Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Franziskus,
sofern es Ihre gesundheitliche Situation erfordert, stellen Sie bitte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie z.Zt. krank geschrieben sind.
Der Rentenversicherungsträger prüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (mindestens 15 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung) und gesundheitlichen Einschränkungen und entscheidet anschließend über Ihren Antrag.
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