, dass ich weiterhin eine Erwerbsminderungsrente erhalte, wenn ich dort arbeite, weil es ja so schön heißt "Reha vor Rente", daher wird eine Rentezahlung ausgeschlossen sein, solange ich dort arbeite. Nichts desto Trotz beziehe ich weiterhin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII des Sozialamtes, dies wurde mir bereits vonseiten des Sozialamtes bestätigt. Auch behält meine Mutter den Anspruch auf Kindergeld für mich, sodass dieses weiterhin gezahlt wird. Das Kindergeld wird für mich gezahlt, weil die Erkrankung, wegen der ich mich nicht selbstständig versorgen kann, vor meinem 25. Lebensjahr bereits festgestellt wurde und somit ein unbefristeter Anspruch auf Kindergeld für mich besteht. Wie es aussieht, sollte meine Mutter einmal versterben, weiß ich noch nicht. Vielleicht kann ich das Kindergeld dann selbst für mich von der Familienkasse beziehen, das müsste dann geklärt werden. Aber erst einmal ist die Zahlung kein Grund für die Ablehnung. Ich habe im Übrigen auch in meinen E-Mails recherchiert und gesehen, dass ich mit dem LVR schon einmal bezüglich der Werkstatt kommuniziert habe. Es ging darum wie und ob die Werkstatt von dem LVR beispielsweise durchs persönliche Budget finanziert werden kann. Dies wurde dann von dem zuständigen Sachbearbeiter verneint, daher ist nun definitiv klar, dass der LVR nicht für die Kostenübernahme der Werkstatt zuständig ist. Ich könnte natürlich noch das ellenlange Formular, das mit vom Jobcenter zunächst zugesandt wurde, bevor es erkannte das es nicht zuständig zu sein scheint, ausfüllen und diesem zusenden, aber ich habe keinerlei Hoffnung, dass das wirklich was bringt. Ich gehe vielmehr davon aus, dass das Jobcenter diesen Antrag dann auch an die Rentenversicherung weiterreicht, die den Antrag ja abgelehnt haben. Gruß
.am 07.05.2023 | 23:50
Zitat von RentenMick anzeigen
RentenMick schrieb

Darf ich Mal fragen wer was von einer Rentenaufstockung gesagt hat? Ich jedenfalls nicht. Ich gehe auch überhaupt nicht davon aus, dass ich weiterhin eine Erwerbsminderungsrente erhalte, wenn ich dort arbeite, weil es ja so schön heißt "Reha vor Rente", daher wird eine Rentezahlung ausgeschlossen sein, solange ich dort arbeite. Nichts desto Trotz beziehe ich weiterhin Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII des Sozialamtes, dies wurde mir bereits vonseiten des Sozialamtes bestätigt. Auch behält meine Mutter den Anspruch auf Kindergeld für mich, sodass dieses weiterhin gezahlt wird. Das Kindergeld wird für mich gezahlt, weil die Erkrankung, wegen der ich mich nicht selbstständig versorgen kann, vor meinem 25. Lebensjahr bereits festgestellt wurde und somit ein unbefristeter Anspruch auf Kindergeld für mich besteht. Wie es aussieht, sollte meine Mutter einmal versterben, weiß ich noch nicht. Vielleicht kann ich das Kindergeld dann selbst für mich von der Familienkasse beziehen, das müsste dann geklärt werden. Aber erst einmal ist die Zahlung kein Grund für die Ablehnung.

Ich habe im Übrigen auch in meinen E-Mails recherchiert und gesehen, dass ich mit dem LVR schon einmal bezüglich der Werkstatt kommuniziert habe. Es ging darum wie und ob die Werkstatt von dem LVR beispielsweise durchs persönliche Budget finanziert werden kann. Dies wurde dann von dem zuständigen Sachbearbeiter verneint, daher ist nun definitiv klar, dass der LVR nicht für die Kostenübernahme der Werkstatt zuständig ist. Ich könnte natürlich noch das ellenlange Formular, das mit vom Jobcenter zunächst zugesandt wurde, bevor es erkannte das es nicht zuständig zu sein scheint, ausfüllen und diesem zusenden, aber ich habe keinerlei Hoffnung, dass das wirklich was bringt. Ich gehe vielmehr davon aus, dass das Jobcenter diesen Antrag dann auch an die Rentenversicherung weiterreicht, die den Antrag ja abgelehnt haben.

Gruß

Informationen zu Kostenträgern, Krankenkasse und Finanzen Kostenträger der WFB Leistung Die WFB sind eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Im BERUFSBILDUNGSBEREICH wird die berufliche Bildung durch die Agentur für Arbeit, einen der Rentenversicherungsträger oder eine Berufsgenossenschaft finanziert; im ARBEITSBEREICH finanziert der überörtliche Sozialhilfeträger – i. d. R. der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – die Eingliederungsleistungen. Die individuellen Voraussetzungen sind dafür jeweils maßgeblich. Eine förmliche Antragstellung ist erforderlich
RentenMickam 08.05.2023 | 00:10
Ich beginne im Eingangsbereich, der in der Regel drei Monate dauert. Hierfür gilt folgendes: "Gemäß § 63 Abs. 1 SGB IX erbringt die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungs- bereich einer anerkannten WfbM die Bundesagentur für Arbeit, soweit nicht ein anderer Träger zuständig ist. Als weitere Träger kommen die Unfallversicherungsträger, die Rentenversiche- rungsträger und die Träger der Kriegsopferfürsorge in Betracht." Also ist doch geklärt, dass die Rentenversicherung, wenn das Jobcenter nicht zuständig ist, dies übernehmen müsste. Gruß
RentenMickam 08.05.2023 | 00:22
Im Übrigen hätte die Rentenversicherung, wie ich gerade mit erstaunen gelesen habe, wegen der genannten Gründe gar nicht ablehnen dürfen, denn gemäß § 219 Abs. 3 SGB IX gilt, dass behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden sollen, die der Werkstatt angegliedert sind. Die Betreuung und Förderung kann auch gemeinsam mit den Werkstattbeschäftigten in der Werkstatt erfolgen. Die Betreuung und Förderung soll auch Angebote zur Orientierung auf Beschäftigung enthalten. Dies verschweigt die Rentenversicherung natürlich komplett. Sie hätte ja sonst dennoch zahlen müssen, denn wenn ich tatsächlich die Voraussetzungen für die Arbeit in der Werkstatt, wie die Rentenversicherung der Ansicht ist, nicht erfülle, hätte ich den Ansprach in diesen Gruppen betreut und gefördert zu werden, was von der Rentenversicherung stattdessen finanziert werden müsste. Also hält man damit lieber hinter den Berg um den Antragssteller nicht auf dumme Ideen zu bringen, das dieser dann eventuell darauf besteht eine solche Förderung in Anspruch zu nehmen. Ist halt nur blöd, wenn so jemand wie ich, sich gern mit dem deutschen Recht auseinandersetzt und nach Lösungen darin sucht und sie dann ggf. auch findet. Ich glaube, das könnte ich in den Widerspruch schreiben, wäre gespannt wie die Rentenversicherung darauf reagiert und wie sie dies dann ablehnen will mit welcher fadenscheinigen Begründung. Vor allem würde dies dann doch wirklich vom Sozialgericht kassiert. Gruß
Fazitam 08.05.2023 | 07:19
Sie schreiben derart altklug, dass es einem neutralen Leser schwerfällt, Ihnen einen Anspruch auf Arbeit in einer WfbM zuzusprechen. Wie schon erwähnt wurde, bestehen Sie im Widerspruch auf ein neues Gutachten und warten Sie die Entscheidung ab. Letztendlich bleibt Ihnen dann noch der Klageweg. Mehr werden Sie hier nicht erfahren, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt und hier Ihr medizinischer Zustand nur einseitig aus Ihrer Sicht geschildert wird, die aber nunmal nicht allein zu einer Entscheidung der Rentenversicherung geführt hat.
andersam 08.05.2023 | 07:33
Sie schreiben weiter oben, dass Sie sich im ambulant betreuten Wohnen befinden. Dafür gibt es einen Kostenträger. Wenn dieser Kostenträger feststellt, das weitere Leistungen erforderlich sind, muss er das in die Wege leiten. Sie können ja mal dort nachfragen, wie die Ihren Wunsch bzgl. WfbM so sehen.
RentenMickam 08.05.2023 | 08:05
Das habe ich bereits getan. der Kostenträger des ambulant betreuten Wohnens, also der Eingliederungshilfe, hier der LVR, sieht das genauso wie ich. Es wurde ein Hilfeplan erarbeitet, in dem festgestellt wurde, dass ich in der Werkstatt arbeiten soll und muss. Daher ist dies unbestritten. Der LVR ist jedoch, wie ich bereits schrieb, kein Kostenträger für das Eingangsverfahren in der Werkstatt, daher kann er diese Kosten auch nicht übernehmen. Ich kann dort auch keinen Antrag für diese Maßnahme stellen, die der Kostenträger weiterleiten könnte, insofern stellt sich diese Frage beim LVR nicht. Was heißt hier bitte "altklug"? Ich habe nur erkannt, dass die Rentenversicherung mir hätte diese Gruppe finanzieren müssen, so wies das SGB IX verlangt. Das hat mit "altklug" überhaupt nichts zu tun. Ich habe diesen Anspruch und will hier endlich was an mir verändern und was tun und verstehe daher nicht, dass die Rentenversicherung, wenn sie sich schon weigern die Kosten für die Werkstatt zu übernehmen, so wie es im Gesetz erklärt ist, mir diese Gruppe nicht finanzieren. Aber ja, dies wird sicherlich im Widerspruch Erwähnung finden, davon kann man ausgehen. Wie gesagt, ich bin gespannt, wie die Rentenversicherung sich dann verhalten, denn eines von beiden muss mir ermöglicht werden. Gruß
Erkenntnisam 08.05.2023 | 20:33
Eine andere Antwort war von Anfang an nicht zu erwarten. Der ein oder andere Fragesteller wie auch @RentenMick glauben scheinbar schlauer zu sein als die regelmäßig antwortenden User und müssen dann eben auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden.
RentenMickam 09.05.2023 | 18:32
Das war klar, dass das hier nicht zu klären ist. Wozu auch an geltendes Recht halten, wenn man dieses ja auch missachten kann? Die eine Krähe pickt der anderen ja kein Auge aus, deswegen war auch keine andere Aussage von einem Experten nicht zu erwarten. Ich bin echt enttäuscht von dieser Aussage. In der Beratungsstelle in Bonn ist nur die Rentenversicherung Rheinland vertreten, jedoch nicht die Rentenversicherung Bund, daher erhalte ich dort keine Unterstützung bei meinem Problem. Anstatt sich wirklich mit der Angelegenheite auseinander zu setzen und mir vielleicht Inforamtionen über Ansprechpartner zukommen zu lassen, die sich dem Sachverhalt annehmen können, verweist man lieber ungeprüft auf eine Beratungsstelle, die für mich dann nicht zuständig ist. Wunderbar. So sieht heutige Hilfe aus. Servicewüste Deutschland sage ich nur. Gruß
RentenMickam 09.05.2023 | 18:35
Hallo RentenMick, wir können Ihren Einzelfall und die getroffene Entscheidung über die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte in diesem Form nicht klären und überprüfen. Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein. Hierbei können Sie sich auch durch einen Mitarbeiter der örtlichen Beratungsstelle in der Rentenversicherung helfen lassen, dieser nimmt dann den Widerspruch zusammen mit Ihnen auf.
Eine andere Antwort war von Anfang an nicht zu erwarten. Der ein oder andere Fragesteller wie auch @RentenMick glauben scheinbar schlauer zu sein als die regelmäßig antwortenden User und müssen dann eben auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden.
Ich muss nicht auf den Boden der Tatsachen geholt werden, denn da bin ich längst. Ich habe mich auf ein Gesetz berufen, welches weiterhin gilt und die Rentenversicherung verpflichtet hätte, mir eine andere Maßnahme zu finanzieren, wenn man der Meinung ist, dass ich nicht in der Werkstatt untergebracht werden kann. Insofern sind dies keine haltlosen Behauptungen, sondern nachweisbare Fakten. Wo man dieses Gesetz finden kann, habe ich auch angegeben. Gruß
Waldemaram 09.05.2023 | 19:10
jedoch nicht die Rentenversicherung Bund
Die ist hier auch nicht vertreten!
Signoream 09.05.2023 | 19:23
mit solch einem Werdegang wundert es nicht, dass die DRV Ihnen nichts zutraut. Sie haben doch seinerzeit mit dem Begehren der Dauerrente signalisiert, dass nichts mehr geht und sind dann später trotz Bewilligung einer Maßnahme krachend gescheitert.
Schadeam 09.05.2023 | 21:04
Mit Ihrem endlosen Gelabere/Jammern erreichen Sie im Forum gar nichts. Erklären Sie das der DRV in der Widerspruchsbegründung oder dem Richter am SG bei der folgenden Klage. Dann sehen Sie früher oder später ob Ihrem Anliegen entsprochen wurde. Wir im Forum brauchen jetzt wirklich keine weiteren Berichte von Ihnen! Es ist alles gesagt. Gute Nacht
RentenMickam 09.05.2023 | 20:35
Die Rentenversicherung hat auch nach dem Gutachten die Rente weiterhin befristet, wogegen ich vorgegangen bin, da ich den Bericht des Gutachters erhalten hatte und die Rentenversicherung darauf hinwies, dass sich dieser gegen eine Besserung ausgesprochen hat, weswegen eine Befristung keinen Sinn in meinen Augen ergab. Dem stimmte die Rentenversicherung dann letztendlich zu und hob die Befristung auf und ersetzte diese gegen eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. ich dachte damals fit für die Arbeit dort zu sein, musste dann aber feststellen mich getäuscht zu haben
mit solch einem Werdegang wundert es nicht, dass die DRV Ihnen nichts zutraut. Sie haben doch seinerzeit mit dem Begehren der Dauerrente signalisiert, dass nichts mehr geht und sind dann später trotz Bewilligung einer Maßnahme krachend gescheitert.
Um dies (nochmal) zeitlich einzuordnen: 2011 wurde das Gutachten erstellt 2011 habe ich der Befristung widersprochen und mich aufs Gutachten bezogen 2014 wurden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und auch bewilligt 2014 wurde der Antrag zurückgezogen, weil ich mich noch nicht imstande sah aus Mangel an professioneller Unterstützung die Werkstatt zu besuchen Wir schreiben jetzt das Jahr 2023. Das heißt, seitdem Widerspruch gegen die Befristung sind 12 Jahre und seit der Rücknahme des Antrags auf LTA 9 Jahre vergangen. In dieser Zeit kann wirklich viel passieren. Man kann sich professionelle Hilfe suchen, an sich arbeiten, sich weiter entwickeln, verbessern und sich dann in der Lage dazu fühlen, diese Maßnahme anzufangen. Dies wird ja auch durch Psychiater und einen Psychotherapeuten bestätigt. Sich also auf diese "ollen Kamellen" zu beziehen ist nicht nur grob fahrlässig, sondern eigentlich auch schon unverschämt. Eine psychische Verfassung stagniert normalerweise nicht. Diese kann sich definitiv verändern. Ich vergleiche das immer gern mit schlimmeren Erlebnissen wie beispielsweise wenn man als Kind verprügelt oder missbraucht wurde. Dabei kann man entweder zum absoluten Gewalttäter werden oder aber sich aufrappeln und durch harte Arbeit an sich anderen, die in solchen Situationen stecken oder diese erlebt haben, helfen. Ich meine, ich hatte eine Art Traumata, denn ich wurde jahrelang gemobbt, ausgegrenzt und fertig gemacht. Ich bin jedoch nicht dazu übergegangen andere nun auch zu beschimpfen, beleidigen, auszugrenzen, sondern bin ein friedlicher Mensch, der nach neuen Kontakten sucht und gern, so wie es mir möglich ist, arbeiten gehen möchte. Also ist es Unfug diese Handlungen als Begründung für die Ablehnung zu sehen. Gruß
Einsicht zeigwnam 09.05.2023 | 22:14
mit solch einem Werdegang wundert es nicht, dass die DRV Ihnen nichts zutraut. Sie haben doch seinerzeit mit dem Begehren der Dauerrente signalisiert, dass nichts mehr geht und sind dann später trotz Bewilligung einer Maßnahme krachend gescheitert.
Um dies (nochmal) zeitlich einzuordnen: 2011 wurde das Gutachten erstellt 2011 habe ich der Befristung widersprochen und mich aufs Gutachten bezogen 2014 wurden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und auch bewilligt 2014 wurde der Antrag zurückgezogen, weil ich mich noch nicht imstande sah aus Mangel an professioneller Unterstützung die Werkstatt zu besuchen Wir schreiben jetzt das Jahr 2023. Das heißt, seitdem Widerspruch gegen die Befristung sind 12 Jahre und seit der Rücknahme des Antrags auf LTA 9 Jahre vergangen. In dieser Zeit kann wirklich viel passieren. Man kann sich professionelle Hilfe suchen, an sich arbeiten, sich weiter entwickeln, verbessern und sich dann in der Lage dazu fühlen, diese Maßnahme anzufangen. Dies wird ja auch durch Psychiater und einen Psychotherapeuten bestätigt. Sich also auf diese "ollen Kamellen" zu beziehen ist nicht nur grob fahrlässig, sondern eigentlich auch schon unverschämt. Eine psychische Verfassung stagniert normalerweise nicht. Diese kann sich definitiv verändern. Ich vergleiche das immer gern mit schlimmeren Erlebnissen wie beispielsweise wenn man als Kind verprügelt oder missbraucht wurde. Dabei kann man entweder zum absoluten Gewalttäter werden oder aber sich aufrappeln und durch harte Arbeit an sich anderen, die in solchen Situationen stecken oder diese erlebt haben, helfen. Ich meine, ich hatte eine Art Traumata, denn ich wurde jahrelang gemobbt, ausgegrenzt und fertig gemacht. Ich bin jedoch nicht dazu übergegangen andere nun auch zu beschimpfen, beleidigen, auszugrenzen, sondern bin ein friedlicher Mensch, der nach neuen Kontakten sucht und gern, so wie es mir möglich ist, arbeiten gehen möchte. Also ist es Unfug diese Handlungen als Begründung für die Ablehnung zu sehen. Gruß
Quasselstrippen und Besserwisser wie Sie, gibt es in diesem Forum immer mal wieder. Langsam müssten doch auch Sie erkannt haben, dass es Probleme gibt, die auch in einem Forum nicht geklärt werden können oder sind Sie begriffsstutzig bzw. beratungsresistent? Sie erreichen mit jedem Ihrer Beiträge nur noch, dass Sie immer weniger ernst genommen werden bis hin zur Lächerlichkeit.
RentenMickam 09.05.2023 | 22:08
Vielleicht sollte ich dieses Verhalten hier im Forum mal in Social Media publik machen und andere User davor warnen, dass man hier keine adäquaten Antworten und Ratschläge erhält. Vielleicht sollten die User dann mal überlegen ob sie hier überhaupt noch Fragen stellen und sich Rat holen. Kein Wunder dass das System in Deutschland zugrunde geht. Mich wundert das jedenfalls nicht.
Forenwächter am 09.05.2023 | 22:24
Mit Ihrem endlosen Gelabere/Jammern erreichen Sie im Forum gar nichts. Erklären Sie das der DRV in der Widerspruchsbegründung oder dem Richter am SG bei der folgenden Klage. Dann sehen Sie früher oder später ob Ihrem Anliegen entsprochen wurde. Wir im Forum brauchen jetzt wirklich keine weiteren Berichte von Ihnen! Es ist alles gesagt. Gute Nacht
Vielleicht sollte ich dieses Verhalten hier im Forum mal in Social Media publik machen und andere User davor warnen, dass man hier keine adäquaten Antworten und Ratschläge erhält. Vielleicht sollten die User dann mal überlegen ob sie hier überhaupt noch Fragen stellen und sich Rat holen. Kein Wunder dass das System in Deutschland zugrunde geht. Mich wundert das jedenfalls nicht.
Vielleicht sollte man aber auch diesem Forum eine Anmeldepflicht mit Personalisierung vorschieben, damit uneinsichtigen Quenglern wie Ihnen, die Bühne entzogen wird! Deutschland geht eher wegen Personen wie Ihnen zugrunde, die nur ihre Rechte aber nicht ihre Pflichten kennen. Was Ihre Social Media Idee angeht. Nehmen Sie sich nicht wichtiger als Sie sind. Passen Sie besser auf, dass Sie sich nicht noch lächerlicher machen. Was schert es denn die Eiche wenn die Sau sich an ihr scheuert?
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